Bilder bekannter Künstler Online stellen

Hallo Forum,

angenommen eine Galerie hat eine Ausstellung bekannter (Chagall, Picasso) und weniger bekannter Künstler.

Dürfen die Bilder abfotografiert und auf der Webseite der Galerie mit Hinweis auf die derzeitige Ausstellung veröffentlich werden?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.

Gruß Reni

Hi,
also wenn der Künstler +70 Jahre tot ist, und Du die Aufnahmen selbst erstellst.
bzw. vom fotografen das Recht dazu erwirbst (nicht knebelst). ist es mit
Sicherheit kein Problem.
Die beiden genannten sind aber noch geschützt.

Ich weiss nur § 50 -52 nach österreichischen Urheberrecht)
ist die Bewerbung für den Verkauf frei, soferne mit den Katalogen kein Geld
verdient wird. (immerhin kommt ja das Folgerecht noch hinzu)
Dies gilt aber soweit ich weiss für Kataloge.
Daß das aufs Internet anwendbar ist denk ich nicht, da einfach die Verbreitung
per Mausklick zu einfach ist.

die eindeutigste Information bekommst du bei http://www.bildkunst.de
es ist eine sehr informative Internetseite außerdem bekommst du dort die
aussagekräftigste Information da es sich um die Verwertungsgesellschaft für
bildende Künst handelt.

OL
Hallo Forum,

angenommen eine Galerie hat eine Ausstellung bekannter
(Chagall, Picasso) und weniger bekannter Künstler.

Dürfen die Bilder abfotografiert und auf der Webseite der
Galerie mit Hinweis auf die derzeitige Ausstellung
veröffentlich werden?

Für Eure Antworten vielen Dank im Voraus.

Gruß Reni