Bilanzverschönerungen

Hallo,

welches sind Beispiele für eine unzulässige Bilanzverschönerung
auf der Aktiv- und Passivseite?
Aus welcher Zielsetzungen heraus wird so etwas vorkommen und welche Folgen hätte das für die Steuerbilanz, wenn das Finanzamt diese Maßnahmen aufdeckt?

Viel Dank für Info´s!

Hallo Alexandra,

die Überschrift passt nicht so ganz zum Inhalt der Anfrage. Grund hierfür ist, dass Bilanz verschönerungen durchaus zulässig sind. Deine Frage bezieht sich jedoch auch „unzulässige Bilanzmanipulationen“.

welches sind Beispiele für eine unzulässige
Bilanzverschönerung auf der Aktiv- und Passivseite?

Anders als die zulässigen Bilanzierungswahlrechte, die unmittelbar in der Bilanz zu Tage treten, erfolgen unzulässige Manipulationen in aller Regel über sog. „Sachverhaltsgestaltungen“.

Konkret geht es darum, einen bestimmten Sachverhalt bereits frühzeitig (vor der eigentlichen Erfassung in der Bilanz) so zu gestalten, dass das gewünschte Bilanzierungsergebnis eintritt.

Zu denken wäre hier z.B. an bestimmte Vertragsgestaltungen mit Personen, die dem Unternehmen nahe stehen bzw. auch Schwarzgeldzahlungen. Durch das Buchen von Vorgängen und Positionen, die durch falsche Belege dokumentiert werden, können somit finanzielle Mittel ab- bzw. zufließen, ohne das der Vorgang tatsächlich stattgefunden hat. Innerhalb von Konzernen können falsche Verrechnungspreise dazu führen, Vorgänge zu verschleiern bzw. zu manipulieren.

Meistens ist es so, dass durchaus alltägliche und zulässige Vorgänge erst durch ihre gewollt falsche Handhabung (etwa übertriebene Konditionen in Verträgen) zu unzulässigen Manipulationen führen.

Aus welcher Zielsetzungen heraus wird so etwas vorkommen und
welche Folgen hätte das für die Steuerbilanz, wenn das
Finanzamt diese Maßnahmen aufdeckt?

Die Zielsetzungen sind mannigfaltig. Das kann der Wunsch nach persönlicher Bereicherung sein, oder aber das Ziel, die Steuerlast für das Unternehmen zu senken. Weiters kann man anführen, dass bestimmte Gruppen im Unternehmen gegen andere Gruppen arbeiten und das ganze Unternehmen in Misskredit bringen wollen. Oder: Der Vorstand teilt mit, dass „man sich bei der Bilanzierung ruhig mal etwas „freier“ bewegen sollte“. Bis es die ausführende Stelle erreicht hat, können sich viele Leute Gedanken gemacht haben und die Manipulation steht.

Für das FA handelt es sich dann um Steuerhinterziehung mit all ihren Konsequenzen. Darüber hinaus müssen die Bilanzen natürlich korrigiert werden.

VG
Sebastian

Servus,

wenn Du von „Verschönern“ sprichst, geht es vermutlich um die Handelsbilanz - denn eine „hässliche“ Steuerbilanz ist ja durchaus im Sinn des Steuerpflichtigen.

Generell gibts dafür zwei Ansätze: (a) Darstellen von Aktivwerten, wo keine sind und (b) Weglassen von Passiva, wo sie angezeigt wären.

Die beliebteste Technik zu (a) ist das Aktivieren von Aufwendungen. Das kann man im Extrem damit erreichen, dass man über einen Dschungel von Zwischenkonten so lange durch die Gegend bucht, bis bloß noch klar ist, dass „Soll = Soll“. Dann hat man rein buchungstechnisch einen unbequemen Aufwand am Ende als Vermögensgegenstand ausgewiesen. Weniger extrem ist das Vorgehen, dass man aus unbequemen Aufwendungen einen Vermögensgegenstand macht, indem man sie einem Bestand an Aufträgen in Arbeit, einem selbst erzeugten Vorrat oder einer aktiven Abgrenzung zuweist. Derartige Operationen werden volkstümlich unter dem Begriff „Vacuum Enronis“ zusammengefasst.

Zu (b) dürften fast alle Bilanzen von nicht prüfungspflichtigen Unternehmen dieses oder jenes nicht in der Bilanz ausgewiesene Risiko oder andere unterbliebene Rückstellungen enthalten - oder vielmehr nicht enthalten. Wen juckts, wenn kein WP im Spiel ist?

Im Fall Bp werden die genannten Punkte, wenn sie nicht ganz krass sind, in der Regel ohne weiteres stehen gelassen: Obwohl die Prüfer auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen prüfen müssen, ist es doch einleuchtend, dass der Fiskus keinen besonderen Wert auf Senkung der (steuerpflichtigen) Erträge durch Bp legt.

Schöne Grüße

MM

Nachtrag

Falls Du Dich etwas näher mit dem Thema beschäftigen willst, dann kann ich hierzu auch das Buch „Bilanzskandale“ von Prof. Volker Peemöller empfehlen.
Dort werden kleinere und mittlere bis hin zu den großen Bilanzskandalen von Enron, Worldcom und wie sie alle heißen detailliert beschrieben. Auf deutsche Skandale wird ebenfalls gesondert eingegangen.

http://www.amazon.de/Bilanzskandale-Delikte-Gegenma%…

VG
Sebastian