Bilanz: Goodwill und Nominalkapital

Guten Morgen,

auch chon eine Frage, die mich seit laengerem Quaelt:

Wenn ich einen Goodwill auf der Aktivseite habe, wo finde ich diesen Wert auf der Passivseite?
Dasselbe gilt fuer das Nominalkapital. Wenn ich ein Nominalkapital von 1.000.000 Euro festgelegt habe, wo widerspiegelt sich dies auf der Aktivseite?

Frohe Ostern!

Hallo,

Wenn ich einen Goodwill auf der Aktivseite habe, wo finde ich
diesen Wert auf der Passivseite?

es gibt keine Zuordnung. Der Firmenwert ist die Differenz zwischen Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert. Wenn man den Kauf mit eigenen Aktien außen vorläßt, wird der Kaufpreis bar gezahlt, d.h. es findet ein Aktivtausch statt. Ggfs. hat vorher eine Fremdfinanzierung stattgefunden, so daß sich die Bilanz verlängert.

Dasselbe gilt fuer das Nominalkapital. Wenn ich ein
Nominalkapital von 1.000.000 Euro festgelegt habe, wo
widerspiegelt sich dies auf der Aktivseite?

Das Eigenkapital kommt in der Regel durch Bareinzahlung ins Unternehmen, d.h. bei Gründung befindet sich auf der Aktivseite ein Guthaben und auf der Passivseite das Eigenkapital. Wie es auf der Aktivseite einen Tag, eine Woche oder ein Jahr später aussieht, läßt sich nicht vorhersagen. Sofern auch auf der Passivseite etwas tut (was die Regel ist), gibt es auch in diesem Fall keine feste Zuordnung von Aktiv- und Passivpositionen.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

frohe Ostern!

Vielen Dank fuer deine Antwort, diese hat mir sehr geholfen. Dass ich darauf nicht selbst gekommen bin - eben der aktiv Tausch. -:smile:

Kannst Du mir vielleicht weiterhin sagen, wie ich zu verfahren habe, wenn ich nicht weiss, was mit einem Gewinn aus dem Jahr x gemacht worden ist.
Habe eine Bilanz aufzubereiten, wobei das Unternehmen seit 2000 besteht, ich aber Bilanzdater erst aus 2003 habe. In 2003 ist aber ebenfalls noch nicht ersichtlich, was denn mit dem Gewinn ueberhaupt gemacht worden ist, wie die Gesellschafter verguetet (Tantieme!) worden sind.

Es ist eben ein absolutes Chaos zu ‚verbuchen‘, was man so gar nicht von europaeischen Bilanzen etc. -mal meine Vermutung- kennt.
Apropos: Kann man unter gewissen Umstaenden auch mitten im Geschaeftsjahr eine neue Bilanz erstellen, also ein Rumfgeschaeftsjahr in Erwaegung ziehen, bei dem die Vergangenheitsdaten weitestgehend unberuecksichtigt bleiben (eben wegen dem Chaos und der fehlenden Informationen; oder auch Informatonsflut J)?!

Vielen Dank und viele Gruesse

Michael

Hallo,

Kannst Du mir vielleicht weiterhin sagen, wie ich zu verfahren
habe, wenn ich nicht weiss, was mit einem Gewinn aus dem Jahr
x gemacht worden ist.
Habe eine Bilanz aufzubereiten, wobei das Unternehmen seit
2000 besteht, ich aber Bilanzdater erst aus 2003 habe. In 2003
ist aber ebenfalls noch nicht ersichtlich, was denn mit dem
Gewinn ueberhaupt gemacht worden ist, wie die Gesellschafter
verguetet (Tantieme!) worden sind.

ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Wenn die Gewinne noch zu sehen sind, sind sie nicht ausgeschüttet worden. Die ausgeschütteten Gewinne lassen sich ohne vollständiges Zahlenwerk für die betreffenden Jahre nicht rekonstruieren.

