Bilanzanalyse-Problem

Hallo Experten!

(Für eine BWL Klausur).
In der Hoffnung, dass sich jemand mit den Kennzahlen der Bilanzanalyse auskennt, stelle ich mal folgende Frage:

Betrifft; Cash - Flow und Dynamischer Verschuldungsgrad:

Die Ermittlung der Cash - Flow Rate setzt sich laut meinen Unterlagen zusammen aus; Gewinn vor Steuern + AfA+ außerordentliche Erträge + sonst. Rückstellungen = Cash Flow.

(Sofern die o. g. Punkte aus einer Bilanz zu entnehmen sind).

Beim Dynamischen Verschuldungsgrad lautet die Formel:

Langfristiges Fremdkapital x 100
____________________________________
Cash Flow = Dyn. Verschgr.

Hierbei müssen jedoch aus dem Cash Flow die Rückstellungen abgezogen werden.

Und hierzu habe ich keine Erklärung, warum das so ist?
Ich hoffe, dass mir irgendjemand weiterhelfen kann???

Vielen Dank im voraus.
Gruß …Melanie…

Hallo Melanie,

zunächst einmal die allgemeine Cash-Flow Definition:

Jahresüberschuss vor Steuern + nicht auszahlungswirksame Aufwendungen ./. nicht einzahlungswirksame Erträge = CF

Hierbei müssen jedoch aus dem Cash Flow die Rückstellungen
abgezogen werden.

Die Definition des dyn. Verschuldungsgrads lautet:

Fremdkapital ./. Pensions-Rückstellungen ./. liquide Mittel

Cash-Flow

Die Pensionsrückstellungen werden abgezogen, da sie bilanziell zwar Fremdkapital sind, wegen des Eigenkapial-Charakters werden sie bei der Berechnung des dyn. Verschuldungsgrades wieder herausgerechnet.

Ich hoffe, dass ich Dir helfen konnte.

Hallo.

Mir ist ein dummer Tippfehler unterlaufen.
In dem Dyn. Verschuldungsgrad ging es mir nicht um den Abzug der Rückstellungen (Pension) sondern um Verlustvorträge.

Die Verlustvorträge müssen aus dem Cash Flow abgezogen werden, um den Dyn. Verschuldungsgrad zu ermitteln. (Laut meiner Unterlagen).

Ist das so richtig?
Wenn ja, warum ist das so?

(Entschuldigung für meinen Tippfehler…peinlich).

Gruß …Melanie.

Macht nichts.

Verlustvorträge sind nicht auszahlungswirksam und müssen deshalb bei der Ermittlung des Cash-Flows eliminiert werden.

Schöne Grüsse