Bilanz und Gewinn

Hallo,

ich war immer der Meinung, dass man den Gewinn eines Unternehmens auf zwei Arten ersichtlich ist. Einmal aus dem Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechung und das zweite Mal in dem man die Differenz des Eigenkaptials der Bilanzen aus den zwei aufeinander folgenden Jahren zieht. Nun merke ich, dass man dadurch zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann. In der Bilanz setzt sich das Eigenkapital aus Geschäftsanteile, Aufwendungsrücklagen, Gesetzliche Rücklagen , Statuarische Rücklagen und dem Jahresergebnis, das mit Jahresergebnis aus der G&V Rechnung identisch ist, zusammen. Wenn sich bspw. in der Bilanz die Rücklagen gegenüber dem Vorjahr verändert haben, stimmen die beiden Gewinnermittlung nicht mehr überein. Wird die Rücklagenänderung nicht auch in der G&V Rechnung berücksichtigt? Was ist nun der Gewinn eines Unternehmens, das Jahresergebnis der G&V Rechnung oder die Differenz der Eigenkapitale der Bilanz aus den letzten beiden Jahren? Wieso kommt es zu diesen Abweichungen auf Grund der beiden Berechnungsmethoden?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo Martin,

kann es sein, daß der Dir vorliegende Jahresabschluß nicht nach den Regeln des HGB, sondern nach IFRS, US-GAAP o.ä. aufgestellt wurde? Während nach HGB Deine Einschätzung weitgehend richtig ist, ist nach den genannten Regelsystemen die unsägliche Herumbucherei im Eigenkapital, die den von Dir geschilderten Effekt nach sich zieht, absolut usus.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

kann es sein, daß der Dir vorliegende Jahresabschluß nicht
nach den Regeln des HGB, sondern nach IFRS, US-GAAP o.ä.
aufgestellt wurde? Während nach HGB Deine Einschätzung
weitgehend richtig ist, ist nach den genannten Regelsystemen
die unsägliche Herumbucherei im Eigenkapital, die den von Dir
geschilderten Effekt nach sich zieht, absolut usus.

die Veränderung von Rücklagen sind neben der Ausschüttung ein Teil der Gewinnverwendung, die bekanntlich auf das Ergebnis der GuV folgt. Wenn nicht der komplette Gewinn thesauriert wird, sind das Ergebnis von GuV und die Veränderung des Eigenkapitals doch auch nach HGB zwangsläufig unterschiedlich, oder?

Grüße
Werner

Hallo,

die Veränderung von Rücklagen sind neben der Ausschüttung ein
Teil der Gewinnverwendung, die bekanntlich auf das Ergebnis
der GuV folgt. Wenn nicht der komplette Gewinn thesauriert
wird, sind das Ergebnis von GuV und die Veränderung des
Eigenkapitals doch auch nach HGB zwangsläufig unterschiedlich,
oder?

bis zur (teilweisen) Ausschüttung (die ja in der Regel nach Aufstellung des JA erfolgt) ist der Bilanzgewinn vollständig im EK zu finden, wenn auch u.U. aufgeteilt auf mehrere Positionen.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, bei der das Eigenkapital in beschriebener Weise aufgeteilt worden ist. Mehr weiss ich leider nicht. Ich habe nur die Bilanz und die G&V Rechnung zu Gesicht bekommen.
Nehmen wir den Extremfall an, dass die Kapitalgesellschaft einen positiven Jahresüberschuss hat, aber das Eigenkapital sich im Gegensatz zum Vorjahr vermindert hat. Hat nun die Kapitalgesellschaft einen Gewinn oder Verlust geschrieben? Auf welche Daten kann man sich stützen? Wieso weichen diese beiden Berechnungsmethoden ab?

Viele Grüße
Martin

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Hallo Martin,

Nehmen wir den Extremfall an, dass die Kapitalgesellschaft
einen positiven Jahresüberschuss hat, aber das Eigenkapital
sich im Gegensatz zum Vorjahr vermindert hat. Hat nun die
Kapitalgesellschaft einen Gewinn oder Verlust geschrieben? Auf
welche Daten kann man sich stützen? Wieso weichen diese beiden
Berechnungsmethoden ab?

in einer HGB-Bilanz ändert sich das Eigenkapital wie erwähnt eigentlich nur aufgrund ertragswirksamer Eriegnisse, d.h. Jahresüberschuß bzw- fehlbetrag und Eigenkapitaländerung stimmen überein. Ausnahmen sind bspw. Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen.

Bei anderen Rechnuungslegungsverfahren sind direkte Eigenkapitalbuchungen möglich, d.h. es wird nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht. Ein Beispiel dafür sind Wertänderungen des Anlagevermögens, die erfolgsneutral, d.h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, mit dem EK verrechnet werden.

In so einem Fall versagt dann auch die herkömmliche Begriffswelt von Gewinn und Verlust. Klar, das Vermögen der Gesellschaft ist weniger wert, also ist das eigentlich ein Verlust. Andererseits wird das Ergebnis des Geschäftsjahres nicht beeinflußt, was eigentlich eine Voraussetzung für einen Verlust im eigentlichen Sinne ist.

Was in dem von Dir skizzierten Fall geschehen ist, läßt sich ohne genaue Kenntnis ddes Zahlenwerks nicht sagen.

Gruß,
Christian

P.S.
Wenn Du Dir mal den Geschäftsbericht der großen börsennotierten Gesellschaften anschaust, wirt Du darin eine Eigenkapitalveränderungsrechnung finden. Dieses Instrument wurde eingeführt, um die Veränderungen des Eigenkapitals überhaupt noch in Ansätzen nachvollziehbar darzustellen. Bei der Bilanzierung nach HGB ist eine solche Rechnung vollkommen überflüssig, weil ein Blick in die GuV-Rechnung reicht.

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