hi,
kann mir jemand sagen, ob leasinggüter (wie z.B. ein Kfz) bilanzierungsfähig sind?!?
danke
stef
hi,
kann mir jemand sagen, ob leasinggüter (wie z.B. ein Kfz) bilanzierungsfähig sind?!?
danke
stef
kann mir jemand sagen, ob leasinggüter (wie z.B. ein Kfz)
bilanzierungsfähig sind?!?
Hallo!
Eine Bilanz ist eine Vermögensaufstellung. Ein geleaster Gegenstand gehört aber nicht zum Vermögen des Kaufmannes/der Gesellschaft. Deshalb taucht das geleaste Fahrzeug in der Bilanz nicht auf.
Gruß
Wolfgang
bilanzierungsfähigkeit von leasingprodukten?!?
Hallo Stef,
in Ergänzung zu dem hier schon richtig Gesagten: Etwas geleastes ist nicht dein Eigentum, du hast es nur gemietet. Die Leasingraten sind Kosten, genau wie die Miete für die Geschäftsräume.
Das ist ja gerade einer der Gründe, warum geleast wird: Würdest du das Fahrzeug stattdessen auf Raten kaufen, kämst du insgesamt meist günstiger hin. Aber dann hast du auf der Vermögensseite den Wert des Autos, auf der Gegenseite die fast ebenso hohen Schulden, die Bilanzsumme steigt und dein Banker runzelt die Stirn.
Liebe Grüße
Peggy
Hallo,
die Frage läßt sich so nicht beantworten. Das ganze hängt von den jeweiligen Verträgen und einigen anderen Dingen ab. Die Literatur zu dem Thema umfaßt ca. 20.000 Seiten. Mein Vorschlag: Frage Deinen Steuerberater, wenn der einigermaßen fit ist.
Weiter Hinweis zum Thema: Mit dieser Frage befasst sich in jeder großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine eigene Abteilung. Es ist einfach zu kompliziert, als daß man damit mit einer kurzen Antwort reagieren könnte.
Gruß
Christian
Hi,
Das ist ja gerade einer der Gründe, warum geleast wird:
Würdest du das Fahrzeug stattdessen auf Raten kaufen, kämst du
insgesamt meist günstiger hin. Aber dann hast du auf der
Vermögensseite den Wert des Autos, auf der Gegenseite die fast
ebenso hohen Schulden, die Bilanzsumme steigt und dein Banker
runzelt die Stirn.
damit unterstellst Du, daß der Banker zu blöd ist, zu erkennen, daß sich aus den Leasingverträgen Verpflichtungen ergeben. Tatsächlich ist es so, daß sich die blöden Banker genau anschauen, was an Unternehmensverträgen besteht. Bei der Gesamtbetrachtung ist jedem Beteiligten genau klar, daß die Leasingverpflichtungen mindestens genauso problematisch sind, wie tatsächlich gekaufte Vermögensgegenstände.
Gruß
Christian
Hallo Wolfgang,
Eine Bilanz ist eine Vermögensaufstellung. Ein geleaster
Gegenstand gehört aber nicht zum Vermögen des Kaufmannes/der
Gesellschaft. Deshalb taucht das geleaste Fahrzeug in der
Bilanz nicht auf.
das stimmt in dieser Absolutheit nicht. Je nach Vertragsgestaltung tauchen die Leasinggüter in der Bilanz dennoch auf. Witzig wird das Thema erst recht, wenn Komzernbilanzen nach IAS aufgestellt werden. Das scheint zwar kaum jemanden zu betreffen, aber das kann sich bis 2007 durchaus ändern.
Gruß
Christian
kann mir jemand sagen, ob leasinggüter (wie z.B. ein Kfz)
bilanzierungsfähig sind?!?
Eine allgemeine Aussage ist dazu nicht möglich.
Zuerst kommt es darauf an, ob es sich um operate- oder finance-leasing handelt. Bei operate-leasing Aktivierung des Wirtschaftsgutes immer beim Leasinggeber (LG).
Bei finance-leasing kommt es dann noch auf viele verschiedene Faktoren an.
Dies sind:
Es kommt also auf den Einzelfall an.
Nachschlagen kann man sowas in den Steuererlassen. Allerdings wird man fast bekloppt, wenn man da reinschaut. Eine sehr gute Übersicht in Tabellenform findest Du in:
Coenenberg, Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 2000, S. 199.
Ob es jetzt aber speziell bei Kfz´s noch irgendwelche besonderen Regelungen gibt kann nicht ausschließen.
Falls es sich um einen konkreten Fall aus der Praxis handelt bzw. Du nicht mal weisst wo der Unterschied zwischen operate- und finance-leasing ist (gehört ja nicht gerade zur Allgemeinbildung) würde ich auch lieber einen Steuerberater fragen.
Ich denke, dass klar geworden ist wie schwer dieses kleine Problem zu lösen ist. Wie gesagt: Es handelt sich nur um ein kleines Problem, von denen es leider sehr viele gibt. *stöhn*
Kein Wunder also, dass jemand, der sich damit auskennt (z.B. Steuerberater) ein „Schweinegeld“ verdienen kann.
MfG
Stephan
hi stefan,
wenn es um eine praktische frage geht, hab ich einen tip für dich. wenn sich dir die art des leasings nicht aus dem vertrag ergibt, frage den leasinggeber. der kennt sich am besten mit dem vertrag aus und weiss, ob er es noch als vermögen aktiviert oder ob er forderung/erlöse gebucht hat.
den meisten grossen leasingvertraegen (nicht das 08/15 kfz-leasing) liegen meist AGB bei, aus welchen das klar hervorgeht. bsp. „Der LG aktiviert das Leasingobjekt.“
i.d.R. ist davon auszugehen, das die steuerabteilung der leasinggesellschaft diese verträge abgecheckt hat.
mfg vom
showbee