Hallo,
wie wäre es eigentlich gelagert wenn jemand eine Bildergalerie oder eine kleine Powerpoint Präsentation erstellt und hier Bilder aus dem Internet verwendet um Zusammenhänge klar zu machen?! Im engeren Sinne könnte man es so verstehen, das man sich ggf. einer Urheberrechterverletzung „schuldig“ machen würde wenn man den Urheber nicht um Erlaubnis fragt, aber wie verändert sich (oder auch nicht) die Situation wenn es eben mit einem entsprechenden lehrenden Hintergrund und in einer „geschlossenen Gesellschaft“ (ohne Eintritt … ich glaub das spielt ggf. auch noch eine Rolle) verhält?!
Gruß
h.