Ist es erlaubt ein Bild aus dem Internet abzumalen? Ich möchte das Bild verwenden für T-Shirts für unsere Klasse.
Hallo Jolojojo,
für Deutschland habe ich das hier gefunden:
§ 24 UrhG - Einzelnorm und darin steht zu lesen:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
- Werke der Musik;
- pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.
(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
> Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
(2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
(3) Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.
Und meine persönliche Sicht, die sich nicht mit der Rechtsmeinung in D decken muss!
Ist das abgemalte (nicht druckkopierte) Bild kaum mehr mit dem Original zu verwechseln, da das Original absolut nur Ideengeber war und es stark verändert wurde, steht - meiner Meinung nach - einem (!) einmaligen Verwenden sicher nichts im Wege.
Wird dieses neue Original dann für „Massenware“ verwendet, beginnt das Spiel mit dem Urheber auf Neue ![]()
Fazit: Bild verändern, eventuell angeben: frei nach XY, weitergedacht von ABC…
Ansonsten: Einen Fachmann für Urheberrecht involvieren - das macht auf jeden Fall Sinn und du bist auf der absolut sicheren Seite - bevor du mit dem Abmalen/Kopieren/Variieren/… beginnst.
Gruß
dafy
Das allerdings ist etwas, daß sich nicht pauschal beantworten lässt und somit im Zweifelsfall letzlich vor Gericht entschieden wird ![]()
Entscheidend ist aber in aller, ob mit einer Kopie Geld verdient wird … dient das auschließlich privaten/nicht kommerziellen Zwecken, dann passiert da in aller regel nichts. Jursitisch bindend ist diese Aussage aber nicht … mehr als Erfahrungswert zu sehen.
solange du kein Geld mit den Tshirts verdient ist das kein Probelm. Sonst verletzt du das Urheberrecht.
Also wenn das Bild nur für Tshirts deiner Klasse sind ist das kein Problem!
Das muss man genauer betrachten.
Man könnte ja das VW-Logo abmalen und T-Shirts drucken.
Das kannste dir wohl knicken.
Wenn du aber eine schöne Landschaftsaufnahme duplizierst, dann ist dein Werk wohl eigenständig genug, um nicht als Kopie einer Künstlerarbeit zu gelten.
Bei einer 1:1 Kopie eines geschützten Kunstwerks, z.B. Lila Kreis mit grünem Dreieck auf schwarzem Grund, bei der sehe ich dann wieder anders. Schließlich ist auch bei anderer Pinselführung die Idee, die großartige künstlerische Schöpfung, geklaut worden.
Vielleicht verlinkst du einfach mal das ins Auge gefasste Bild?
Hallo!
Was bringt Dich zur irrigen Annahme, dass der Urheberschutz von gewerblicher Verwertung abhängig ist?
Gruß
Wolfgang
Das kann sein, muss es aber nicht.
Das kommt ganz darauf an.
Frage den Rechteinhaber des Bildes.
Das muss nicht unbedingt der Urheber sein.
Und das muss nicht unbedingt der sein, der das Bild ins Internet gestellt hat.
Der Rechteinhaber kann es -ggf. mit Auflagen oder gegen Geld - gestatten oder verweigern.
Wenn du das nicht sicher klären kannst: Finger weg.
Daß in der Regel nichts passiert, ändert nichts daran, daß es nicht erlaubt ist.
na, da möchte ich jetzt aber iegendeinen hinweis auf ein entsprechendes gesetz von dir. bis dahin behaupte ich einfach mal: das ist schlicht unsinn.
Deswegen schrieb ich ja:
Siehe Antwort/Kommentar oben.
welchen sinn hat die aussage: „man kann ohne weiteres zu schnell fahren, ich musste noch nie was zahlen“? erst recht dann, wenn diese aussage von jemand kommt, der nur dreimal in seinem leben überhaupt gefahren ist?
genau: das ist komplett sinnfrei. genau wie deine geschichte. dass du persönlich sowas noch nicht erlebt hast sagt nbichts aus und hilft dem fragesteller kein bißchen weiter.
Ich hab schon Fälle mit Abmahnungen erlebt … bin schon lange als Grafiker tätig … von daher denke ich, daß ich über gewisse „Erfahrungswerte“ verfüge.
Und du?
genau. gewisse. und das ist alles.
sieh endlich ein, dass das genau gar nichts nutzt, wenn es die rechtslage genau gar nicht wiederspiegelt.
Ich hab ja auch nirgendwo geschrieben, daß das die Gesetzlage ist???
Nach meiner Einschaätzung wird da nullkommanullgarnix passieren, wenn sich ein paar Schüler irgendwas aus’m Web abpausen um es auf ihre Klassen-T-Shirts drauzupacken … zumindest solnage die Sache keinen kommerziellen Hintegrund hat.
Meine Güte … was ein Sturm im Wasserglas hier mal wieder.
schön, dass wir nun geklärt haben, dass persönliche geschichten entscheidend sind in einem
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und nicht etwa die rechtslage.