Bilanzansatz Vblk. in ausländischer Währung

Hallo,

wäre schön, wenn mir jemand meinen Ansatz hier bestätigt oder korrigert.

Beispiel:

Ich habe eine Verbindlichkeit in ausländischer Währung.

Zum Anschaffungszeitpunkt im November 146.250 EUR
Gleiche Verbindlichkeit zum Abschlusstag: 140.625 EUR

Bewertungsansatz Handelsbilanz: 146.250 EUR
Der Ansatz für die HB ist der Nennwert der Forderung (140.625). Da aber der Kurs gestiegen ist, muss ich den höheren Wert ansetzen, es gilt das strenge Höchstwertprinzip.
D.h. ich muss die Verbindlichkeit mit dem am Abschlußstichtag gültigen Kurs neu bewerten und dann den höheren der beiden Werte einsetzen.

Bewertungsansatz Steuerbilanz: 146.250 EUR
Hier muss der „abgezinste Nennwert“ eingesetzt werden. In diesem Fall werden die Voraussetzungen für die Abzinspflicht nicht erfüllt, so dass der Nennwert einzusetzen ist.

Danke!

VG
Monroe

Bewertungsansatz Handelsbilanz: 146.250 EUR
Der Ansatz für die HB ist der Nennwert der Forderung
(140.625). Da aber der Kurs gestiegen ist, muss ich den
höheren Wert ansetzen, es gilt das strenge Höchstwertprinzip.
D.h. ich muss die Verbindlichkeit mit dem am Abschlußstichtag
gültigen Kurs neu bewerten und dann den höheren der beiden
Werte einsetzen.

richtig, § 256a S.1 HGB

Bewertungsansatz Steuerbilanz: 146.250 EUR
Hier muss der „abgezinste Nennwert“ eingesetzt werden. In
diesem Fall werden die Voraussetzungen für die Abzinspflicht
nicht erfüllt, so dass der Nennwert einzusetzen ist.

kann man so pauschal nicht sagen, nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind die Vbl. grundsätzlich mit dem Nennbetrag im Entstehungszeitpunkt anzusetzen. Nur wenn eine voraussichtlich dauernde Werterhöhung vorliegt, kann der höhere Teilwert angesetzt werden. Ob man im vorliegenden Fall davon ausgehen kann lässt sich den Angaben leider nicht entnehmen (näheres hierzu aber in BMF vom 12.08.2002, BStBl I 2002, 793)

unter der annahme, dass also keine vor. dauernde Wertminderung vorliegt wäre die Vbl. in der Steuerbilanz mit 140.625 EUR anzusetzen.

gruß