Apropos: Kann man unter gewissen Umstaenden auch mitten im
Geschaeftsjahr eine neue Bilanz erstellen, also ein
Rumfgeschaeftsjahr in Erwaegung ziehen, bei dem die
Vergangenheitsdaten weitestgehend unberuecksichtigt bleiben
(eben wegen dem Chaos und der fehlenden Informationen; oder
auch Informatonsflut J)?!

Für ein rumfgeschäftsjahr braucht man einen guten Grund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsjahr#Rump…

Chaotische Buchführung in Vergangenheit würde ich nicht als guten Grund bezeichnen wollen. Vielmehr wäre mein Ansatz, die Anfangsbilanz für ein bestimmtes Geschäftsjahr neu aufzustellen und von da an ordentliche Buchführung zu betreiben.

Gruß
Christian

Vielmehr wäre mein Ansatz, die
Anfangsbilanz für ein bestimmtes Geschäftsjahr neu
aufzustellen und von da an ordentliche Buchführung zu
betreiben.

Das wäre aber nicht nur handelsrechtlich unzulässig (Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzkontinuität); auch das Finanzamt würde so etwas aus gutem Grund nicht dulden (In dem von dir genannten Beispiel stellt sich ohnehin die Frage, wie diese Firma eigentlich ihre steuerpflichtigen Gewinne ermittelt und ihre Steuererklärungen erstellt hat).

In diesem Fall hilft nur eins: Die letzte verwendbare Bilanz vor dem Chaos hernehmen und die komplette Buchführung seitdem berichtigen, wo immer nötig!

Hallo,

In diesem Fall hilft nur eins: Die letzte verwendbare Bilanz
vor dem Chaos hernehmen und die komplette Buchführung seitdem
berichtigen, wo immer nötig!

ja, wünschenswert, nur schwierig, wenn keine verwendbare Bilanz mehr auffindbar ist und so scheint es ja hier zu sein.

Gruß
C.

Guten Morgen Christian,

ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Wenn

die Gewinne noch zu sehen sind, sind sie nicht ausgeschüttet
worden. Die ausgeschütteten Gewinne lassen sich ohne
vollständiges Zahlenwerk für die betreffenden Jahre nicht
rekonstruieren.

Du hast alles richtig verstanden. Zu der Zeit, als ich denn Text erfasst habe, war ich schon ziemlich angeschlagen hinsichtlich der Bilanz. J

Für ein rumfgeschäftsjahr braucht man einen guten Grund:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsjahr#Rump…

Chaotische Buchführung in Vergangenheit würde ich nicht als
guten Grund bezeichnen wollen. Vielmehr wäre mein Ansatz, die
Anfangsbilanz für ein bestimmtes Geschäftsjahr neu
aufzustellen und von da an ordentliche Buchführung zu
betreiben.

Ist es denn generell moeglich, auch wenn eine Ausnahme, die vergangenen Bilanzjahre unberuecksichtigt zu lassen, und im kommenden Jahr mit ‚0‘ zu beginnen?
Was waere dann aber mit den ausstehenden Betraegen wie Forderungen, Verbindlichkeiten oder Gewinnruecklagen. Wie koennte man dieses Problem umgehen?

Vielen Dank noch einmal.

Viele Gruesse

Michael

Gruß
Christian

es gibt keine Zuordnung. Der Firmenwert ist die Differenz
zwischen Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert. Wenn man den Kauf
mit eigenen Aktien außen vorläßt, wird der Kaufpreis bar
gezahlt, d.h. es findet ein Aktivtausch statt. Ggfs. hat
vorher eine Fremdfinanzierung stattgefunden, so daß sich die
Bilanz verlängert.

Ist auch moeglich, den Wert des Goodwill(s) im Nominalkapital wiederzusehen, also ein Aktiv-Passiv-Tausch?
Wo ist dies im IFRS/IAS geregelt?

