Bild heute: ARGE zahlt AG 500 € für 1 € Jobber

Hallo

Vielleicht hat ja einer die Bild heute gelesen, dort stand sinngemäss " der Zuschuss an private Arbeitgeber für Beschäftigung von 1 € Jobber soll von 500 €/Monat auf 150 € gekürzt werden."

Das kann doch nicht stimmen dass die ARGE 500 € an den Arbeitgeber bezahlt und dieser dem 1 Euro Jobber nur 1,50/h bezahlen muss. Wer kann das bestätigen oder widerlegen? Ich sträube mich das zu glauben :frowning:

Gruß vonsales

Hallo

Hallo,

Vielleicht hat ja einer die Bild heute gelesen, dort stand
sinngemäss " der Zuschuss an private Arbeitgeber für
Beschäftigung von 1 € Jobber soll von 500 €/Monat auf 150 €
gekürzt werden."

Das kann doch nicht stimmen dass die ARGE 500 € an den
Arbeitgeber bezahlt und dieser dem 1 Euro Jobber nur 1,50/h
bezahlen muss. Wer kann das bestätigen oder widerlegen? Ich
sträube mich das zu glauben :frowning:

Dieses Thema gibt es eigentlich schon seit der Einführung der sogenannten AGH.
Im überwiegendem Teil werden sich ( gemeinnützige ) Arbeitgeber
nicht grundsätzlich um Langzeitarbeitslose reißen.
Das wird aber daran liegen, das in den meisten Fällen keine branchenspezifische Berufsausbildung vorliegt, bzw. es wie überall im Leben auch Menschen mit sogenannten " Vermittlungshemmnissen "
gibt.

Dieses soll nicht negativ bewertet werden, denn hier sind es vornehmlich gesundheitliche Gründe und teilweise sehr lange Phasen vorangegangener Erwerbslosigkeit.

Die AGH ist also als Instrument der Reintegration in den Arbeitsmarkt zu sehen, welche für Arbeitgeber mitunter auch zu betrieblicher Mehrbelastung führen kann.
Z.B.: Einweisen, Anlernen / Fortbilden…also fast wie bei Lehrlingen.

Für die Jobcenter andersherum ist es eine Analysemöglichkeit, in wie weit generelle Vermittelbarkeit besteht, bzw. was an Integration, Schulung oder Fortbildung nötig sein könnte, damit die Betroffenen wider auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können.

Daher diese Bezuschussung, damit es den ( gemeinnützigen ) Arbeitgebern schmackhaft gemacht werden kann, diese Mehrbelastung im betrieblichem Ablauf auf sich zu nehmen.

Leider gab es auch negative Ausnahmen, falls da schon mal jemand von diesem Fauxpas mit der Trampolinfabrik gedacht hat…denn private AG sollten ursprünglich nicht an dem Programm beteiligt sein.

Allgemein könnte die Diskussion aufkommen, das dieses Instrument in einigen Bereichen reguläre Arbeitsplätze verdrängen könnte, aber das wäre doch eher mit Vorsicht zu betrachten.

Oftmals ist es eher so, das ein gemeinnütziger oder ein städtischer Betrieb dadurch indirekt mehr Kapazität und Personal hätte, was ansonsten in Anbetracht leerer Kassen auch mit regulärer Arbeit nicht zu besetzen wäre.

Gruß vonsales

mfg

nutzlos

Hallo,

Ich
sträube mich das zu glauben :frowning:

Deshalb verlasse ich mich nicht auf Bild, sondern auf die offiziellen Pressemitteilungen der BA, guck http://www.arbeitsagentur.de/nn_26976/zentraler-Cont… (per Newsletter zu beziehen). Hier kann ich den Originaltext lesen und bin nicht die Umformulierungen von Bild angewiesen. Dort steht von dem von dir Gelesenen nichts drin.

