Hallo zusammen,
muß der Einzelunternehmer bei der Bilanzanfertigung und der Feststellung/Übertragung des variablen Kapitals das Euro/Cent genau machen oder wird das abgerundet auf ganze Euro?
Und wohin müssten dann evtl Rundungsdifferenzen verbucht werden?
Danke
M
weisst du nicht wohin, buch es auf gewinn. ist dir alles scheissegal, buchs ins eigenkapital.
gruß inder
Hi!
Centgenau, Aktiva und Passiva müssen ja am Ende aufgehen.
Gruß derschwede77
Servus,
neugierhalber: Wo können beim Aufstellen einer Bilanz Rundungsdifferenzen herkommen? Wenn man alle Buchungen centgenau vornimmt, ist doch anompfirsich nirgendwo etwas zu runden?
Es gibt eine Ausnahme: Bei der USt kann aus der Berechnung der USt auf ganze Euro ein Centvorteil für den Unternehmer herauskommen. Dieser wird per USt an Sonstige betriebliche Erträge ausgebucht.
Schöne Grüße
MM
Erläuterung: Bilanzanfertigung Einzelunternehmer, variables Kapital
Hallo,
ich buche natürlich genau. Nur bekam ich bei der letzten Steuererklärung einen Hinweis wie folgt (Zahlen geändert)
„beachten Sie zukünftig bei der Bilanzanfertigung, daß das Anfangskapital zum 01.01.VJ 111.744 € betrug, somit der Endbestand zum 31.12.VJ 222.568 €.“
Nun habe ich mir das angesehen, der gemeldete Anfangsbestand betrug am 01.01. 111.744,99, also 99 Cent mehr. Der Endbestand 222.569,22, also 1,22 € mehr.
Für mich ergibt sich, daß ich diese Beträge abgerundet dastellen soll. Dass heist, ich müsste den Anfangsbestand im lfd. Jahr analog dieses Hinweises um 1,22€ mindern.
Oder liege ich total falsch?
M
Servus,
der EB-Wert für das Eigenkapital ist damit vorgegeben. Offenbar gibt es andere Bilanzposten in der Eröffnungsbilanz, die (insgesamt) um den gleichen Betrag mit anderen Vorzeichen abweichen.
Welche das sind, kann der Sachbearbeiter sagen, der den Hinweis verfasst hat. Die Größenordnung der Beträge und ihr offenbar systematisches Anfallen (Differenzen zu zwei aufeinander folgenden Stichtagen) deuten darauf hin, dass es sich um das beschriebene USt-Thema handelt; aber das ist eine pure Vermutung - wissen weiß das bloß der, der die Bilanz auf dem Amt in der Hand gehabt hat.
Schöne Grüße
MM
Mich würde es nur insoweit wundern, daß es genaue Abrunden auf volle Euro sind?
Servus,
für Rundungen gibt es keinen Anlass. Der Sachbearbeiter auf dem FA hat einen Grund, die Zahlen so auszuweisen; er kann diesen Grund benennen und auch sagen, welche anderen Bilanzposten abweichen, so dass am Ende des Tages wieder Aktiva = Passiva.
Schöne Grüße
MM
EB-Differenzen nach Hinweis durch das FA
Servus,
weder 99 Cent noch 1,22 € Differenz können aus kaufmännischen Rundungen entstehen. Der höchste Differenzbetrag, der aus einer Rundung auf ganze Euro entstehen könnte, ist 0,49 €. Es besteht, wie bereits gesagt, auch überhaupt kein Anlass, beim Ausweis von Eigenkapital irgendwas zu runden. Wenn es einen gäbe, wäre der im HGB oder im EStG zu finden.
Es ist aber, wie bereits beschrieben, möglich, dass die Werte aus der USt-Berechnung stammen und indirekt im EK gelandet sind - bei der Bemessungsgrundlage für die USt wird nicht gerundet, sondern es werden die Centbeträge weggelassen. Wenn dem so wäre, wäre in der Eröffnungsbilanz des Folgejahres nicht nur das EK auf den 01.01., sondern auch der Wert „USt Vorjahr“ oder „USt frühere Jahre“ mit einem vom Saldo des Vorjahres abweichenden Saldo vorzutragen. Das lässt sich aber aus dem zitierten Hinweis (falls nicht ein Teil des Sachverhaltes mal wieder verschwiegen wurde) für sich allein nicht erschließen.
Woher die Differenzen tatsächlich kommen, weiß wie gesagt der Sachbearbeiter, der den Hinweis verfasst hat. Es geht ohnehin nichts daran vorbei, von diesem Auskunft einzuholen, weil die Differenzen im EK in der Eröffnungsbilanz des Folgejahrs ja, wie ebenfalls bereits beschrieben, durch Differenzen in irgendwelchen anderen Bilanzkonten ausgeglichen sein müssen.
Es ist übrigens nützlich, wenn man solche Auskünfte nicht telefonisch einholt, sondern mit einem Dreizeiler anfordert. Dann gibts auch einen Dreizeiler zur Antwort, und der ist eindeutig und man kann danach buchen.
Schöne Grüße
MM
Eigenantwort
Es könnte ein Telefonat mit dem FA statgefunden haben, und die Sachbearbeitern auch nicht wusste, warum dieser Hinweis drin stehe. Gut könnte dann auch gewesen sein, daß diese dann ausdrücklich die korrekten Angaben auf den Cent genau bestätigt hätte und diese auch künftig verwendet werden sollten.
Servus,
es könnte granatenmäßig dumm sein, sowas telefonisch zu machen.
Jetzt gibt es einen Bescheid, auf dem etwas steht, was dem Inhalt des Telefonates, das verflogen ist wie ein Windhauch, gänzlich widerspricht. Was von beiden gilt jetzt? Was ist nachweisbar? Was wäre, wenn es nicht um 1,99 €, sondern um 19.999,00 € ginge? Auch dann so munter in die Luft geplappert?
Seisdrum - werde jeder nach seiner Fasson selig.
Schöne Grüße
MM