Im Internet sind auf einer Seite Bilder von Verawandten aus dem Jahre 1950 aufgetaucht. Einige sind verstorben,andere Leben noch. Diese wollen diese Veröffentlichung nicht. DIe bilder stammern höchstwahrscheinlich aus einem Bildarchiv der Stadt. Der Betreber der Seite meldet sich nicht.
Dürfen diese Bilder ohne weiteres im Netz veröffentlicht werden. Greift hier nicht „das Recht am eigenen Bild oder Kunsturheberrechtsgesetz?“ Allein weil Personen auf den Bildern noch leben?
Es ist keine Quellenangabe gemacht wurden, noch ein Vermerk woher diese Bilder stammen.
Wenn die Bilder aus dem Archiv wären, hat das Archiv dann die Nuntzungsrechte? Obwohl es noch lebende Menschen gibt?
Ich hoffe auf einige Tips von Euch
Im Internet sind auf einer Seite Bilder von Verawandten aus
dem Jahre 1950 aufgetaucht. Einige sind verstorben,andere
Leben noch. Diese wollen diese Veröffentlichung nicht. DIe
bilder stammern höchstwahrscheinlich aus einem Bildarchiv der
Stadt. Der Betreber der Seite meldet sich nicht.
Dürfen diese Bilder ohne weiteres im Netz veröffentlicht
werden. Greift hier nicht „das Recht am eigenen Bild oder
Kunsturheberrechtsgesetz?“ Allein weil Personen auf den
Bildern noch leben?
Es ist keine Quellenangabe gemacht wurden, noch ein Vermerk
woher diese Bilder stammen.
Wenn die Bilder aus dem Archiv wären, hat das Archiv dann die
Nuntzungsrechte? Obwohl es noch lebende Menschen gibt?
Es kommt darauf an, zu welchen Zweck die Bilder veröffentlicht worden sind und ob es neben den Verwandten noch weitere Personen auf den einzelnen Bildern zu sehen sind.
Wenn es sich hier um „Gruppenfotos“ etc. handelt und „irgend wann einmal“ der Veröffentlichung zugestimmt wurde, wäre es problematisch, dies zu unterbinden.
Oftmals werden im Rahmen von Zeitgeschehen hier auch „Zeitzeugen“ veröffentlicht.
Falls der Netzbetreiber sich nicht meldet, genügt es, ihm einen Strafantrag anzudrohen; da kommt dann, erfahrungsgemäß, die Reaktion sehr schnell.