Hallo !
Wenn ein Hobbymaler in meinem Geschäft/Büro seine Bilder ausstellen möchte (mit dem Ziel, auch welche zu verkaufen), was muß da beachtet werden ?
Danke im voraus,
Michaela
Hi!
Vorweg sollte man, sofern es sich beim Verkauf um größere Beträge handelt, das Gewerbe anmelden. Ganz wichtig! Denn auch sie müssn Ihre Einkünfte versteuern. Ausnahmen bilden da nur Privatverkaufe bei Minderbeträgen.
Wenn sie in Büroräumen ausstellen, sollten sie sich rechtlich vorher absichern. Über einen Notar haben sie die Möglichkeit, Ihre Bilder urheberrechtlich schützen zu lassen. Anschließend sollten sie einen Vertrag mit dem Besitzer der Büroräume aushandeln. Darin sollte festgelegt werden, wo sie die Bilder ausstellen, Ihre Verkaufswünsche udn Vorhaben, die Menge, Art und Namen der Bilder, etc. AUch diese Vertragspunkte können sie von einem Notar aufsetzen lassen (empf.). Sie sollten bedenken, daß sie Ihre Bilder an einem fremden Ort der Öffentlichkeit zugänglich machen. Daher kann es auch schon vorkommen, daß Bilder beschädigt, wenn nicht sogar gestohlen werden. Die Frage der Haftung ist immer sehr schwierig. Der Vermieter der Büroräume wird eine derartige Haftung nicht übernehmen wollen. Daher sollten sie sich, wenn es in Ihrem Interesse leigt, eine Versicherung zulegen.
Ich kann Ihnen nur raten, daß Sie sich vorher ausführlich mit einem Notar auseinander setzen.
mfg
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Einspruch, wozu brauche ich einen Notar? Ein Anwalt reicht für REchtsfragen. Außerdem bracht man das Urheberrecht nicht notariell schützen lassen.
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