Bilanzierung einer Kreditlinie (Darlehen)

Hallo,

hätte eine Frage zu der korrekten (HGB)Abbildung des folgenden Sachverhaltes:

Die Bank gewährt einem Unternehmen ein Darlehen (in zwei Tranchen) in Höhe von 10 Mio. Euro. Tranche 1 beträgt 8 Mio und wird sofort voll in Anspruch genommen. Demnach müsste hier eine Verbindlichkeit in Höhe von 8 Mio. passiviert werden.

Die andere Tranche (2) hat dann eine Höhe von 2 Mio, wird aber erst einmal nur in Höhe von einer Millon in Anspruch genommen. Muss man bei der Tranche 2 nun die vollen 2 Mio. passivieren oder aber nur die 1 Mio, wenn diese zum Stichtag tatsächlich nur in Anspruch genommen wurde ? Ich dachte eben, dass der Rückzahlungsbetrag in diesem Falle doch nur eine Mio. sein kann, da mehr (sprich die andere Mio.) nicht in Anspruch genommen wurde. Wer kann mir dazu etwas sagen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe !

LG
Kerstin

Hallo,

Muss man bei der Tranche 2 nun die vollen 2 Mio. passivieren
oder aber nur die 1 Mio, wenn diese zum Stichtag tatsächlich
nur in Anspruch genommen wurde ?

die Frage beantwortet sich fast wie von selbst, wenn man darüber nachdenkt, was bei der Inanspruchnahme eines Kredites auf der Aktivseite passiert, und was dort passiert, wenn man den Kredit nicht in Anspruch nimmt.

Gruß
Christian

Nochmal hallo,

die Frage beantwortet sich fast wie von selbst, wenn man
darüber nachdenkt, was bei der Inanspruchnahme eines Kredites
auf der Aktivseite passiert, und was dort passiert, wenn man
den Kredit nicht in Anspruch nimmt.

ja, dachte mir schon, dass nur der in Anspruch genommene Betrag angesetzt werden muss. Allerdings lautete der Vertrag über ein Darlehen in Höhe von 10 Mio. Euro. Aber das wohl nur der Form halber.

Auch hier vielen Dank.

LG
Kerstin

Hi,

ja, dachte mir schon, dass nur der in Anspruch genommene
Betrag angesetzt werden muss. Allerdings lautete der Vertrag
über ein Darlehen in Höhe von 10 Mio. Euro.

und aus diesem Grund muß das Kreditinstitut die nicht in Anspruch genommenen Beträge als Verpflichtungen aus abgegebenen Kreditzusagen im Jahresabschluß ausweisen - wenn auch nur unter dem Bilanzstrich. Der Kreditnehmer hingegen muß nur das bilanzieren, was er auch in Anspruch genommen hat.

Gruß
Christian