BigSoft keine Lieferung

Hallo Ihr!

Ich habe am 3.7.2000 im Internet bei www.bigsoft.de etwas bestellt. Im Zuge geistiger Umnachtung leistete ich Vorkasse (d.h. die haben abgebucht - am 5.7.). Nur eine Lieferung habe ich bisher nicht erhalten. Ich habe mittlerweile etliche E-Mails gesendet, faxe gesendet und auf den AB gesprochen, nur es tut sich nichts!

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Gruß
Guido

Hallo,

da die Zahlung per Bankeinzug erfolgte, kannst du zu deiner Bank gehen, und die Abbuchung rueckgaengig machen. Allerdings gibt es dafuer Fristen (ich glaube 6 Wo). Probiers aber trotzdem mal.

Gruss, Niels

Hallo Ihr!

Ich habe am 3.7.2000 im Internet bei www.bigsoft.de etwas
bestellt. Im Zuge geistiger Umnachtung leistete ich Vorkasse
(d.h. die haben abgebucht - am 5.7.). Nur eine Lieferung habe
ich bisher nicht erhalten. Ich habe mittlerweile etliche
E-Mails gesendet, faxe gesendet und auf den AB gesprochen, nur
es tut sich nichts!

Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Abbuchung zurückrufen dürfte nicht mehr klappen, da schon über 6 Wochen her …
Folgende Vorgehensweise wäre richtig:

  1. Mahnung per Einschreiben schicken in der sie ein genaues Datum setzen bis wann die Ware einzutreffen hat; Frist sollte 14 Tage betragen. Gleichzeitig Teilen Sie mit, daß Sie bei fruchtlosem Verstreichen der Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Gleichzeitig drohen Sie an, wenn bis zu dem genannten Termin weder Ware noch Geld da ist rechtliche Schritte einzuleiten.

  2. Verstreicht die Frist ohne Ergebnis, kaufen Sie sich im Schreibwarenhandel einen Mahnbescheid-Vordruck, füllen diesen aus und tragen ihn zum Amtsgericht; kostet ein paar Mark, wieviel steht auf dem Bescheid hinten drauf). Vergessen Sie nicht ihre Unkosten geltend zu machen !

Der Bescheid wird nun der Firma zugestellt; diese kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen widersprechen. Tut sie das können Sie klagen. Wenn nicht und auch keine Zahlung oder Lieferung erfolgt können Sie Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dem kann man 14 Tage lang widersprechen. Erfolgt jetzt Widerspruch, können sie klagen. Erfolgt kein Widerspruch und auch keine Zahlung können Sie den Gerichtsvollzieher schicken.

Ist zwar umständlich, aber der kostengünstigste Weg.

Vielen Dank
Das war mal eine Auskunft!

Gruß
Guido

Hallo Guido,

wenn ich Dich richtig verstanden habe ist das Geld von BigSoft von Deinem Konto abgebucht worden. Die Frist von 6 Wochen ist vor ein oder zwei Monaten in einem Grundsatzurteil aufgehoben worden. Demnach sind Lastschriften jederzeit zu widerrufen!

Gruß

Tim