Hallo
Laut Auskunft eines bekannten SteuerB. muss man wenn man im Handelsregiser als e.k Eingetragen ist und unter 50000€ liegt keine Buchführung und keine bilanz machen.
Ein Anderer Berater meint,wenn man im Handelsregister als e.k eingetragen ist ,muss man das generel machen und es gibt keine ausnahmen.Laut § 2HGB und § 140 AO ff .Habe im internet gegooglt und dort steht auch das man e.k anmelden kann ZB. wegen Firmen namen aber unter 50000 € keine buchführung und keine bilanz machen muss sondern ganz normal wie ein kleingewerbe seine steuern machen kann.Kann mir da jemand sagen was nun richtig ist?
Hallo,
richtig ist, dass es nicht mehr automatisch zur Bilanzierungspflicht kommt, wenn man sich als Kaufmann eintragen lässt.
Da kannst Du auch mal dem Internet vertrauen.
Eine Bilanzierungspflicht (und somit Buchführungspflicht) wird Dir aber vom Finanzamt auferlegt, wenn Du die Grenzen nach § 141 AO überschreitetst.
Dann musst Du imauf die Mitteilung folgenden Jahr auf Bilanzerstellung und Buchführung umstellen.
Wenn Du aber so hohe Gewinne hast, ist eine „ordentliche“ Buchführung aber schon aus anderen Gründen sinnvoll.
Gruß
Michael