wenn man ein Bild aus dem Net saugt und auf der eigenen HP verwenden würde, kann es ja in unserer abmahnversauten Zeit passieren, daß irgendwelche Geldschneider versuchen, Kasse zu machen.
Was aber, wenn man dieses gleiche Bild SELBER aufnimmt und verwendet?
Das Problem stellt sich mittlerweile auch in Facebook. Da sind Voreinstellungen zum abkassiert werden schon eingebaut…
Hoffentlich gibt es bald ein ordentliches Gesetz gegen diesen Wahnsinn.
Was aber, wenn man dieses gleiche Bild SELBER aufnimmt und
verwendet?
Dann handelt es sich eben nicht um das selbe, sondern nur ein ähnliches Bild. Wenn nun jemand (also ein Abmahner) behauptet, hier würde es sich um das selbe Bild handeln, so kann der Straftatbestand der üblen Nachrede oder der Verleumdung erfüllt sein. Dementsprechend also die Abmahnung plus weiteres Beweismaterial einfach an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
wenn man ein Bild aus dem Net saugt und auf der eigenen HP
verwenden würde, kann es ja in unserer abmahnversauten Zeit
passieren, daß irgendwelche Geldschneider versuchen, Kasse zu
machen.
Dann hat man schlichtweg jemanden anderem etwas geklaut und wird idR zu Recht zur Kasse gebeten. (Über die Art und Höhe der Abmahungen brauchen wir nicht zu diskutieren).
Was aber, wenn man dieses gleiche Bild SELBER aufnimmt und
verwendet?
Das gleiche Bild kann man nicht aufnehmen, nur das gleiche Motiv. Und das darf (mit Ausnahmen) natürlich jeder für sich selbst fotografieren und verwenden.
Das Problem stellt sich mittlerweile auch in Facebook.
Nee, „das Problem“ ist überall gleich.
Da sind Voreinstellungen zum abkassiert werden schon eingebaut…
Hä?
Hoffentlich gibt es bald ein ordentliches Gesetz gegen diesen
Wahnsinn.
Da gibt es eigentlich sehr ordentliche Gesetze, die auch leicht zu verstehen sind. Selbst gemacht ist gut. Selbst geklaut ist böse.
wenn man ein Bild aus dem Net saugt und auf der eigenen HP
verwenden würde,
hat man eine Urheberrechtsverletzung begangen.
kann es ja in unserer abmahnversauten Zeit
passieren, daß irgendwelche Geldschneider versuchen, Kasse zu
machen.
Warum? Du hast eine Straftat begangen.
Was aber, wenn man dieses gleiche Bild SELBER aufnimmt und
verwendet?
Zum Verständnis:
Du nimmst Deine Kamera und photographierst einen bestimmten Gegenstand?
Dann bist Du Urheber dieses Bildes und kannst es veröffentlichen.
Oder was meinst Du?
Hoffentlich gibt es bald ein ordentliches Gesetz gegen diesen
Wahnsinn.
Halt, Vorsicht, eine andere Aufnahme nachzustellen (ab einer gewissen Komplexität) i, kann ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung sein
z.B: weitere und genauere Hinweise finden sich in der entsprechenden Fachliteratur http://www.anwaltskanzlei-online.de/2008/05/15/motiv…
Halt, Vorsicht, eine andere Aufnahme nachzustellen (ab einer
gewissen Komplexität) i, kann ebenfalls eine
Urheberrechtsverletzung sein
Natürlich gibt es überall Grenzfälle, aber ich zitiere hier einfach mal deinen Link:
" Ideen und Motive sind grundsätzlich frei. Sofern jemand soviel geistige Neuheit in die Anordnung eines Motiv oder in die Gestaltung der Fotografie einbringt, daß das Motiv selbst oder dessen Ausgestaltung als Werk anerkannt wird, darf man sein Werk nicht nachahmen. Aber diese Fälle sind die krasse, seltene Ausnahme."
Und auf ein so glattes Eis wird sich ein typischer Abmahner nicht begeben, da gibt es einfachere Felder, die zu bestellen sind.
Da gibt es eigentlich sehr ordentliche Gesetze, die auch
leicht zu verstehen sind.
Das mag für „Otto Normalverbraucher“ stimmen. Sobald du in die Grenzgebiete von Panoramafreiheit, Freiheit der Kunst etc. vordringst, wird es alles andere als einfach und leicht verständlich. Teilweise sind die Gesetze auch einfach nicht mehr auf dem Stand der Technik.
Hi,
Ja ich hab mir den Artikel durchgelesen und kenne auch die andere Seite, wo Kunden eben um Lizenzhonorare eine Aufnahme (auch klassiker) möglichst zum Verwechseln nachgebaut haben wollen, oder wo Kunden auf die glorreiche Idee kommen, nachdem eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, die Aufnahme auch nachstellen zu lassen, um den echten Urheber vor Gericht auflaufen zu lassen, (zumindest dies vorhaben).
Ja ich wurde sogar als Urheber selbst in die Situation gebracht, dass mir eigene Aufnahmen die nachträglich manipuliert wurden, vor Gericht als nicht meine Aufnahmen, dem Richter verklickert wurden.
