Hallo,
wäre schön, wenn mir jemand meinen Ansatz hier bestätigt oder korrigert.
Beispiel:
Ich habe eine Verbindlichkeit in ausländischer Währung.
Zum Anschaffungszeitpunkt im November 146.250 EUR
Gleiche Verbindlichkeit zum Abschlusstag: 140.625 EUR
Bewertungsansatz Handelsbilanz: 146.250 EUR
Der Ansatz für die HB ist der Nennwert der Forderung (140.625). Da aber der Kurs gestiegen ist, muss ich den höheren Wert ansetzen, es gilt das strenge Höchstwertprinzip.
D.h. ich muss die Verbindlichkeit mit dem am Abschlußstichtag gültigen Kurs neu bewerten und dann den höheren der beiden Werte einsetzen.
Bewertungsansatz Steuerbilanz: 146.250 EUR
Hier muss der „abgezinste Nennwert“ eingesetzt werden. In diesem Fall werden die Voraussetzungen für die Abzinspflicht nicht erfüllt, so dass der Nennwert einzusetzen ist.
Danke!
VG
Monroe