Hallo! Ein Bekannter von mir hat mich gefragt, ob er als Steuerfachangestellter bei einem Klein-Unternehmen (bei dem er als 400,-- Euro Kraft für die Buchführung angestellt ist) auch die Bilanz und die Steuererklärung machen darf. Ich (selbst im Steuerwesen tätig) habe in der AO nachgeschlagen, konnte jedoch nichts finden. In Eurem Forum habe ich entdeckt, dass man selbst als Unternehmer die Bilanz eigenhändig erstellen und abgeben kann. Aber was ist, wenn man einen Dritten, der nicht Steuerberater ist sondern nur Steuerfachangestellter, in Form eines 400,-- Euro-Jobs beauftragt? Entstehen irgendwelche Probleme? Z.B. auch von Seiten der Steuerberater wegen der nicht eingehaltenen Gebührenordnung?
habe in der AO nachgeschlagen, konnte jedoch nichts finden.
richtiger für eine Lösung wäre hier der Blick ins StBerG gewesen.
ABER: auch hier findet sich kein Verbot. Als Angestellter eines Unternehmens darf daher auch ein Steuerfachangestellter die Buchhaltung und die Bilanz inklusive betrieblicher Steuererklärungen erstellen. Er darf allerdings nicht die privaten Steuererklärungen für andere fertigen.
Steuererklärungen erstellen. Er darf allerdings nicht die
privaten Steuererklärungen für andere fertigen.
BARUL76
hallo barul,
ich glaub da war mal was, dass für andere arbeitnehmer der gleichen firma die private einkommensteuererklärung angefertigt werden darf - war aber m.e. noch zu zeiten des lohnsteuerjahresausgleiches…obs heute noch erlaubt ist weiss ich nicht…
ich beschäftige mich erst seit 1998 mit dem Steuerrecht. Hatte also bewußt keine Ahnung, dass sowas früher mal möglich war und hatte mich daher jetzt nur auf die aktuelle Rechtslage bezogen. Dies war ja auch Gegenstand der Frage.
Auf deinen Hinweis hin, hab ich mich allerdings mal schlau gemacht und durfte feststellen, dass der Arbeitgeber (also nicht ein Arbeitnehmer, der dies besonders vergütet bekommt) den Lohnsteuerjahresausgleich anfertigen durfte. Mit dem derzeit noch möglichen Verfahren nach § 42b EStG ist dies allerdings nicht vergleichbar.
Einkommensteuererklärungen dürfen nur noch Steuerberater und Rechtsanwälte fertigen. In eingeschränktem Umfang sind auch Lohnsteuerhilfevereine hierzu berechtigt.