Bilanzierung verlustvortrag

Hallo Ihr,
ich habe eine Frage zur Bilanzierung des Verlustes aus den Vorjahren. Also ehrlich bin ich kompletter Laie und weiß nicht, aus wie vielen Jahren ich den Verlust in die Bilanz nehmen kann, da er ja eigentlich langsam mein EK „auffrisst“, verringert. Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße

Servus,

da hat ein Einzelunternehmer kein Wahlrecht: Die Eröffungsbilanz muss mit der vorigen Schlussbilanz identisch sein.

Das bedeutet, dass Verringerungen des EK aus laufenden Fehlbeträgen, die nicht durch Einlagen oder Gewinne ausgeglichen oder reduziert worden sind, weiterhin in der Bilanz stehen, egal wie alt sie sind.

Schöne Grüße

MM