Bilanzierung des eigenkapitals bei einer GmbH & Co. KG

Hallo die Damen und Herren,

ich bin dabei eine Bachelorarbeit zu verfassen und zwar mit dem Thema: Die Bilanzierung des Eigenkapitals im Einzel- Und Konzernabschluss bei einer GmbH & Co. Kg nach HGB. Das Thema ist seh komplex und ich stehe die meiste Zeit doof da nach dem Lesen der Literatur.

Wer könnte mir eine Hilfestellung geben?

Danke.

tut mir leid, das gehört nicht zu meiner Themenwelt.
Betimmt findet sich auch zu diesem Thema hier ein kluger Kopf der sich damit auskennt. Viel Glück und besteGrüße
Katja Peeh

Ist tatsächlich doof, wenn Du von dem Thema Deiner Bachelor-Arbeit keine Ahnung hast.

Wie wär’s mit einem anderen Thema?

Oder wie stellst Du Dir das vor? Ich schreib Dir hier ein paar Zeilen und Du machst dann, bei relativer bis absoluter Ahnungslosigkeit, eine 40seite BA daraus?

Hast du auch einen Namen?

Hast du auch einen Namen?

Ja, Markus Preusse

Hast du auch einen Namen?

Ja, Markus Preusse

Bitte poste doch mal deine Frage öffentlich, ich denke ich kann dir weiterhelfen.

Bitte Link an mich mailen: [email protected]

MfG
Alfred Gesierich,StB

Hmm…so allgemein ist dann doch schwierig eine Hilfestellung zu geben. Ich habe mich vor einer Weile mit dem Thema Bilanzpolitik beschäftigt. Jedoch stecke ich schon wieder nicht mehr so richtig im Thema.

Eines kann ich dir dazu sagen: du solltest viel Zeit zum Gesetzestexte lesen etc. einplanen…Viel Erfolg!

Hallo,

ich kenne mich hier nicht aus und habe mich auch erst heute angemeldet, wenn Du dich auskennst, dann wäre ich dir Verbunden, wenn Du mir bei der Gliederung meiner Bachelorarbeit helfen würdest. Ich weiß das es ein steuer-und handelsrechtlicher Unterschied bei der Bewertung des Eigenkapitals gibt und somit ein Negatives Ergebnis in ein Positves Ergebnis umgewandelt werden kann. Wie dieses geht habe ich leider nirgends gelesen.

Mit freundlichem Gruß

Markus Preusse

Hallo die Damen und Herren,

ich bin dabei eine Bachelorarbeit zu verfassen und zwar mit
dem Thema: Die Bilanzierung des Eigenkapitals im Einzel- Und
Konzernabschluss bei einer GmbH & Co. Kg nach HGB. Das Thema
ist sehr komplex und ich stehe die meiste Zeit doof da nach dem
Lesen der Literatur.

Wer könnte mir eine Hilfestellung geben?

Danke.

Hallo,

man kann auf so eine allgemein gestellte Frage in der Regel nicht Antworten, es ergebe sonst ein kleines Buch.
Das Eigenkapital besteht aus den folgenden Bestandteilen:
* I. Kapitalanteile
* II. Rücklagen
* III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
* IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Die Kapitalanteile und Rücklagen sind noch nach den gesetzlichen Vorschriften aufzuteilen.

Gruß
Peter

Hallo.

Ich muss gestehen - wahrscheinlich, weil ich zu lange Zeit entsprechende Bilanzen prüfe und erstelle - dass für mich die Problematik nicht ersichtlich ist.

Bitte die Frage präzisieren und ich werde mich gern bemühen, diese verständlich zu beantworten.

Bis demnächst ?

woho

Geht es vielleicht etwas genauer???

Hallo,

das Problem liegt bei der Bilanzierung des Eigenkapitals im Einzel- und Konzernabschluss. Es ist möglich, dass eine GmbH & Co. KG nach Handelsbilanz einen Gewinn ausweist, aber nach Steuerbilanz einen Verlust. WIE das geschieht weiss ich nicht, dass ist mein Dilemma! Für jede Hilfe bin ich dankbar, wo ich literatur darüber finde und Rechenbeispiele.

MfG

Markus Preusse

Hallo Markus.

Unabhängig von der Rechtsform stimmen Handels- und Steuerbilanz nicht zwangsläufig überein. Zwar gilt für die Vergangenheit (vor BilMoG) noch nahezu uneingeschränkt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz und umgekehrt, jedoch gibt es sowohl abweichende Bewertungsansätze als auch steuerliche Vorschriften z.B. zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben.

Als Beispiel sei die nach dem HGB zwingend gebotene Rückstellung für Drohverluste genannt. Diese mindert handelsrechtlich das Ergebnis. Steuerlich sind drohende Verluste aus schwebenden Geschäften jedoch erst bei Realisation abzugsfähig.

Die Handelsbilanz wird entsprechend den Bestimmungen des HGB aufgestellt und dient vorrangig der Rechenschaftslegung gegenüber den Gläubigern.

Die Steuerbilanz dient ausschließlich der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses.

In beiden Bilanzen der GmbH & Co.KG wird unter Eigenkapital die Einlage der GmbH getrennt von denen der Kommanditisten ausgewiesen. Entsprechend den Gesellschaftsverträgen mindert bzw. erhöht das Jahresergebnis das Eigenkapital.
Üblicherweise erhält die GmbH eine Haftungsvergütung und eher keine Verlustzuweisung. Die Gefahr einer Überschuldung der GmbH mit folgender Insolvenz dieser wäre bei Verlustbeteiligung zu groß.
Folglich mindert ein Verlust i.d.R. den Anteil des Eigenkapitals der Kommanditisten.
Ob Gewinne ausgeschüttet oder Verluste durch Nachschüsse der Kommanditisten ausgeglichen werden regelt ebenfalls der Gesellschaftervertrag bzw. wird im Beschluss der Gesellschafter (GmbH) zum Jahresabschluss festgestellt.

So, jetzt habe ich ein Problem : Quellen, Literatur ??? Es gibt unendlich viele. Während meines Studiums hat man anfangs den WÖHE „Bilanzierung und Bilanzpolitik“ empfohlen. Heute sage ich :

Jede einzelne Bilanz- sowie Aufwands- oder Ertrags-position folgt eigenen Regeln. Mal dem HGB bzw. jetzt dem BilMoG, mal eher unterschiedlichsten steuerlichen Aspekten, mal schlichtweg den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder den berufsüblichen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Jahresabschluss-prüfung durch WPs.

Freundliche Grüße
woho

Hallo Woho,

das was Du geschrieben hast hat sich sehr schlüssig angehört. Ich habe mir jetzt etwas Hilfe besorgt, damit ich die Bachelorarbeit weitesgehend gut über die Bühne bekomme. Hast Du vielleicht noch ein paar Anhaltspunkte, wo ich etwas herbekomme wo das Thema schon bearbeitet worden ist. Ich habe versucht bei Diplomarbeit24.de usw, aber nichts in der Hinsicht gefunden.

Ich danke Dir erst einmal für die Informationen.

MfG

Markus

Bilanzierung Eigenkapital bei GmbH & Co. KG
Tagchen !

Da mir die Anfrage seinerzeit nicht per Mail weitergeleitet wurde, stoße ich erst jetzt hierauf.

Besteht noch Bedarf an einer Antwort oder ist das Thema mittlerweile durch?

MOLAR84