Hallo,
im italienischen Codice Civile steht unter Aufbau der Bilanz:
„Am Ende der Bilanz sind sämtliche unmittelbar oder mittelbar geleisteten Sicherheiten anzugeben, wobei zwischen Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, anderen persönlichen Sicherheiten und dinglichen Sicherheiten zu unterscheiden ist und gesondert für jede Art die Sicherheiten anzugeben sind, die zugunsten von abhängigen und verbundenen Unternehmen sowie zugunsten von beherrschenden Personen und zugunsten von. Unternehmen geleistet worden sind, die von den zuletzt genannten Personen beherrscht werden; darüber hinaus sind sonstige Durchlaufposten anzugeben“.
Diese Abgrenzung wird nicht zur Bilanzsumme gezählt und wird auch als Conto d’ ordine (Ordnungskonto) bezeichnet und wird der eigentlichen Bilanz nachgestellt.
Gibt es im Aufbau der Bilanz nach dem deutschen HGB entsprechendes? Wenn ja, unter welcher Bezeichnung läuft diese Abgrenzung?
Vielen Dank
Martin Unterholzner