Bilanz einer Gmbh & Co. KG

Hallo,
Ich hätte mal eine Frage zu Bilanzen der GmbH & Co. KG.
Da die GmbH & Co. KG ja eine Mischrechtsform ist, muss ja jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden, oder?
Jetzt hab ich natürlich schonmal ein wenig gegoogelt und teilweise auch Bilanzen gefunden, wo „beides“ in einer Bilanz steht, z.B. Eigenkapital und dann noch der Kapitalanteil der Kommanditisten etc…

Muss ich nun 2 eigene Bilanzen aufstellen? Ich bin ein wenig verwirrt.
Bräuchte das sehr dringend und wäre für Tipps dankbar!

Liebe Grüße

Hallo,

Ich hätte mal eine Frage zu Bilanzen der GmbH & Co. KG.
Da die GmbH & Co. KG ja eine Mischrechtsform ist, muss ja
jeweils ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt werden,
oder?

die GmbH & Co. KG muß einen Jahresabschluß aufstellen. Punkt. Mischrechtsform oder nicht spielt keine Rolle.

Jetzt hab ich natürlich schonmal ein wenig gegoogelt und
teilweise auch Bilanzen gefunden, wo „beides“ in einer Bilanz
steht, z.B. Eigenkapital und dann noch der Kapitalanteil der
Kommanditisten etc…

Das Kommanditkapital ist Eigenkapital - analytisch allerdings nur so weit, wie es ins Handelsregister eingetragen ist. Was da wie ausgewiesen wird, müßte man sich im Einzelfall anschauen. Ohne weitere Informationen läßt sich nur mutmaßen, daß als EK die Einlagen der Komplementäre ausgewiesen werden oder daß es sich um eine Konzernbilanz einer GmbH & Co. KG handelt

Muss ich nun 2 eigene Bilanzen aufstellen? Ich bin ein wenig
verwirrt.
Bräuchte das sehr dringend und wäre für Tipps dankbar!

Eine Bilanz reicht und zwar die, für die GmbH & Co. KG, sofern nicht auch noch ein Konzernabschluß aufzustellen ist.

Gruß
Christian

Eine Bilanz reicht und zwar die, für die GmbH & Co. KG,

Nein, auch die GmbH braucht einen Jahresabschluss.

Nachdem die Bilanzierung der GmbH&Co KG eines der schwierigsten Themen ist, da viele Besonderheiten zu beachten sind, sollte man sowas tunlichst einem Fachmann überlassen.

Eine Bilanz reicht und zwar die, für die GmbH & Co. KG,

Nein, auch die GmbH braucht einen Jahresabschluss.

Die GmbH & Co. KG braucht genau einen Jahresabschluß. Ob man für die Gesellschafter der GmbH & Co. KG auch Jahresabschlüsse aufstellen muß, steht auf einem ganz anderen Blatt. Auch unter den Kommanditisten kann es schließlich noch weitere Gesellschaften geben, die einen Jahresabschluß aufstellen müssen.

Allerdings ist der Fehler, GmbH & Co. KG und GmbH als eine Einheit zu betrachten, nicht selten.

Gruß
Christian

Okay, dann haben wir wohl aneinander vorbei geschrieben, und doch das gleiche gemeint.

Wollte eigentlich nur klar stellen, dass die GmbH nich automatisch im JA der CoKG enthalten ist.

Danke für eure Antworten!
Also reicht ja doch wohl eine Bilanz. Wie schreibt man das denn auf bzw wie macht man es deutlich, wie viel Eigenkapital von Komplementären/Kommanditisten kommt? Kann ich dies einfach unter dem Punkt Eigenkapital aufteilen?

Danke für eure Antworten!
Also reicht ja doch wohl eine Bilanz.

Ja, eine für die GmbH&Co KG, eine Bilanz für die GmbH.

Wie schreibt man das
denn auf bzw wie macht man es deutlich, wie viel Eigenkapital
von Komplementären/Kommanditisten kommt? Kann ich dies einfach
unter dem Punkt Eigenkapital aufteilen?

Hast Du das gelesen:

Nachdem die Bilanzierung der GmbH&Co KG eines der schwierigsten
Themen ist, da viele Besonderheiten zu beachten sind, sollte man
sowas tunlichst einem Fachmann überlassen.