Vielen Dank und Gruss

Guten Morgen,

Das wäre aber nicht nur handelsrechtlich unzulässig (Verstoß
gegen das Prinzip der Bilanzkontinuität); auch das Finanzamt
würde so etwas aus gutem Grund nicht dulden (In dem von dir
genannten Beispiel stellt sich ohnehin die Frage, wie diese
Firma eigentlich ihre steuerpflichtigen Gewinne ermittelt und
ihre Steuererklärungen erstellt hat).

Nach den deutschen Bilanzgrundsaetzen haben wir eine Konkurenz.

In diesem Fall hilft nur eins: Die letzte verwendbare Bilanz
vor dem Chaos hernehmen und die komplette Buchführung seitdem
berichtigen, wo immer nötig!

Da aber im asiatischen Raum das Finanzamt kein allzu grosse spielt. koennte sich etwas anderes ergeben. Bilanzen liegen fuer ca. 10 Jahre vor, wobei das Unternehmen bereits seit ca. 16 Jahren besteht.
Aber auch die letzten 10 Jahren sind nicht in Ordnung, d.h., die Bilanzen wurden, wo es geht, verschoenert.
Gibt es diesbezueglich eine Alternative? -:smile:

Vielen Dank und viele Gruesse

Michael

Richtig oder falsch?
Hallo,

bin ich der richtigen Meinung, dass man sagen kann, da es nur so Sinn ergibt, dass die Gewinnruecklage sich beim Anlagevermoegen und Umlaufvermoegen widerspiegelt, da dies Ruecklage ja mehr oder minder immateriell ist?

Man sagt ja auch: Aktivermoegen - Schulden = Eigenkapital.

Vielen Dank und viele Gruesse

Hallo,

es gibt keine Zuordnung. Der Firmenwert ist die Differenz
zwischen Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert. Wenn man den Kauf
mit eigenen Aktien außen vorläßt, wird der Kaufpreis bar
gezahlt, d.h. es findet ein Aktivtausch statt. Ggfs. hat
vorher eine Fremdfinanzierung stattgefunden, so daß sich die
Bilanz verlängert.

Ist auch moeglich, den Wert des Goodwill(s) im Nominalkapital
wiederzusehen,

ich verstehe zwar nicht, was Du mit „wiedersehen“ meinst, kann aber ganz sicher mit „nein“ antworten. Wie erwähnt ist der Firmenwert die Differenz zwischen bezahltem Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert bzw. (allgemeiner formuliert) dem erworbenen Vermögen. Wie der Erwerb finanziert wird, ist für die Bildung des Firmenwertes ohne Belang.

Umgekehrt wird nicht ein Teil des Eigenkapitals „markiert“, auch wenn es zur Finanzierung des Firmenwertes beigetragen hat (bspw. durch eine Kapitalerhöhung).

also ein Aktiv-Passiv-Tausch?

Einen Aktiv-Passiv-Tausch gibt es nicht. ^
http://classic.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/…
http://de.wikipedia.org/wiki/Buchf%C3%BChrung#Buchun…

Wo ist dies im IFRS/IAS geregelt?

Was?

Gruß
Christian

Hallo,

bin ich der richtigen Meinung, dass man sagen kann, da es nur
so Sinn ergibt, dass die Gewinnruecklage sich beim
Anlagevermoegen und Umlaufvermoegen widerspiegelt, da dies
Ruecklage ja mehr oder minder immateriell ist?

das kann man sagen, sollte man aber nicht. Es ergibt schlicht keinen Sinn.

Aktivseite: Mittelverwendung
Passivseite: Mittelherkunft

Natürlich kann es wirtschaftlich so sein, daß eine Maschine (Anlagevermögen = Aktivseite) mit einem Kredit finanziert wurde (Bankverbindlichkeiten = Passivseite), aber da spiegelt sich nichts wieder.