Zu dumm nur, dass damit der Inverkehrbringer der manipulierten Aufnahmen sich selbst verraten hat
Hi, wenn auch alles sehr komplex und schwierig erscheint,
hat man einmal Sinn und Zweck verinnerlicht, hat verstanden was Persönlichkeitsrechte sind, wird man auch ohne dass man alle Gesetzestexte, Literatur, Urteile gelesen hat oder kennt, keine Schwierigkeiten haben sich richtig zu verhalten und die richtigen, damit auch gesetzteskonformen Handlungen setzten, soferne man gewissenhaft agiert.
Also ich finde nichts logischer und einfacher als das Urheberrechtsgesetz. (von den Gesetzen)
OL
Also ich finde nichts logischer und einfacher als das
Urheberrechtsgesetz. (von den Gesetzen)
Na dann arbeite dich mal in die Problematik urheberrechtlich geschützter Bauwerke und deren Abbildungen ein. Ich habe das unsere Syndikus-Anwältin machen lassen und was dabei raus kam war alles andere als klar und logisch und die Begriffsdefinitionen in diesem Bereich sind mit moderner Grafikbearbeitung nicht wirklich kompatibel (Stichwort: Unterscheidung 2D/3D).
Na ja, um die geht es hier ja. Die von Dir angesprochenen „Grenzgebiete“ sind zugegebenerweise voll von Fallstricken. Aber das ist in jedem juristischen Gebiet so. Die Anwälte, Staatsanwälte, Richter etc. wollen ja auch in Generationen noch was zu tun haben.
Das „einfach“ bezog sich einfach auf den hier dargestellten einfachen Fall.
Teilweise sind die Gesetze auch einfach nicht
mehr auf dem Stand der Technik.
Da gebe ich Dir völlig recht. Aber das sind sie nie. Dazu ist unser (jeder) Justiapparat zu träge.
Vorsicht
Hi
auch selbst aufgenommene Bilder können das Urheberrecht verletzen.
Ein bild vom Eiffelturm: kein Problem
Ein Bild vom Eiffelturm: großes Problem, da die Beleuchtung geschützt ist (kunst)
Auch bei erkennbaren Personen kann es Probleme geben, wenn diese mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind.
Hi
auch selbst aufgenommene Bilder können das Urheberrecht
verletzen.
Ein bild vom Eiffelturm: kein Problem
großes Problem
Alle öffentlichen Gebäude in F unterliegen einer Genehmigungspflicht bei gewerblicher Veröffentlichung. Bei privater Nutzung ist es egal ob mit oder ohne Licht.
Gruß
Richard
Alle öffentlichen Gebäude in F unterliegen einer
Genehmigungspflicht bei gewerblicher Veröffentlichung.
Die offizielle Webseite widerspricht dir:
"The Eiffel Tower, built in 1889, falls within the public domain.
Daytime views from the Eiffel Tower are rights-free.
However, its various illuminations are subject to author’s rights as well as brand rights. Usage of these images is subject to prior request from the „Société d’Exploitation de la Tour Eiffel“ (the Eiffel Tower’s operating company, or SETE).
The citation „Eiffel Tower“, the names of the various services offered on the monument as well as domain names are also registered."
Hm, sollten die Franzosen etwas geändert haben oder der Eiffel eine Ausnahme sein … Irgendwo in den Archiven liegt auf jeden Fall noch die Genehmigung und die Rechnung, datiert irgendwann aus Anfang der 90er Jahre. War ne Serie mit Invalidendom, Louvre, Eiffeldings und Triumpfbogen … und für alle wurde gelöhnt.
Irgendwo in den Archiven liegt auf
jeden Fall noch die Genehmigung und die Rechnung, datiert
irgendwann aus Anfang der 90er Jahre.
Anfang der 90er würde Sinn machen, Gustave Eiffel lebte bis Ende 1923, plus 70 Jahre macht 1993.
War ne Serie mit
Invalidendom, Louvre, Eiffeldings und Triumpfbogen … und für
alle wurde gelöhnt.
Das erscheint mir Recht seltsam. Allerdings, wie auch im zitierten Text angemerkt, handelt es sich beim Namen Eiffelturm um eine Marke. Mag sein, dass es bei den anderen Bauwerken ähnlich ist. Soviel übrigens zur vermeintlichen Einfachheit der Materie - und ich habe den Eindruck, dass wir beide da schon weiter drinstecken als ein unbedarfter Hobby-Fotograf mit eigener Homepage.
Allerdings, wie auch im
zitierten Text angemerkt, handelt es sich beim Namen
Eiffelturm um eine Marke. Mag sein, dass es bei den anderen
Bauwerken ähnlich ist.
Nein, die Marke kam erst viel später. Da steckt der franz. Staat dahinter, der hier wohl besondere Rechte hat.
Soviel übrigens zur vermeintlichen
Einfachheit der Materie - und ich habe den Eindruck, dass wir
beide da schon weiter drinstecken als ein unbedarfter
Hobby-Fotograf mit eigener Homepage.
Yep, aber ich überlass das den Juristen. Die halten dann auch den Kopf hin - wie letztes Jahr, als bei der Staatsgalerie in Stgt. keine Genehmigung geholt wurde