Bild vom Haus

Hallo ihr lieben Rechtsexperten,

mal angenommen ein Makler fotografiert das Haus von Person A und stellt dieses Bild als Beispiel eines projektierten Hauses auf eine bekannte Internetplattform für Immobilien.

Wäre dies rechtens?
Was könnte Person A dagegen tun, außer mit dem Makler Verbindung aufnehmen und ihn darauf aufmerksam zu machen und ihn bitten, das Bild zu löschen?
Wenn Person A noch weitere Bilder von Häuser die in seiner Straße stehen sieht, die als Beispiel dienen, sollte Person A die anderen Häuslebesitzer darauf aufmerksam machen?

Was denkt ihr aus rechtlicher Sicht über so einen angenommenen Fall?

Vielen Dank und liebe Grüße

Stefan Möhler

Hallo,

grundsätzlich darf jederman von jedem Haus vom öffentlichen Verkehrsraum her ohne Hilfsmittel (Leiter etc.) Abbildungen machen. Bei der Verwertung sind aber die Urheberrechte vom Architekten mit zu beachten.

Christian