angenommen A (m) heiratet B (w) ausserhalb D. Um die Ehe in D anzuerkennen lassen, müsste Behördenkrieg geführt werden. Dies wird nicht getan, so dass für dt. Behörden A nicht verheiratet ist.
A heiratet nun C (w) in D.
Fällt dies nun unter Bigamie oder nicht?
Angenommen C stirbt und A und B betreiben dann die ‚Legalisierung‘ ihrer Ehe (Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe). Kann A dann noch wegen Bigamie bestraft werden ? Ist B. eigentlich ein Offizialdelikt, d.h. der Standesbeamtze müsste seinen Verdacht an den StA melden ?
Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob die Ehe A-B in einem Land geschlossen wurde, dessen Ehe in D rel. problemlos anerkannt wird (zum Bleistift Dk, NL) oder ob es in einem eher nicht so angesehenen Land (Burkina Faso, Kongo, Russland) geschah.
angenommen A (m) heiratet B (w) ausserhalb D. Um die Ehe in D
anzuerkennen lassen, müsste Behördenkrieg geführt werden.
die ehe muß nicht „anerkannt werden“. man braucht nichts zu veranlassen. sie ist automatisch rechtsgültig, sobald sie nach den landesüblichen gesetzen gültig geschlossen wurde.
Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob die Ehe A-B in einem
Land geschlossen wurde, dessen Ehe in D rel. problemlos
anerkannt wird (zum Bleistift Dk, NL) oder ob es in einem eher
nicht so angesehenen Land (Burkina Faso, Kongo, Russland)
geschah.
was heißt „angesehen“? das ist völlig irrelevant. ist die ehe im jeweiligen land gültig (EGAL WIE - auch wenn es kongolesische stammesriten im urwald waren!), ist sie in europa gültig. zur bestätigung müssen die dokumente notariell beglaubigt übersetzt werden, mehr nicht.
was heißt „angesehen“? das ist völlig irrelevant. ist die ehe
im jeweiligen land gültig (EGAL WIE - auch wenn es
kongolesische stammesriten im urwald waren!), ist sie in
europa gültig.
Die Frage ist wohl, ob „Ehe“ überall das selbe bedeutet. Und wenn nicht, was passiert, wenn der Ehebegriff Dinge beinhaltet, die in Deutschland rechtlich nicht möglich sind. Wahrscheinlich ist sie dann einfach ungültig… aber:
mehrehen sind natürlich in europa ungültig.
Ich dachte das hätte irgendein Gericht in Deutschland letztens aufgehoben, geisterte hier doch mal irgendwann durchs Forum (ich glaub’ es war ein Politikforum, vielleicht erinnerst Du Dich?).
angenommen A (m) heiratet B (w) ausserhalb D. Um die Ehe in D
anzuerkennen lassen, müsste Behördenkrieg geführt werden.
die ehe muß nicht „anerkannt werden“. man braucht nichts zu
veranlassen. sie ist automatisch rechtsgültig, sobald sie nach
den landesüblichen gesetzen gültig geschlossen wurde.
Dies ist mir ganz neu. Ich war bisher davon ausgegangen, wenn man z.B. in Dk oder Las Vegas heiratet, dass das Meldeamt nicht einfach die Ehe anerkennt, sondern dass neben Übersetzungen noch weitere Nachweise (differierend je nach Hochzeitland) gefordert werden, bevor die Ehe im Personalausweis und Steuerkarte eingetragen resp. ein Familienstammbuch angelegt wird.
ciao maxet.
Gibt es eigentlich einen Unterschied, ob die Ehe A-B in einem
Land geschlossen wurde, dessen Ehe in D rel. problemlos
anerkannt wird (zum Bleistift Dk, NL) oder ob es in einem eher
nicht so angesehenen Land (Burkina Faso, Kongo, Russland)
geschah.
was heißt „angesehen“? das ist völlig irrelevant. ist die ehe
im jeweiligen land gültig (EGAL WIE - auch wenn es
kongolesische stammesriten im urwald waren!), ist sie in
europa gültig. zur bestätigung müssen die dokumente notariell
beglaubigt übersetzt werden, mehr nicht.
Dies ist mir ganz neu. Ich war bisher davon ausgegangen, wenn
man z.B. in Dk oder Las Vegas heiratet, dass das Meldeamt
nicht einfach die Ehe anerkennt, sondern dass neben
Übersetzungen noch weitere Nachweise (differierend je nach
Hochzeitland) gefordert werden, bevor die Ehe im
Personalausweis und Steuerkarte eingetragen resp. ein
Familienstammbuch angelegt wird.
ehm wir widersprechen uns nicht „differierend je nach Hochzeitland“ bedeutet nichts anderes als der nachweis, daß die ehe nach den in diesem land gültigen gesetzen geschlossen wurde. die übersetzung einschlägiger dokumente hat exakt diese wirkung. die ehe ist dann ab dato bestehend.
die ehe muß nicht „anerkannt werden“. man braucht nichts zu
veranlassen. sie ist automatisch rechtsgültig, sobald sie nach
den landesüblichen gesetzen gültig geschlossen wurde.
da liegst Du ein bißchen daneben.
Wenn ich meine Frau muslimisch in Marokko geheiratet hätte, wäre das hier NICHT anerkannt worden und sie hätte auch nicht mein Erbe antreten können.
Wenn ich meine Frau muslimisch in Marokko geheiratet hätte,
wäre das hier NICHT anerkannt worden und sie hätte auch nicht
mein Erbe antreten können.
kurze googlesuche ergab, daß in marokko eine ehe notariell eingetragen werden muß, damit sie in .de anerkannt wird . die zeremonie reicht also nicht aus. auch möglich daß deutsches recht und österreichisches recht sich unterscheiden und wir hier aneinandervorbeireden. in diesem fall tut es mir die irreführung leid.
Bigamie kann nur dann vorliegen, wenn beide Ehen gültig sind.
Allgemein muss ich aber datafox recht geben, dass hinsichtlich der Gültigkeit der Form der Eheschließung grundsätzlich das Recht des Staates anzuwenden ist, in welchem die Ehe geschlossen wurde. D.h. auf deutsch, dass eine Ehe grundsätzlich automatisch anerkannt wird, wenn diese nach dem Recht des Ortes der Eheschließung formgültig geschlossen wurde. Eine wichtig Ausnahme besteht allerdings dann, wenn die Eheschließung gegen die öffentliche Ordnung (sog. ordre public Vorbehalt) verstößt, dies wäre zB im Falle einer Mehrehe nach islamischem Recht der Fall. Also wenn jetzt jemand im Iran vier Frauen gültig heiratet, wird dies bei uns gegen den ordre public Vorbehalt verstoßen.