Bilanz

Liebe/-r Experte/-in,

was ist der genaue sind des „Abschreibens“? Sagen wir in einem Getränkemarkt geht eine Flasche für 50 € Verkaufswert kaputt! Der Einkaufswert beträgt 30 €! Darf ich jetzt EK oder VK abschreiben? und wofür ist das gut? Ich habe gelesen, dadurch mindert sich der Gewinn und man muss weniger Steuern bei Gewinn zahlen . Ist das so richtig und gibt es sonst noch Vorteile?

Vielen Dank

Hallo,

der Sinn des „abschreibens“ besteht darin, den Wertverlust von Gegenständen im Jahresabschluß abzubilden. Am Besten kann man dieses anhand eines Beispiels darstellen: Neuwagenkauf EUR 10.000,00, diesen Wagen behälst du 4 Jahre, dann verkaufst du das Fahrzeug z. B. für 3000 EUR. Ohne Abschreibung hättest du ja jetzt einen „Verlust“ von EUR 7.000,00. Das kann ja aber nicht richtig sein, da das Auto ja jedes Jahr weniger Wert geworden ist. Aus diesem Grund kannst du jedes Anlagegut entsprechend der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ (darüber gibt es entsprechende Tabellen) abschreiben. Z. B. des Fahrzeug jedes Jahr mit 15% ==> Wert nach einem Jahr EUR 8.500, nach 2 Jahren EUR 7.000, nach 3 Jahren 5.500,00 und nach 4 Jahren EUR 4.000,00. Um den Abschreibungsbetrag vermindert sich somit jedes Jahr dein Gewinn. Ist der Verkaufswert anschließend nicht gleich dem Buchwert (was eigentlich immer der Fall sein wird), erhöht bzw. vermindert sich im Jahr des Verkaufs der Gewinn entsprechend dieser Differenz.
Für deine Flasche ist das theoretisch genau so zu sehen: Abschreibung in Höhe des Einkaufswertes es sei denn, du hast diese Flasche schon im Rahmen des Wareneinkaufs verbucht.
Da das alles nicht einfach ist, besser Steuerberater / Buchhaltungsbüro fragen oder ggf. mal einen Kursus belegen.
MfG
Andreas

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Hallo,

hier darf nur der EK angesetzt werden.

Weitere Infos hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschreibung

Lieber Herr Peter,
zu Ihrem Beispiel kann ich ihnen leider keine antowrt geben. Abschriebungen sind meines wissens dazu da um die wertminderung von anschaffungen wie z.b. maschinen in der bilanz aufzuzeigen. Da ich jetzt gleich arbeiten muss werde ich mich morgen nochmal informieren und hoffe ihnen dann mehr informationen gebn zu können. Zu der frage ob der EK oder VK gelten kann ich nur auf das niederstwertprinzip verweisen, was dem Kaufmann vorgibt Wertgegenstände immer mit dem niedrigeren Wert anzugeben, um den Gläubigerschutz einzuhalten, da ein höherer Wert die Bilanz verzerren würde. Schließlich ist die Flasche nur 30 € Wert solange sie diese nicht verkauft haben.
Ich schreibe morgen nochmal.
Lg
Stefan Kramer

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Hallo,
abschreiben darfst du nur mit EK. Du bereinigst mit der Buchung auch deinen Warenbestand.

