Guten Tag,
meine frage ist die wenn ich eine website aufmach
und z.b bilder von einer öffentlichen veranstaltung
einstell darf ich das ?
Guten Tag,
meine frage ist die wenn ich eine website aufmach
und z.b bilder von einer öffentlichen veranstaltung
einstell darf ich das ?
Klares jein:wink:
Wenn Du selbst auf einer Versammlung die Bilder gemacht hast, sollte es bei einer öffentlichen Veranstaltung im Allgemeinen unter § 23 KunstUrhG fallen.
Falls jedoch ein berechtigtes Interesse der Abgebildeten verletzt wird, darfst Du das nicht. Das ist natürlich Auslegungssache.
Falls die Bilder nicht von Dir sind, wird der Fotograf wahrscheinlich ein Urheberrecht an den Bildern haben, daher wäre die Veröffentlichung durch Dich von ihm zu genehmigen, ansonsten droht viel Ärger.
Grüße
Holygrail
und was ist wenn es festivals sind
wenn ich ein forum mach wo müsst ich mir dann die
rechte einholen die bilder zu veröffentlichen ?
Moin,
und was ist wenn es festivals sind
wenn ich ein forum mach wo müsst ich mir dann die
rechte einholen die bilder zu veröffentlichen ?
Egal was Deine Intentionen sind, Du darfst keine Bilder irgendwo hernehmen und veröffentlichen, an denen Du keine Rechte hast.
Du hast nur an selbst hergestellten Bildern die Rechte und an denjenigen, wo der Urheber Dir das zugesichert hat, dass Du sie (ggf. auch nur für einen bestimmten Zweck) verwenden darfst.
Gruß,
Ingo