Hallo,
habe folgende Aufgabe. Meiner Meinung nach hat das was mit dem Niederstwertprinzip zu tun. Bin mir aber nicht sicher.
Vielleicht kann mir das ja jemand schnell erklären?!
Vielen Dank schon mal!
Ein Produkt durchläuft einen 5-stufigen Fertigungsprozess bis es verkaufsfähig ist:
Fertigungsstufe anteilige Herstellkosten (in Euro)
1 20
2 10
3 50
4 40
5 20
Weitere Vertriebskosten fallen nicht an. Zu welchem Wert ist ein Stück des Produktes nach HGB zu bilanzieren, das 3 Fertigungsstufen durchlaufen hat, wenn der Marktpreis für das Fertigungsprodukt bei
a) Euro 110 (9 Punkte)
b) Euro 160 (3 Punkte)
liegt? Rechnung und Begründung ist jeweils gefordert.
Richtig, es hat was mit dem Niederstwertprinzip und Bewertung unfertiger Erzeugnisse zu tun! Diese werden retrograd errechnet:
(Bewertung nach §253, 255 HGB)
a)
110 EUR Marktwert
60 EUR noch anfallende HeKo, bis zur Marktreife
= 50 EUR
HeKo bisher: 80 EUR
Nach dem NWP sind hier die 50 EUR anzusetzen.
b)
160 EUR Marktwert
60 EUR s.o.
= 100 EUR
HeKo bisher weiterhin 80 EUR
Nach dem NWP sind hier also die 80 EUR anzusetzen.
auch, wenn Du nun schon eine Antwort bekommen hast, sind Anfragen zur Hausaufgabenerledigung nicht erwünscht. Aus diesem Grunde steht dies auch in fett über dem Eingabefeld.