Gruß
Otto

Hallo

dto.,

der Beitrag von „nutzlos“ hat es auf den Punkt gebracht.
Oftmals werden die 2-Euro-Jobber nur noch in carivativen Einrichtungen untergebracht, weil hier oftmals kein „Arbeits-/
Leistungsdruck“ besteht. Oftmals sind auch mehrere „Jobber“ in einem „Arbeitseinsatz“ und hier treffen sich Arbeitsssuchende als auch „nicht“ Arbeitssuchende, viele durch private Schicksalsschläge
aus der Bahn geworfen, aber auch „trockene Alkoholiker“, psychisch Belastete, Jobber, die sich nicht unterordnen können oder Probleme haben, Anweisungen anzunehmen, also ein täglicher auch sozialer Sprengstoff.
Hier ist der „Arbeitgeber“ gefordert, der hier versuchen muss, diese Probleme einzuengen und zu versuchen, in einem max. Zeitrahmen von 6 Monaten die Leute zu bewerten um der ARGE/Jobcenter eine „Bewertung“ an die Hand zu geben, denn das Jobcenter ist nicht in der Lage, solche
Menschen einordnen zu können.

Hier vor Ort zahlt das Jobcenter 300€ pauschal und das Risiko liegt beim „Arbeitgeber“.

Im Jahr werden 100 „Jobber“ für die Dauer von 4, 6, in Ausnahmefällen bis zu 12 Monaten „betreut“, denn ein arbeiten in dem Sinne ist es für viele nicht. Hier wird versucht, sinnvoll zu beschäftigen und Stärken des Einzelnen zu finden, zu fördern, motivieren, tag täglich neu aufbauen, denn wenn der Jobber am Nachmittag in seine „soziale Umgebung“ wieder zurück kommt, muss er sich sagen lassen, dass er ja „schön blöd sei, für 2 € zu jobben“.
Am nächsten Morgen beginnt wieder: aufbauen, motivieren, fördern, und mit jedem Tag wird es für den Jobber ein bisschen besser und er kann sich gegen den „Widerstand der Anderen“ besser wehren.

10%, manchmal auch 15% finden innerhalb de nächsten 2 Monate nach dem Jobber-Einsatz eine Beschäftigung, oftmals nur 400 €, aber auch TZ, die wenigsten VZ, aber hier ist Jeder, der aus der Dauerarbeitslosig-keit fliehen kann, ein Erfolg für sich und für die caricative Einrichtung.

Das schreibt natürlich nicht B…, denn das will keiner lesen und die von B… wissen auch nicht, was hinter diesen Maßnahmen steckt.

Sorry für das lange Posting, aber manchmal kocht auch meine Seele:wink:

Schönen Abend noch.

Vielleicht hat ja einer die Bild heute gelesen, dort stand
sinngemäss " der Zuschuss an private Arbeitgeber für
Beschäftigung von 1 € Jobber soll von 500 €/Monat auf 150 €
gekürzt werden."

Das kann doch nicht stimmen dass die ARGE 500 € an den
Arbeitgeber bezahlt und dieser dem 1 Euro Jobber nur 1,50/h
bezahlen muss. Wer kann das bestätigen oder widerlegen? Ich
sträube mich das zu glauben :frowning:

Gruß vonsales

@ m.n.a,

gute weiterleitung.

Das Thema ist zu komplex, um es lapidar mit einem Thema oder Thread abarbeiten zu wollen oder können.

mfg

nutzlos

Hallo,

und bin nicht die Umformulierungen von Bild angewiesen.
Dort steht von dem von dir Gelesenen nichts drin.

Na zumindest schreiben auch alle anderen Zeitungen von den 500€. Oder formulieren die alle etwas um?

Grüße

Hallo

Allgemein könnte die Diskussion aufkommen, das dieses
Instrument in einigen Bereichen reguläre Arbeitsplätze
verdrängen könnte, aber das wäre doch eher mit Vorsicht zu
betrachten.

Warum mit Vorsicht ? Das ist doch längst kein Geheimnis mehr. Wie schon in den Vorjahren hat der Bundesrechnungshof auch in seinem letzten Bericht wieder festgestellt, dass über die Hälfte der überprüften „1- Euro- Maßnahmen“ / Arbeitsgelegenheiten unzulässig waren, weil die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten…u.a. weil die Maßnahmeinhalte (entgegen der Vorschriften) keine „zusätzliche“ Tätigkeit beinhalteten und /oder Konkurrenz zu ungeförderten Unternehmen darstellten.

