Hi,
ich bin kein Jurist und das hier ist keine Rechtsberatung 
Wie fotografierst du? DSLR? Im RAW-Format? Dann ist es kein Problem, du hast ja die RAW-Files, die wie Negative beim analogen Fotografieren zu betrachten sind. Damit kannst du jederzeit nachweisen, dass du die Bilder gemacht hast. Du verkaufst normalerweise auch nicht das Foto, sondern Nutzungsrechte. Also Bild xxx darf für so und so lange für folgende Zwecke benutzt werden. Und der Kunde bekommt nur die JPEG-Datei, oder das RAW in ein TIFF umgewandelt, wenn er es verlustfrei braucht. Aber niemals die RAWs rausgeben!!!
Bildportale berechnen den Preis üblicherweise abhängig von der Auflösung. Also je größer, desto teurer (kleine Bilder kann man nur im Internet verwenden, größere für Prints).
Bilder beglaubigen, keine Ahnung, ob das geht. Dazu müsstest du dem Notar ja zweifelsfrei beweisen können, dass du die Urheberrechte besitzt. Und wenn du das kannst (als Inhaber der RAW-Files), dann brauchst du den Notar nicht…
Viel Erfolg beim verkaufen!
Daniel