Ich möchte gerne Bilder von Gemälden aus Bildbänden ausschneiden, rahmen und dann verkaufen. Die Bilder werden nicht kopiert, sondern nur aus den jeweiligen Büchern ausgeschnitten. Enthält das Buch z.B. nur ein Bild, würde das entsprechende Buch zuvor gekauft, von dort das Bild ausgeschnitten, gerahmt und dann verkauft.
Nun meine Frage: Verstoße ich gegen das Urheberrecht des jeweiligen Künstlers oder Verlages? In den Bildbänden sind keinerlei Hinweise auf Copyrights zu finden.
Hallo,
für dieses Thema bin ich der falsche Ansprechpartner.
Aber aus meiner Erfahrung weis ich das es bei Ebay Verkäufer gibt die es so machen. Ob das Rechtens ist weis ich nicht.
Gruß Frank
Hallo,
für mein Verständnis ist meine Antwort: JA, unbedingt! Sie würden die Bilder in einer kommerziellen weise nutzen, die nicht vorgesehen war und sowas ist in jedem Fall strittig!
Aber um sicher zu gehen, ist es immer vorteilhaft, wenn man eine Einverständnis schriftlich hat, also einfach mal den Verlag anschreiben.
Was das rechtliche angeht würde ich mal sagen das grundsätzlich hinter jedem Bild was zuvor verkauft wird auch ein Urheberrecht liegt also meine Antwort heißt Finger davon lassen oder eine Anwalt fragen der dies rechtlich absichern kann. Ich glaube das dies nicht erlaubt ist, denn der Verlag hat die Bilder ja auch gekauft oder machen lassen und dort liegt in der Regel auch das Urheberrecht.
Du müsstest auf jeden Fall wissen wer das Werk geschaffen hat, dann kannst DU rausfinden ob das Motiv noch urheberrechtlich geschützt ist.
Wenn der Urheber noch lebt hat die Rechte am Bild, oder er hat sie eventuell weiterverkauft, an einen Verlag eine Agentur, eine Person,…
Wenn der Urheber schon verstorben ist, haben das urheberrecht seine Nachkommen geerbt.
Wenn der Urheber selbst aber schon 70 Jahre Tod ist, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Das Bild gilt somt als „gemeinfrei“.
Anonyme Werke bei denen der Urheber nicht bekannt ist, sind 70 Jahre nach Erstveröffentlichung gemeinfrei.
Mehr fällt mir grad nicht dazu ein. Die Schule ist schon ein wenig länger her. Aber das Urheberrecht ist auf jeden Fall sehr kompliziert und weit verzweigt…
Ich würde lieber nochmal googeln, weil ich denke es kommt auch auf das Motiv selber an, welche Regelungen gelten. Schau auch mal nach der Unterscheidung von 2D- und 3D-Motiven…