Bilanzierung des Erinnerungswerts

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Erinnerungswert und hoffe Sie können mir helfen.
Es geht hierbei nicht um den Erinnerungswert im allgemeinen. Meines Wissens nach wird der Erinnerungswert mit 1 oder 0,50€ oder mit einem sonstigen sehr kleinen Betrag bilanziert. DIeser Wert zeigt schließlich stille Reserven an. All das ist mir bewusst. Nun die Frage:

Ich schreibe eine Seminararbeit zum Thema Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten nach IDW und BMF.
Da IDW lässt ein Wahlrecht, ob die ER (Emissionsrechte) mit dem Zeitwert oder dem ERINNERUNGSWERT bilanziert werden. (Zugangsbuchung) Wenn ich nun zum JA zunächst mit Erinnerungswert gebucht habe und zum JA fällt mir auf, dass ich mehr Zertifikate benötige etc. wird das mit Zeitwert gebucht. Das Grundprinzip der Bilanzierung von ER habe ich vertsanden. Doch der Knackpunk ist: Jede praktische Bilanz, die ich in der Literatur finden konnte, bilanziert eben diesen Erinnerungswert mit Null. Entweder das, oder eine ZUgangsbuchung wird nicht vorgenommen. Warum?
Ich verstehe das nicht so ganz…
Können Sie mir vielleicht helfen?

PS: ich werde es in meiner Seminararbeit so machen wie es n.h.M. zu sein scheint, doch falls mein Prof. mich fragt, warum das so ist, dann kann ich keine Antwort geben.

Vielen Dank für die Mühe
Sabrina

Hallo Sabrina,

ich muss bei dieser Fragestellung leider passen, wünsche Dir dennoch, dass Dir jemand helfen wird.

Gruß Tarner

Hallo Sabrina,

leider weiß ich auch nicht, warum in der Praxis so verfahren wird, wie Du beschrieben hast.

MfG
Jürgen Lichtlein