Hallo
Muss man wenn man im Handelsregiser als e.k Eingetragen ist und unter 50000€ liegt eine Buchführung und bilanz machen ?
Jemand hat geschrieben ,wenn man im Handelsregister als e.k eingetragen ist ,und einen kleinen laden hat,muss man das generell machen und es gibt keine ausnahmen.Laut § 2HGB und § 140 AO ff . im internet gegooglt steht dort auch das man e.k anmelden kann ZB. wegen Firmen namen aber unter 50000 € keine buchführung und keine bilanz machen muss sondern ganz normal wie ein kleingewerbe seine steuern machen kann. was ist nun richtig ist?
nein, muss man nicht - EÜR und gf. Klienunternehmerregelgung geht!
E.
Hallo,
ich kann allerdings verstehen, wieso die UP das anders gehört hat. Dass HR-eingetragene Firmen keine Bilanzen erstellen müssen, ist ja erst letztes Jahr eingeführt worden.
Insofern besteht vielleicht öfter mal Verwirrung in dieser Beziehung.
Wollte das nur noch kurz zu Deiner Antwort hinzufügen, weil manche eventuell denken könnten: wieso sagt der eine so und der andere so.
Gruß
ShannonS
Hallo,
ich hoffe, dass es ok ist, wenn ich meine Frage hier stelle und keinen neuen Post erstelle (und ich hoffe, dass du @Bavaria2010 damit auch einverstanden bist):
Letztens haben wir nämlich folgende Fragen diskutiert:
Galt denn die Bilanzpflicht, wie es sie für ins Handelsregister eingetragene Firmen gab, auch für Handwerksfirmen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind?
Und:
Nehmen wir mal an, eine Firma, die ins HR eingetragen ist, macht jetzt die Buchhaltung für 2007. Heute würde eine EÜR ausreichen.
Ich bin der Meinung, dass diese Firma für dieses Jahr eine Bilanz erstellen müsste. Ist das richtig?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Gruß
ShannonS
Hallo!
Die Eintragung in der Handwerksrolle löst keine Bilanzierungspflicht aus. Die Eintragung im Handelsregister schon (jedenfalls früher, heute Befreiungsm §241a HGB)
Zu Deiner anderen Frage. Die Befreiung von der Bilanzierungspflicht trittt gem. Art. 66 AGHGB erst für Jahresabschlüsse in Kraft, deren Geschäftsjahr nach dem 31.12.2007 beginnt. Also bei einem nicht-abweichenden Wirtschaftsjahr erstmals für den Abschluss 2008.
Gruß
Jörg
Hallo,
und vielen Dank für die Antwort! Du hast mir damit sehr weiter geholfen.
Das mit der Handwerksrolle hätte ich so nicht gedacht… das mit dem Wirtschaftsjahr, also 2. Frage, schon.
Naja, halb daneben ist fast vorbei
Gruß,
ShannonS