Bild eines Tattoos löschen? Urheberrecht!

Hallo :smile:

Ich habe eine Frage. Bei uns im Forum geht es zur Zeit heiß her, da wir ein Avatar gelöscht haben das ein Tattoo eines Users zeigt. Dieses Tattoo ist ein Urheberrechtlich geschütztes Zeichen und da wir keinen Ärger riskieren wollen haben wir es gelöscht.
War das nun richtig? Oder haben wir tatsächlich falsch reagiert?

Grüße
J.Smit

Hallo,

ich habe noch nie gehört, dass jemand ein geschütztes Tattoo hat, aber wenn es so ist, war es mit Sicherheit richtig, dieses Bild zu löschen. Ich bin kein Experte im Urheberrecht, aber bei diesen Geschichten sollte man schnell handeln und einer Aufforderung des Besitzers nachkommen.

Gruß, Nico

Hallo,
ich bin keine Juristin, aber meines Wissens darf alles nachgezeichnet, bzw. Tätowiert werden soferne man sich nicht dafür ausgibt bzw. das Original verwendet. Das Original darf man auf keinen Fall in der gleichen Form weiterverwenden!
Hoffe ich konnte helfen!
lg

Sorry, aber das kenne ich mich auch nicht aus.
Gruß, Wolf

hallo, leider kann ich Dir dazu nicht viel sagen. das ist wohl eher ein fall für einen juristen der sich mit urheberrech auskennt. meine einschätzung dazu ist aber das du auf jeden fall die einverständnis benötigst. wie gesagt, nur meine meinung.
lg

Puhh, also das ist ne schwierige Frage.Um welches Bild handelt es sich denn? Vielleicht kann ich mir dann mehr darunter vorstellen.Wenn es sich um verbotene Zeichen handeln würde wäre es eventuell einfacher zu sagen.Da würd ich eher mal nen Anwalt fragen?

da kann ich dir leider auch nicht helfen. Wie kommst Du auf mich als Experten beim Urheberrecht??

Gruß, Anke

Hallo,

zunaechst einmal wuerde ich vorschlagen, das Du zu diesem Zweck einen Juristen befragst.
Ich will Dir aber gerne antworten, was ich zu diesem Thema denke:

Ein Tattoodesign (also die Vorlage)wird ja 100derte fach taetoviert - zu diesem Zweck wird sie ja gemacht.
Sicher gibt es auch Kunden, die ein „eigenes“ Design von mir gezeichnet haben wollen.
Ich garantiere dann auch, das ich dies kein zweites Mal taetovieren werde. Wenn dieser Kunde dann aber z.B. voller Stolz dieses Tattoo auf einer Tattooconvention zeigt und es womoeglich sogar noch fotografiert und veroeffentlicht wird, kann er sicher sein, das dies kopiert wird >(ohne jede Rechtsfolgen - ich persoenlich kenne zumindest keinen Fall).
Teilweise kommen sogar Kunden in mein Studio und fotografieren heimlich meine Designs (mit dem Handy) und lassen es in einem „billigen“ Studio stechen (machste nix)…
Zum Thema eine taetovierte Person als Avatar (oder wie auch immer zu veroeffentlichen), denke ich folgendes:
wenn auf dem Foto (ohne seine Erlaubnis) das Gesicht zu sehen ist, das ist verboten.
Allein das Tattoo, reicht meiner Meinung nach nicht aus,
das Persoenlichkeitsrecht zu verletzen (das halte ich naemlich fuer das groessere Problem), da die Auschliesslichkeit (weil siehe Einleitung) nicht garantiert werden kann.

Verletzung des Urheberrechts sehe ich nur dann beruehrt, wenn Du eine Tattoovorlage (also das reine Design),
als Deine „Erfindung“ oder z.B. als Firmen /Vereinslogo
ohne Genehmigung veroeffentlichen wuerdest.

Mit freundlichem Gruss
Alex
Es wuerde wohl helfen, wenn Du ein Foto beigefuegt haettest…

Hallo,

zunaechst einmal wuerde ich vorschlagen, das Du zu diesem Zweck einen Juristen befragst.
Ich will Dir aber gerne antworten, was ich zu diesem Thema denke:

Ein Tattoodesign (also die Vorlage)wird ja 100derte fach taetoviert - zu diesem Zweck wird sie ja gemacht.
Sicher gibt es auch Kunden, die ein „eigenes“ Design von mir gezeichnet haben wollen.
Ich garantiere dann auch, das ich dies kein zweites Mal taetovieren werde. Wenn dieser Kunde dann aber z.B. voller Stolz dieses Tattoo auf einer Tattooconvention zeigt und es womoeglich sogar noch fotografiert und veroeffentlicht wird, kann er sicher sein, das dies kopiert wird >(ohne jede Rechtsfolgen - ich persoenlich kenne zumindest keinen Fall).
Teilweise kommen sogar Kunden in mein Studio und fotografieren heimlich meine Designs (mit dem Handy) und lassen es in einem „billigen“ Studio stechen (machste nix)…
Zum Thema eine taetovierte Person als Avatar (oder wie auch immer zu veroeffentlichen), denke ich folgendes:
wenn auf dem Foto (ohne seine Erlaubnis) das Gesicht zu sehen ist, das ist verboten.
Allein das Tattoo, reicht meiner Meinung nach nicht aus,
das Persoenlichkeitsrecht zu verletzen (das halte ich naemlich fuer das groessere Problem), da die Auschliesslichkeit (weil siehe Einleitung) nicht garantiert werden kann.

Verletzung des Urheberrechts sehe ich nur dann beruehrt, wenn Du eine Tattoovorlage (also das Design),
als Deine „Erfindung“ veroeffentlichen wuerdest.

Mit freundlichem Gruss
Alex

moin!
also mit dem urheberrecht ist fdas so eine sache… im prinzip macht sich der tätowierer strafbar da er mit dem geschützten logo ohne einwilligung des herstellers geld verdient hat. aber rein vom prinzip her finde ich eure aktion richtig. sicher ist sicher, je nach hersteller oder logobesitzer sind die reaktionen unterschiedlich.
grüsse