Bild von blog runterladen und drucken und abmalen?

Hallo,

ich habe folgende Frage.
Ich habe auf einem blog ein Bild heruntergeladen,
gedruckt und dann mit einem Tageslichtprojektor auf eine Leinwand projeziert und etwas verändert nachgemalt. Das hänge ich dann in meinem Zimmer an die Wand.

Auf dem blog kann ich nirgends Angaben über copyrights oder Lizenzierung oder Herkunft des Bildes finden.
Dennoch ist es ziemlich sicher, dass der blogger das Bild nicht selber gemacht hat.
Falls nötig, kann ich auch noch den link zu dem Bild posten.

Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt rechtlich in Ordnung ist?

Dankeschön für die Antworten.
lg David

Hallo David,

wenn du ein Bild für dich privat nachmals, und es ‚niemanden‘ zeigst, sondern es nur für dich bleibt. Dann ist das kein Problem. Ein Problem hat du nur, wenn du dieses Blid anderen zeigst, und zur Schau stellst.

Ausserdem ist es so, dass man wenn du die Rechte an einem Bild haben möchtest, immer den Rechtshabenen fragen musst. es kann z.B. sein, dass der Blogger das bild vielleicht nicht selbst gemacht hat, aber alle Rechte an dem Bild erworben hat. Dann dürfte er alles damit machen.

Wenn du das Bild abgeändet hat, so dass es stark abweichend ist, und man den direkten vergleich garnicht mehr hat, dann ist es auch legitim. Wichtig ist aber, dass es „stark“ abweicht! Und man dir die Kopie nicht nachhalten kann.

Copyrights zum Thema gemalte Bilder sind sehr kompliziert und oft bei Künstlern auch einzelnd geregelt.

Ich gebe keine Garantie darauf, dass es alles 100% richtig ist, was ich schreibe, es sind nur meine eigenen Erfahrungen und das was ich erlesen habe. Wenn ich im Unrecht bin, bin ich bereit mich belehren zu lassen.

hallo david,
ich bin kein rechtsexperte, aber ich denke copyright wird nur verletzt, wenn das bild öffentlich gemacht wird. sollte das abgemalte bild also an einer wand in deinem zimmer sein, ist das vollkommen in ordnung. hängt es woanders bin ich nicht sicher. aber da du das bild leicht verändert hast, hast du quasi ein eigenes neues werk geschaffen und auch das müsste gehen. die einzige person, die sich also erntshaft sorgen machen muss, ist der blogger oder die bloggerin.

wie gesagt, die rechtslage ändert sich, wenn du es öffentlich gemacht hast, besonders wenn du an dem gemälde auch noch geld verdient hast (z.B. weil es eine auftragsarbeit war für eine firma)

ich hoffe ich konnte helfen,

sascha

Hallo David!

Das habe ich auch schon gemacht :smile:
Ein schlechtes Gewissen musst du erst haben, wenn du dein Bild verkaufen möchtest oder sonstwie Geld damit verdienst. Solange du das Bild für private Zwecke nutzt sehe ich da kein Problem.

Gruß,
Mud

Hallo David,

…alles wird gut…

Gruß, Bruno v.d.Zone

hallo
also ich bin kein spezialist in sachen bildrechte, aber ich bin mir ziemlich sicher, das es rechtlich vollkmmen in ordnung ist, wenn das bild nur für den privatgebrauch verwendet wird und nicht kommerziell vertrieben wird, falls doch dann muss es glaub ich zu einem bestimmten prozentsatz verfremdet sein, ansonsten evtl mal bei: http://www.bildkunst.de/ nachfragen!
Gruß