Hallo www-ler
in der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ Nr 15/2004
wird ausgeführt, dass beim Kauf einer Software diese
zu Aktivieren / Bilanzieren ist.
Die Wartung dagegen nicht !
Für uns stellt sich nun die Frage, inwieweit eine
Verlautbarung vom IDW rechtsverbindlich ist !
http://www.idw.de/idw/generator/property=Inhalt/id=3…
vorab vielen Dank für ein Antwort
Gruss
Stefan
Hallo www-ler
in der Fachzeitschrift „Die Wirtschaftsprüfung“ Nr 15/2004
wird ausgeführt, dass beim Kauf einer Software diese
zu Aktivieren / Bilanzieren ist.
Die Wartung dagegen nicht !
Für uns stellt sich nun die Frage, inwieweit eine
Verlautbarung vom IDW rechtsverbindlich ist !
http://www.idw.de/idw/generator/property=Inhalt/id=3…
Hallo Stefan,
rechtsverbindlich wie ein Gesetz sind die Verlautbarungen des IDW sicherlich nicht. Aber es sind ja gerade Interpretationen von Gesetzen, hier dem Handelsgesetzbuch, so dass man sie sicherlich beim Aufstellen einer Handelsbilanz nicht ganz ausser acht lassen kann.
Ein Wirtschaftsprüfer der eine Handelsbilanz prüft, sollte wohl dringend die Verlautbarungen des IDW beachten, da er wohl sonst schön in eine Haftung hineinschlittert.
Auch ein Steuerberater der eine Handelsbilanz mit Plausibilitätsprüfung aufstellt kommt nicht an der Meinung des IDW vorbei.
Da die Vorschriften des Handelsgesetzbuches auch über die „Maßgeblichkeit“ auf die Steuerbilanz wirken, kann man sie auch für das Aufstellen einer Steuerbilanz nicht ganz links liegen lassen.
Grüße
Chris
Hallo Chris
vielen dank für deine Antwort …
für mich als Resumee:
Wir muessen das beachten und Software-Kauf bilanzieren.
Werden dass aber noch einmal mit Steuerexperten … prüfen
Danke und Gruss
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]