Bilanz oder GuV

Guten Tag,

wenn ich eine GmbH in eine Einzelfirma umwandeln würde, weil das Unternehmen nur noch in kleinstem Umfang geführt wird, müsste ich dann weiter eine jährliche Bilanz erstellen oder genügt eine einfache Einnahmen - Überschussrechnung?

Danke für Eure Hilfe.

Als Geschäftsführer eines Unternehmens (GmbH, mittelständisches Unternehmen etc) erstellt man grundsätzlich eine Bilanz.

Schließlich verfügst du unabhängig ob GmbH oder Firma über Anlagevermögen zB Geschäftsausstattung und Umlaufvermögen (Aktiva-Seite), auch Eigenkapital und evt Schulden (Passiva-Seite)spielen eine Rolle.

Die Einnahmen - Überschussrechnung bzw. Gewinn und Verlustrechnung ist ein Unterkonto des Eigenkapitals.

Die GuV beeinflusst also direkt über den Posten des Eigenkapitals die Bilanz. Gewinn wirkt sich negativ auf das Eigenkapital aus und beeinflusst dementsprechend die Bilanz.

Als Kleiner Unternehmer (Imbißbude oder Blumenladen) interessiert dich naturlich am meisten die GuV. Jene bräuchten nicht umbedingt eine Bilanz erstellen. Ob die Bilanz gesetzlich für jeden Selbständigen etc vorgeschrieben ist weiß ich nicht genau. Ein Kleinunternehmer kann aber auf eine Bilanz verzichten.

Hoffe konnte weiterhelfen, vielleicht weiß ja jemand näheres zur Gesetzeslage

Beste Grüße

Hallo Tanja,
seit dem 01.01.2007 (neue Grenzen) müssen alle Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz >500.000 und einem Jahresgewinn >30.000 Bücher führen, d.h. eine Bilanz erstellen. Sollte Deine Einzelfirma unterhalb dieser Grenzen bleiben, kannst Du eine 4/3-Rechnung (Einnahmen-Überschuss) erstellen. Als Freiberufler sowieso.
Viel Erfolg dabei.
VG
Harald

Korrektur: Gewinn wirkt sich natürlich positiv auf das Eigenkapital aus und beeinflusst dementsprechend die Bilanz. Verlust schmälert dementsprechend das Eigenkapital.

Danke, an diese Umsatzgrößen würden wir nicht heranreichen… Also könnte man nach der Umwandlung getrost eine 4/3-Rechnung erstellen?