LG

Hallo
Die lokalen Jobcenter können jeweils selbst festlegen, in welchem Umfang sie diese Betreuungspauschalen zahlen. Die Höhe ist teils unterschiedlich und wird von den Jobcentern (verständlicherweise) auch nicht unbedingt an die große Glocke gehängt. Die Träger solcher Maßnahmen erhalten aber jeweils pro Teilnehmerkopf eine monatliche Betreuungspauschale, die aus Steuermitteln finanziert wird (mWn zwischen 150 - 650 Euro monatlich). „Private“ Arbeitgeber , wie du schreibst, dürften es aber eigentlich nicht sein - wenn man sich an die Förderungsvoraussetzungen hielte…
Laut letztem Bundesrechnungshof- Bericht über 2009 erfüllten erneut über 50 % der überprüften Maßnahmen nicht die Voraussetzungen für diese staatliche Förderung und waren somit unzulässig. In 2009 waren im Schnitt 320.000 Menschen in geförderten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt, 280.000 davon in 1-Euro- Maßnahmen.
Die Kosten dafür beliefen sich lt. Bundesarbeitsagentur auf 1,7 Milliarden Euro (Steuergelder).

Der betroffene Maßnahmeteilnehmer erhält für seine Tätigkeit keinen Lohn, da es sich rechtlich um kein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Eingliederungsmaßnahme handelt. Er wird in der Statistik der Arbeitsagentur aber nicht mehr als „Arbeitsloser“ mitgezählt. Er ist bis 30 Std./ Woche im Einsatz, erhält weiterhin seine ALG2- / „Hartz IV“-Leistung und eine Mehraufwandsentschädigung (z.B.1 €/ Std.) , um damit z.B. seine Fahrkarten zum Maßnahmeort bezahlen zu können. Der Maßnahmeträger bekommt dafür, dass er ihn lohnlos bei sich beschäftigt, eine entsprechende monatliche Betreuungspauschale vom ALG2- Leistungsträger ausgezahlt.

Nicht nur karitative Stellen und die Kommunen, sondern auch ganz „normale“ Gewerbebetriebe profitieren von der lohnlosen Einsetzung solcher „Maßnahmeteilnehmer“ und ihrer Arbeitskraft. Und die Gefährdung und Verdrängung regulärer Stellen wird kein vernünftiger Mensch verneinen wollen.
Nur auf die Schnelle gegooglet ein paar Links zum Thema, um hier nicht den Rahmen zu sprengen:
http://www.nonprofit.de/recht-steuern/vereinsrecht/1…
http://www.youtube.com/watch?v=9XFFV9rb5w8
http://www.fr-online.de/wirtschaft/lesetipps/awo-bit…
Hier z.B. Trägerpauschale: monatlich 325,- € (ohne Mehraufwandsentschädigung) http://www.rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/…

LG

Hallo

http://www.arbeitsagentur.de/nn_230028/Navigation/ze…
„Welche Förderung erhält der Träger? - Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Neben der Mehraufwandentschädigung für den Teilnehmer kann eine Maßnahme-Kostenpauschale für den Träger gewährt werden.“

Das heisst, dass die individuellen Jobcenter den Umfang der Betreuungspauschalen jeweils selbst festlegen können… und daher ist auch keine pauschalen Betragsangabe bei der BA veröffentlicht. :wink:

LG

Hallo,

soweit ich weiss, sind die Ämter nicht verpflichtet, überhaupt etwas zu zahlen.
Die max. 500€ sind eher eine Mehraufwandsentschädigung für den Arbeitgeber.

Grüsse

Jörg

Hallo,

in welche Kategorie fällt denn eine ausgebildete Erzieherin, die bei Vorstellungsgesprächen immer wieder zu hören bekommt, dass sie, weil sie vor der Erziehungspause Gruppenleiterin war, zu teuer sei, und die dann 1 1/2 Jahre lang auf €1-Basis als Zweitkraft in einem Kindergarten eingesetzt wird?

Kein Einzelfall übrigens.

Gruß

=^…^=