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Hallo,

„Abschreiben“ muss man Vermögensgegenstände ( das können tatsächliche Gegenstände, aber auch „nicht“-körperliche Dinge wie z.b. Patente, Firmenwerte, Lizenzen sein ) die dem Betrieb länger als 1 Jahr dienen. Diese Vermögensgegenstände muss man über die Nutzungsdauer ( darüber gibt es amtliche Tabellen von der Finanzverwaltung ) „abschreiben“. Bsp. Auto mit Wert 50.000 Euro. Würde man das Auto sofort beim Kauf als Ausgabe in die Buchhaltung einbringen, so würden die 50.000 Euro als Aufwand den Gewinn mindern. Das Auto steht dem Betrieb jedoch länger als 1 Jahr zur Verfügung. Die Nutzung gibt die Finanzverwaltung mit 5 Jahren als „gewöhnliche Nutzungsdauer“ an. Also darf pro Jahr nur 1/5 des Aufwandes ( also 10.000 Euro) in die Gewinn & Verlustrechnung einfließen und damit den Gewinn mindern. Eine Sonderregelung gibt es für Gegenstände zwischen 150 und 1000 Euro. Diese gelten als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ und müssen immer auf 5 Jahre abgeschrieben werden. Selbst wenn die „gewöhnliche Nutzungsdauer“ kürzer wäre.
Wirtschaftsgüter bis 150 Euro dürfen nach neuester Rechtssprechung direkt als „Kosten“ gebucht werden…also mindern direkt den Gewinn.

Nun, der Sinn des Abschreibens! Mal einfach ausgedrückt: Dürfte man größere Anschaffungen direkt als Aufwand buchen, so könnte jeder Unternehmer seine Steuerbelastung selbst steuern und damit wäre das Finanzamt nicht glücklich. Bsp. Man hat einen guten Gewinn in einem Jahr erzielt, die Geschäfte gingen eben gut. Da freut sich natürlich auch das Finanzamt, da es darauf Steuern erhebt. Wenn der Unternehmer nun kurz vor Jahresende eine größere Anschaffung macht, könnte man so den Gewinn deutlich senken. Damit wäre das Finanzamt dann nicht glücklich.

Fazit: Die Finanzverwaltung beschränkt den Abzug der Kosten und freut sich über satte Gewinne :smile:)

Diese Erklärung war weniger professionel, aber ich denke, verständlicher :wink:

Dies ist nur eine grobe Erklärung aber ich hoffe, Sie hilft Dir weiter.

Viele Grüße

Tina

Vielen Dank, jetzt ist es schon verständlicher !
Aber!!
Wie es das schicksal so will :wink: kam das Thema gestern wieder durch. Eine Kollegin die ein eigenes Restaurant hat, hat sich einen neuen Firmewagen angeschafft und meinte"die Kosten sind ja nicht soo hoch, da man das ja Abschreiben könnte" gehen wir mal aus Sie hat einen Gewinn von 50000€ in diesem Jahr erwirtschaftet und schreibt das Auto ab (30000 € durch 5 Nutzungsjahre = 6000€) Neuer Gewinn 44000 € ist die Steuerbelastung nun um soooo viel geringer?

Hi,

nun, das kann man pauschal schlecht sagen. Der Steuersatz einer Person steigt ja nicht linear ( gerade ) an. Mit einem kleinen Einkommen ( bei Gewerbetreibenden ist das der Gewinn ) ist der Steuersatz auch gering. Der fängt bei unter 20% an ( genau müsste ich nachschauen ) Je mehr „Gewinn“ man macht, desto höher wird der Prozentsatz. Als Spitzensteuersatz ist man bei um die 50 %. Kleines Beispiel: ( die Prozentsätze sind mal geraten…hab kein Steuergesetz zur Hand :frowning:

Gewinn von 40.000 Euro und ein geschätzter Steuersatz von 20% macht 8.000 Euro Steuern. Wenn Sie nun 400.000 Euro Gewinn macht ( na, ist etwas übertrieben, aber ist ja auch nur ein Beispiel ) dann zahlt sie schon knapp 50% Steuern, also 200.000 Euro.

Wenn man das nun vergleicht, dann zahlt der mit kleinem Gewinn im Verhältnis nur 0,20 Euro pro 1,00 Euro Gewinn und der Großverdiener zahlt schon 0,50 Euro von jedem 1,00 Euro…so steht der Gewinn in Relation zum Steuersatz.

Hoffe, ich konnte Deine Neugier befriedigen :smile:

Hallo,
Vielen Vielen Dank. Sehr einfach und doch verständlich erklärt. :smile:

Gruß und schönen Tag noch