Hi,
Zu der Annahme, die Kopie sei von einer nicht rechtswidrig
hergestellten Quelle grundsätzlich erlaubt, aber gerade dann
nicht, wenn diese öffentlich zugänglich ist, gibt es keinen
vernünftigen Schutzzweck.
Doch genau deshalb, da zb.: eine legale Cd die im kleinen Freundeskreis, also auf wenige Stück legaler Kopien begrenzt bleibt, eine öffentliche zugängliche Datei aber quantitativ ganz andere Dimensionen erreichen kann.
So gesehen wäre hier der Schutzzweck sehr wohl gegeben.
OL
Hallo
Ich bin nun wirklich kein Experte in dieser Sache, aber ich bin der Meinung, dass es durchaus erlaubt ist aus dem Internet ein Bild runter zu laden und dieses auf der eigenen Homepage zu verwenden, WENN die Quelle des Bildes angegeben wird und natürlich dadurch kein Geld verdient wird. Woraus ich das schließe?
Nun, zu Schulzeiten habe ich mir oft aus der Bücherei Bücher ausgeliehen die ich für einen Aufsatz benötigt habe. In diesen Aufsätzen habe ich natürlich auch Textstellen „zitiert“. Also, ich bin nicht Besitzer des Originals, verwende trotzdem das geistige Eigentum eines anderen, ohne diesen vorher zu fragen, und vervielfältige es noch für den Rest der Klasse. Ich denke, die Veröffentlichung eines Buches und das Einstellen eines Bildes im Internet ist als relativ gleich zu betrachten. Beides mal ist sich der Autor doch bewusst, dass es „kopiert“ werden kann und vielleicht für etwas ganz anderes verwendet wird als ursprünglich gedacht. Es natürlich für sein eigenes geistiges Werg auszugeben ist nicht erlaubt. Siehe Schule und Aufsatz… Note 6.
Korigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
Gruß
Hallo
Ich bin nun wirklich kein Experte in dieser Sache, aber ich
bin der Meinung, dass es durchaus erlaubt ist aus dem Internet
ein Bild runter zu laden und dieses auf der eigenen Homepage
zu verwenden, WENN die Quelle des Bildes angegeben wird und
natürlich dadurch kein Geld verdient wird. Woraus ich das
schließe?
Nun, zu Schulzeiten habe ich mir oft aus der Bücherei Bücher
ausgeliehen die ich für einen Aufsatz benötigt habe. In diesen
Aufsätzen habe ich natürlich auch Textstellen „zitiert“. Also,
ich bin nicht Besitzer des Originals, verwende trotzdem das
geistige Eigentum eines anderen, ohne diesen vorher zu fragen,
und vervielfältige es noch für den Rest der Klasse. Ich denke,
die Veröffentlichung eines Buches und das Einstellen eines
Bildes im Internet ist als relativ gleich zu betrachten.
Beides mal ist sich der Autor doch bewusst, dass es „kopiert“
werden kann und vielleicht für etwas ganz anderes verwendet
wird als ursprünglich gedacht. Es natürlich für sein eigenes
geistiges Werg auszugeben ist nicht erlaubt. Siehe Schule und
Aufsatz… Note 6.
Korigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.
Und hier ist sie schon, die Korrektur
Ein Text ist (immer die Schöpfungshöhe vorausgesetzt) in allererster Linie urheberrechtlich geschützt. Klar können Sie einen Text kopieren; immerhin zahlt man pauschal für die Kopien einen Betrag, der einkalkuliert ist und an die VG Wort abgeführt wird (übrigens unabhängig davon, ob Sie nun „fremde Werke“ kopieren oder einen Text schreiben, den Sie nochmal kopieren wollen).
Wie aber wird es ausschauen, wenn Sie ein Bild aus dem Internet nehmen und der Autor wird nicht bezahlt. Nehmen wir einmal ein Bild von Royo. Ich behaupte einfach mal, dass er ein bißchen viel länger an einem seiner Bilder malte. Für diese Arbeit sollte er natürlich auch sein Geld verdienen. Oder wie empfinden Sie es, wenn Sie einen Monat lang (hart) arbeiten und der Chef zu Ihnen sagt: Och, lieber Mitarbeiter, mir ist so danach, Sie nicht zu bezahlen.
Ich schätze mal, dass Sie dann auch verärgert sind.
Bei der Gelegenheit: Zitieren darf man.
Bis zu 5 Zeilen.
Wobei man natürlich die jeweilige Quelle angeben muss.
Ausnahme ist die Parodie. Da darf man teilweise ein ganzes Werk zitieren. Nichtsdestotrotz ist die Parodie ein spezieller Fall.
LG
Michael Vogl