Hallo zusammen,
ich habe mal zwei Fragen:
wenn ein E.K. Eigenkapital bei Gründung der Firma investiert hat. Ist das dann auch in dem gezeichneten Kapital ausgewiesen (analog GmbH Anteile), oder wo ist dieses in der Bilanz ausgewiesen?
Fließt der nicht entnommene Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen?
Danke und Gruß
Ramona
wenn ein E.K. Eigenkapital bei Gründung der Firma investiert
hat. Ist das dann auch in dem gezeichneten Kapital ausgewiesen
(analog GmbH Anteile),
gezeichnetes Kapital gibts nur bei Kapitalgesellschaften
oder wo ist dieses in der Bilanz
ausgewiesen?
Im Kapital
Fließt der nicht entnommene Jahresüberschuss in
Gewinnrücklagen?
Gewinnrücklagen gibts auch nur bei Kapitalgesellschaften.
Der Gewinn geht ins Kapital ein.
Die Bilanzierung des EK ist bei e.K. und Personengesellschaften nicht geregelt.
Analog zum gezeihneten kapital bei einer GmbH bzw. Kapitalgesellschaft,
könnte man die Einlagen bei der Gründung auf einem festen
Eigenkapitalkonto buchen.
Für zusätzliche Einlagen ein variables Eigenkapitalkonto.
Und zusätzlich noch einen Posten Rücklagen, für einbehaltene gewinne.