In einem Modemarkt wurde eine Person bei der Neueröffnung zufällig fotografiert, und fand ihr Bild einige Monate später auf der Innenseite des Deckblattes eines neuen Kataloges wieder.Da sie bei einem Konkurentunternehmen (Sitz USA) beschäftigt ist und evtl. in Erklärungsnot geraten könnte.
Hier die Frage
Gibt es ein Recht am eigenen Bild?
Hallo,
ja natürlich gibt es das Recht am eigenen Bild und zudem unzählige auch teilweise juristische Hinweise, wenn man Herrn oder Frau google kennt:wink:)
hier ein Beispiel:
http://www.internetfallen.de
Schönen Abend noch.
Hallo,
…bei der Neueröffnung zufällig fotografiert,…
Dazu gibt es den §23 KunstUrhg (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html) der das regelt. Ich finde da unter anderem: „…Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:…Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;…“. Das scheint mir hier ganz eindeutig zu zu treffen. Weshalb die Veröffentlichung in Ordnung war.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner