Ich würde hingehen und erstmal ne richtige Rechnung verlangen. die Umstzsteuer dürfte nämlich nicht mehr als 16% betragen, wobei diese in der Bilanz nix zu suchen hat.
was ist mit abschreibung? Die müsste doch auch noch
abgezogen werden oder?
Genau. Angesetzt werden müssen die Anschaffungskosten vermindert um Absetzung für Abnutzung, also Abschreibung. Die Anschaffungskosten betragen ja (soweit ich bei deinen Angaben sehen kann) 26.500€ + 750€ = 27.250€. Davon berechnest du die Abschreibung und die musst du noch abziehen, nicht wie in der Angabe dazurechnen.
Übrigens: Die ausgewiesene USt stimmt zwar nicht, aber beim Rechnungsbetrag passt’s wieder!