Ab dem Moment, in dem die Maschine zu arbeiten beginnt und produziert und aus den cashflows der Kredit zurückgeführt wird, geht selbst der wirtschaftliche Zusammenhang nach und nach verloren. Bilanziell hängen die Posten erst recht nicht zusammen, so daß sich da auch nichts „wiederspiegelt“.

Die Gewinnrücklage besteht im wesentlichen bzw. in der Regel aus einbehaltenen Gewinnen, so daß da noch nicht einmal ein wirtschaftlicher Zusammenhang konstruiert werden kann.

Zudem kann eine Rücklage nicht immateriell sein, sondern nur ein Vermögensgegenstand und diese sind ausschließlich auf der Aktivseite zu finden - im Gegensatz zu den Rücklagen, die auf der Passivseite stehen.

In einer Bilanz gibt es zwei Welten: die Aktivseite und die Passivseite. Die Passivseite zeigt dem Leser, woher die Mittel kommen, die zur Finanzierung des Vermögens (Aktivseite) dienen, und die Aktivseite zeigt uns, wie diese Mittel verwendet werden. Mehr nicht.

Wenn man mal von den erwähnten zweckgebundenen Finanzierungen und einigen Spezialitäten (z.B. Rücklagen für eigene Anteile, aktivierte Lebensversicherung zur Abdeckung von Pensionsverpflichtungen usw.)absieht, gibt es keine Zusammenhänge zwischen bestimmten Positionen auf der Aktiv- und auf der Passivseite.

Beispiel: ein Unternehmen finanziert sich zu 50% über Eigenkapital und zu 50% über einen Kontokorrentkredit. Auf der Aktivseite befinden sich Bargeld/Guthaben und Vorratsvermögen. Es gibt keinerlei Zusammenhänge zwischen Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nichts spiegelt sich wieder, an keinem Vermögensgegenstand hängt ein Etikett mit der Aufschrift „ich wurde mit Eigenkapital finanziert“ o.ä.

Gruß
Christian

Guten Nachmittag,

noch einmal eine frage zum Goodwill:

es gibt keine Zuordnung. Der Firmenwert ist die Differenz
zwischen Kaufpreis und Beteiligungsbuchwert. Wenn man den Kauf
mit eigenen Aktien außen vorläßt, wird der Kaufpreis bar
gezahlt, d.h. es findet ein Aktivtausch statt.

Du sagtest, es gebe keine generelle Zuordnung, wobei es ein Aktivpausch ist, da es bar bezahlt wird.
Wo finden sich dieses aber im Eigenkapital wieder? Insbesondere der Goodwill?

Und wie sieht es aus, wenn das Unternehmen an sich beschliesst, einen Goodwill (also einen imaginaeren Wert) zu generieren? Ist es dann auch ein Aktivtausch, d.h. das Kassen- bzw. Bankguthaben wird beruehrt?

Ich danke noch einmel fuer deine Hilfe.

Viele gruesse

Michael

Hallo,

Wo finden sich dieses aber im Eigenkapital wieder?
Insbesondere der Goodwill?

nirgends. Es ist Eigenkapital im Unternehmen und es gibt einen Goodwill. Eine Zuordnung des Goodwill zu bestimmten Passivpositionen ist nicht möglich.

Und wie sieht es aus, wenn das Unternehmen an sich
beschliesst, einen Goodwill (also einen imaginaeren Wert) zu
generieren?

Das beschließt man nicht; der Firmenwertist eine reine Differenzgröße - zumindest der derivative Firmenwert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4fts-_oder_Fi…

Aber egal, wie der Firmenwert entsteht: es gibt keine Zuordnung von Firmenwert und bestimmten Passivpositionen.

Ist es dann auch ein Aktivtausch, d.h. das Kassen-
bzw. Bankguthaben wird beruehrt?

Aktivtausch heißt, daß bei der Buchung nur die Aktivseite berührt wird, sich die Bilanzsummer also nicht verändert.

Gruß
Christian