Bild oder Text, was gilt bei ebay?

Hallo!
Angenommen, man kauft einen Gegenstand. Auf den 2 Bildern ist der Gegenstand eindeutig rot, in der Kurzbeschreibung steht: „Farbe: rot“.

In der Artikelbeschreibung und der Überschrift steht „Multicolor“.

Der erhaltene Gegenstand ist nicht rot, sondern rot-weiß-gelb-gemustert und gefällt dem Käufer überhaupt nicht.

Muss der Käufer oder Verkäufer die Rücksendekosten bezahlen? Ist „Multicolor“ irgendwo definiert? Der Käufer dachte, es gäbe den Gegenstand eben in unterschiedlichen Farben.

Wie sollte der Käufer vorgehen? Eine erste Anfrage wurde mit Hinweis auf die Artikelbeschreibung („multicolor“) abgewiesen. Der Käufer hat noch einmal nachgehakt, einen Screenshot der Angebotsseite gespeichert und auf die Bilder dort und „Farbe:rot“ verwiesen. Wie müsste der nächste Schritt aussehen?

Danke
kernig

Ohne die Auktion im Original zu kennen wird dazu kaum etwas sagen können. Und selbst wenn wir hier das Original sehen hört es sich schon jetzt so an, als wäre eine eventueller Entscheid vor Gericht sehr ungewiss.

Also, was könnte man tun?
* Wenn der Verkäufer gewerblich war könnte man den Kaufvertrag widerrufen (innerhalb von 30 Tagen)). Lag der Kaufpreis unter 40€ müsstest du das Rückporto zahlen. Wies mit dem erstem Porto aussieht ist nicht geklärt.
* Sich mit dem Verkäufer weiter versuchen sich gütlich zu einigen
* Sich einen Anwalt nehmen, evtl. klagen und das Risiko in Kauf nehmen, dass man ganz oder teilweise verliert und hohe Kosten zu tragen hat.

Insgesamt würde ich Aufwand und potentiellen Nutzen der Alternativen gut durchdenken. Wenn der Artikel 20€ gekostet wäre eine Klage doch sehr riskant.

Hallo,

generell würde ich das als „uneindeutige Artikelbeschreibung“ ansehen, vor allem, wenn im Text nicht darauf hingewiesen wird, dass der Artikel nicht so aussieht wie auf dem Bild.

Der Käufer hat noch einmal nachgehakt, einen Screenshot der
Angebotsseite gespeichert und auf die Bilder dort und
„Farbe:rot“ verwiesen. Wie müsste der nächste Schritt
aussehen?

Bei ebay eine Unstimmigkeit eröffnen. „Artikel weicht von Beschreibung ab“, alle Fristen einhalten, alle Korrespondenz aufbewahren.

Gruß,

Myriam