Hallo,
würde mich über Infos zu folgendem Thema freuen:
Ein Softwarehersteller X lässt eine Standardsoftware gegen Bezahlung (ca. 4 Mio. EUR) von einem fremden Drittunternehmen entwickeln. Die Rechte und das Eigentum an der Software liegen beim Auftraggeber X. Die Standardsoftware ist zum Verkauf an (noch unbekannte) Firmenkunden bestimmt (je Lizenz zwischen ca. 10 und 100 TSD EUR geplant).
Wie bzw. wann ist die entgeltlich erworbene Software zu bilanzieren? Der wichtigste Aspekt dabei ist, gibt es ein Aktivierungsgebot in irgendeiner Form?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da ich als Freiberufler nicht bilanziere.
Viele Grüße
Patric
Hallo,
zugegebenermaßen musste ich auch erst ein bisschen
suchen, aber die Informationen sind recht eindeutig.
Hier dürfte IAS38 zum Zuge kommen, welches sich mit
sog. immateriellen Vermögenswerten beschäftigt.
Demnach
muss die Software zu den Herstellungskosten (hier also
zu 4 Mio EUR) als Aktivposten in der Bilanz geführt
werden.
Details dazu findest du z.B. hier:
http://www.ax-
net.de/inhalt/standards/ias38/ias%2038_inhalt.htm
Zwischen IAS und HGB gibt es diesbezüglich
Unterschiede, wie folgende Quelle erläutert:
http://www.boeckler.de/pdf/MBF_IAS_Teil3.pdf.
VG,
Nico
Hallo,
würde mich über Infos zu folgendem Thema freuen:
Ein Softwarehersteller X lässt eine Standardsoftware
gegen
Bezahlung (ca. 4 Mio. EUR) von einem fremden
Drittunternehmen
entwickeln. Die Rechte und das Eigentum an der
Software liegen
beim Auftraggeber X. Die Standardsoftware ist zum
Verkauf an
(noch unbekannte) Firmenkunden bestimmt (je Lizenz
zwischen
ca. 10 und 100 TSD EUR geplant).
Wie bzw. wann ist die entgeltlich erworbene Software
zu
bilanzieren? Der wichtigste Aspekt dabei ist, gibt es
ein
Aktivierungsgebot in irgendeiner Form?
Viele Grüße
Frank
Hallo Hilfesuchender,
leider kann ich Dir zu diesem speziellen Thema nicht helfen. Ich hoffe aber Du wirst dennoch Deine Antwort finden.
Schöne Grüße
Sorry, da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Gruß
Rudi