Bilanzierung

Hallöchen!!!
brauche eure Hilfe.
Angenommen, ich schreibe eine Maschine, Kaufpreis 60 000, ND 6 Jahre, planmäßig ab, also jedes Jahr 10 000. Nach dem letzen Jahr stellt sich jedoch heraus, die Maschine hällt noch ein Jahr, ist noch ein weiteres Jahr lang voll leistungsfähig. Wie bilanziere ich?

  1. Ich stelle dir Ertragslage des Unternehmens korrekt dar und schreibe auch im 7. Jahr die Maschine um 10 000 ab.
  2. Ich stelle dir Vermögenslage des Unternehmesn korrekt dar und schreibe nicht weiter ab. Dadurch stehen weiteren Umsätzen mit der Maschine keine Aufwendungen mehr gegenüber und ich habe einen Mehrgewinn gegenüber zu den Vorjahren von 10000.
    Kann mir jemand sagen, was gemacht werden darf?
    Theoretisch wäre ja beides möglich: der Kaufmann hat in seinem JA die tatsächliche Verögenslage, Finanzlage und Ertragslage des Unternehmens wiederzugeben. Leider müsste ich mich aber für eines entscheiden, nicht wahr?
    lg Sarah

Hi,

Angenommen, ich schreibe eine Maschine, Kaufpreis 60 000, ND 6
Jahre, planmäßig ab, also jedes Jahr 10 000. Nach dem letzen
Jahr stellt sich jedoch heraus, die Maschine hällt noch ein
Jahr, ist noch ein weiteres Jahr lang voll leistungsfähig. Wie
bilanziere ich?

was gibt es dann noch zu bilanzieren? Die Maschine ist voll abgeschrieben, also taucht sie bestenfalls noch als 1 Euro Erinnerungswert auf.

Weitere Abschreibungen sind weder notwendig noch möglich.

Gruß,
Christian

Gugus Sarah,

Angenommen, ich schreibe eine Maschine, Kaufpreis 60 000, ND 6
Jahre, planmäßig ab, also jedes Jahr 10 000. Nach dem letzen
Jahr stellt sich jedoch heraus, die Maschine hällt noch ein
Jahr, ist noch ein weiteres Jahr lang voll leistungsfähig. Wie
bilanziere ich?

  1. Ich stelle dir Ertragslage des Unternehmens korrekt dar und
    schreibe auch im 7. Jahr die Maschine um 10 000 ab.
  2. Ich stelle dir Vermögenslage des Unternehmesn korrekt dar
    und schreibe nicht weiter ab. Dadurch stehen weiteren Umsätzen
    mit der Maschine keine Aufwendungen mehr gegenüber und ich
    habe einen Mehrgewinn gegenüber zu den Vorjahren von 10000.

Variante 2 ist schon richtig.

Also versuchen wir das mal klarzustellen:
Irgendwie bist du ja bilanztechnisch zu einem Vermögen von 60’000 gekommen.
Dieses Vermögen könntest du in den Tresor legen und nach 6 Jahren hat sich daran nix geändert.
Jetzt hast du aber deine 60’000 gegen eine Maschine eingetauscht und die nutzt sich ab und veraltet technisch. Du kannst diese Maschine also nicht mehr gegen die 60’000 zurücktauschen, folglich hat dein Vermögen abgenommen, was durch die Abschreibung bilanztechnisch dargestellt wird.
Wärend der ganzen Zeit, hast du ja aber Geld verdient, mit den Produkten welche du mit der Maschine hergestellt hast.
Somit ist dein Vermögen ja die ganze Zeit über eigentlich mehr geworden. Allerdings wurde ein Teil deines Vermögens durch den Wertzerfall deiner Maschine wieder „aufgefressen“.

MfG Peter(TOO)

Salut!
@All herzlichen Dank für die schnellen Antworten!!! Damit habe ich gar nicht gerechnet.
@erc ich kann noch nicht abschätzen was in der Bilanz möglich ist, und was nicht. Oder besser: was erlaubt ist und was nicht. Diesbezüglich ist in der einfachen Gesetzesgebung nichts verankert. Oder irre ich mich?
Was theoretisch möglich ist, ist gesetzlich nicht gleich erlaubt und was praktisch gemacht wird, ist nur ein geringer Bestandteil von dem, was möglich wäre. Als praxisferner Student bleibt mir nur: alle Möglichkeiten abzuwiegen und mit Hilfe von gesetzlichen Anhaltspunkten die korrekte Bilanzierungsweise herauszufiltern. :smile: !!!
machts gut
Sarah

was gibt es dann noch zu bilanzieren? Die Maschine ist voll
abgeschrieben, also taucht sie bestenfalls noch als 1 Euro
Erinnerungswert auf.

Weitere Abschreibungen sind weder notwendig noch möglich.

hi sarah,

die tatsaechliche ertragslage tritt hier hinter der bilanzklarheit bilanzwahrheit zurück. praktisch ist diese buchung der abschreibungen auch gar nicht möglich (überlege mal wohin du im haben buchen würdest!).

dieses problem ist standart-problem in jedem grundkurs rechnungswesen für bwl’er. vielleicht solltest du dir (um dein theoretisches wissen zu erweitern) ein lehrbuch zulegen. bsp. federmann in den ersten kapitel…

im übrigen ist der fall auch sehr gestellt, denn es würde sich sicherlich schon vorher herausstellen, dass die abschreibungen bisher zu hoch gewählt wurden. in dem fall kann die restnutzungsdauer auch erweitert werden. jedoch kann für vorjahre nichts mehr geändert werden, da eine bilanzänderung / berichtigung nicht in frage kommt, da zu DIESEN bilanzstichtagen die Abschreibung korrekt berechnet wurde.

praktisch wird es diese probleme auch nicht geben, da bei solchen erwarteten ausfällen von teuren maschinen rücklagen für ersatzbeschaffungen (gewinnmindernd) gebildet werden. diese kann man dann genauso anpassen, dass die bilanz dem grundsatz der ergebniswahrheit wieder gerecht wird.

mfg vom

showbee

Hi Sarah,

bin zwar nicht angesprochen aber trotzdem.

@erc ich kann noch nicht abschätzen was in der Bilanz möglich
ist, und was nicht. Oder besser: was erlaubt ist und was
nicht. Diesbezüglich ist in der einfachen Gesetzesgebung
nichts verankert. Oder irre ich mich?

Die Bilanzierung von Anlagevermögen ist in § 253 (1)+(2) HGB doch ziemlich ausführlich geregelt.

Grüße
Chris