Bild-Ton-Aufnahmen als Beweis f. Lärmbelästigung

Hallo,

vom dem über mir wohnenden Nachbarn gehen trotz mehrmaliger Beschwerden durch persönliche Gespräche und Briefe regelmäßig Lärmbelästigungen aus, die die Erträglichkeitsgrenze weit überschreiten. Beispiele:

  1. Fallenlassen von schweren Gegenständen,
  2. regelmäßiges Laufen mit Absatzschuhen durch die Wohnung.
  3. sehr laute sexuelle Aktivitäten.

Dazu muss man sagen, dass er Laminatbodenbelag hat, so dass selbst das Fallenlassen eines gerade aus der Steckdose gezogenen Steckers auf den Boden sehr laut ist. Nicht unerwähnt will ich lassen, dass das Schlafen ohne qualitativ hochwertige Oropax nicht möglich ist. Trotzdem werde ich durch eines der oben erwähnten Lärmquellen nachts aus dem Schlaf gerissen.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich z.B. mit einer Digitalkamera Bild-Ton-Aufnahmen machen, um den Lärm zu dokumentieren und diese später als Beweismittel (Hausverwaltung, Ordnungsamt, Polizei, etc.) zu verwenden, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?

Bemerkung: Die Bildaufnahme dient dem Zweck, dass ich beweisen kann, dass der Lärm auch wirklich in meiner Wohnung aufgenommen wurde. Wenn die Aufnahmen auf der Digitalkamera bleiben, kann mir keiner vorwerfen, ich hätte Ton und Bild selber gemischt.

Ich danke im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Hader

Hallo,

nz sicher sind selbstgemachte Aufnahmen kein Beweis, den ein gericht anerkennt. Das Gericht würde, wenn es die Klage überhaupt annimmt, selbst einen Gutachter bestimmen.
Du hast ja nicht mal einen geeichten Schallpegelmesser.

Du schreibst, schon ein kleiner Gegenstand, der fällt, ist störend laut. So würde ich eher auf den Hausbesitzer zugehen und eine Messung der Trittschalldämmung veranlassen. Wenn die normalen Lebensgeräusche Deines Nachbarn schon so störend sind, dass mag das eben daran liegen, dass das Haus diese zu Dir ungedämpft weiterleitet. Du kannst Deinem Nachbarn von niemandem verbieten lassen, dass er in seiner Wohnung herumgeht und ihm auch mal was runterfällt.

Ich denke, Du machst Dir das Leben und auch die Lösung Deines Problems schwer, wenn Du den Nachbarn beschuldigst, er kann auch nichts für die schlechte Qualität des Hauses. Besser wäre es, Ihr könntet Euch zusammentun und gemeinsam versuchen, wie das Problem zu lösen ist. Vielleicht sind ein Teppich in seinem Schlafzimmer, ein Lautsprecher, der auf zwei Styroporplatten mit einem schwereren Brett dazwischen, ohne Wandberührung steht, kleine, schnell durchführbare Verbesserungsmaßnahmen.

Versuche nicht, den Nachbarn zu dämonisieren, den DU weiß ja, Dämonen mästen sich an der ängstlichen oder haßerfüllten Aufmerksamkeit die sie bekommen. Oder profaner ausgedrückt. Je mehr Du Deine Aufmerksamkeit dem „bösen Nachbarn“ und seinem unerträglichen Lärm zuwendest, desto lauter kommt Dir alles vor.

Also:

  1. auf den Nachbarn freundlich zugehen, da Euer Verhaltnis ja schon sehr gespannt ist, ist es vielleicht hilfreich, eine von beiden akzeptierte Person als Vermittler einzuschalten
  2. Überprüfen lassen, ob der Trittschallschutz zu schlecht ist und ggf den Hausbesitzer auffordern, dass er es verbessert. (In München macht die Stadt teilweise solche Messungen für die Bürger - man braucht aber ziemlich viel Geduld - und dann hat man nur die Messung)
  3. Die eigene Widerstandskraft stärken, sozusagen durch mehr Gelassenheit ein dickeres Fell kriegen. Ähnliche Methoden brauchen auch manche Menschen mit Tinnitus.

Ich hoffe, Du kannst mit diesen Hinweisen ein paar Schritte weiterkommen und dann schreib wieder.

Stille Grüße von Linda

Hallo,

ob die Aufneahmen verwendet werden können, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wir halten seit über zwei Jahren in einem Verfahren die Aufnahmen bereit und diese wurden vom Gericht bisher nicht einmal eingesehen, geschweige denn, als Beweismittel registriert. Allerdings sind wir bei keinem Zivilgericht, da ist die Handhabe vielleicht etwas anders. Viel Erfolg wünsch ich Ihnen.

Viele Grüße