Hallo Alexandra,
die Überschrift passt nicht so ganz zum Inhalt der Anfrage. Grund hierfür ist, dass Bilanz verschönerungen durchaus zulässig sind. Deine Frage bezieht sich jedoch auch „unzulässige Bilanzmanipulationen“.
welches sind Beispiele für eine unzulässige
Bilanzverschönerung auf der Aktiv- und Passivseite?
Anders als die zulässigen Bilanzierungswahlrechte, die unmittelbar in der Bilanz zu Tage treten, erfolgen unzulässige Manipulationen in aller Regel über sog. „Sachverhaltsgestaltungen“.
Konkret geht es darum, einen bestimmten Sachverhalt bereits frühzeitig (vor der eigentlichen Erfassung in der Bilanz) so zu gestalten, dass das gewünschte Bilanzierungsergebnis eintritt.
Zu denken wäre hier z.B. an bestimmte Vertragsgestaltungen mit Personen, die dem Unternehmen nahe stehen bzw. auch Schwarzgeldzahlungen. Durch das Buchen von Vorgängen und Positionen, die durch falsche Belege dokumentiert werden, können somit finanzielle Mittel ab- bzw. zufließen, ohne das der Vorgang tatsächlich stattgefunden hat. Innerhalb von Konzernen können falsche Verrechnungspreise dazu führen, Vorgänge zu verschleiern bzw. zu manipulieren.
Meistens ist es so, dass durchaus alltägliche und zulässige Vorgänge erst durch ihre gewollt falsche Handhabung (etwa übertriebene Konditionen in Verträgen) zu unzulässigen Manipulationen führen.
Aus welcher Zielsetzungen heraus wird so etwas vorkommen und
welche Folgen hätte das für die Steuerbilanz, wenn das
Finanzamt diese Maßnahmen aufdeckt?
Die Zielsetzungen sind mannigfaltig. Das kann der Wunsch nach persönlicher Bereicherung sein, oder aber das Ziel, die Steuerlast für das Unternehmen zu senken. Weiters kann man anführen, dass bestimmte Gruppen im Unternehmen gegen andere Gruppen arbeiten und das ganze Unternehmen in Misskredit bringen wollen. Oder: Der Vorstand teilt mit, dass „man sich bei der Bilanzierung ruhig mal etwas „freier“ bewegen sollte“. Bis es die ausführende Stelle erreicht hat, können sich viele Leute Gedanken gemacht haben und die Manipulation steht.
Für das FA handelt es sich dann um Steuerhinterziehung mit all ihren Konsequenzen. Darüber hinaus müssen die Bilanzen natürlich korrigiert werden.
VG
Sebastian