Hallo,angenommen man setzt als Privatverkäufer in ein Auktionshaus ein Foto,das kurze Zeit später von einer anderen Person unerlaubt verwendet wird.Wie würde es sich verhalten,wenn diese Person per Email angeschrieben würde und sie behauptet das Bild sei von ihr gemacht woren?Und wenn dann auch noch der Beweis erbracht wäre,das dem nicht so ist,da das Original sich beispielsweise noch auf der Festplatte des eigentlichen Besitzers befindet?Lohnt ein Gang zum Anwalt?
Gruß Pat
Was heißt „lohnen“? Was soll denn damit erreicht werden?
Meine höchstpersönliche Meinung: Wer sich über so etwas aufregt, hat keine echten Sorgen.
Levay
Es soll erreicht werden,daß diese Person fremdes Bildmaterial entwendet.
Mit „lohnen“ meinte ich einzig und allein die Kosten die vielleicht durch einen Anwalt verursacht würden und an dem Kläger hängen bleiben würden!
Ich wollte zudem nur wissen wie man explizit mit solch dreisten Personen umgehen sollte,die sich statt zu entschuldigen auch noch versuchen den Spieß einfach herumzudrehen.
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Was heißt „lohnen“? Was soll denn damit erreicht werden?
Meine höchstpersönliche Meinung: Wer sich über so etwas
aufregt, hat keine echten Sorgen.
Levay
Es soll erreicht werden,daß diese Person fremdes Bildmaterial
entwendet.
Das hat Sie deiner Meinung nach doch schon… ?:-/
Mit „lohnen“ meinte ich einzig und allein die Kosten die
vielleicht durch einen Anwalt verursacht würden und an dem
Kläger hängen bleiben würden!
Aber was bringt der Gang zum Anwalt DIR?
Ich wollte zudem nur wissen wie man explizit mit solch
dreisten Personen umgehen sollte,die sich statt zu
entschuldigen auch noch versuchen den Spieß einfach
herumzudrehen.
Nicht beachten und umdrehen…
Mal im Ernst: Was für ein materieller oder finanzieller Schaden ist Dir dabei denn ergangen???
Gruß
Sascha
Okay,falsch formuliert.Es soll erreicht werden,daß diese Person „weiterhin“ fremdes Bildmaterial entwendet.
Ich wollte lediglich wissen,was bei einem solchen Prozedere für diese Person schlimmstenfalls herauskommen könnte.Es geht mir hier in keinster Weise um irgendwelchen materiellen bzw,finanziellen Schaden,da ich diesen als Privatperson nicht habe.
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Okay,falsch formuliert.Es soll erreicht werden,daß diese
Person nicht !!! „weiterhin“ fremdes Bildmaterial entwendet.
was ist konkret mit „entwenden“ gemeint?
hat diese person dein foto auf kommerzielle weise benutzt?
was ist konkret mit „entwenden“ gemeint?
hat diese person dein foto auf kommerzielle weise benutzt?
Ist doch egal. Diese Person hat fremdes Urheberrecht verletzt und es ist völlig legitim, dass der Urheber dies zu unterbinden versucht. Aber wenn jemand fremde Rechte verletzt, um auf diesem Wege eigene Produkte besser verkaufen zu können, kann man wohl grundsätzlich von kommerzieller Nutzung reden.
Ich würde in einer solchen Situation spätestens dann einen Anwalt einschalten, wenn die Gegenseite nicht auf einfaches Mail-Anschreiben unverzüglich einlenkt.
Gruss
Schorsch
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Du möchtest also wissen, welche Kosten dem Rechteinhaber entstehen können. Nun, wenn er vor Gericht gewinnt, dann gar keine; dann muss nämlich die Gegenseite alle Kosten tragen.
Das finanzielle Risiko dürfte sehr gering sein. Keine Ahnung, wo man hier den Streitwert festlegt, vielleicht bei 5 Euro. Da kommen dann die minimalsten Gebühren raus.
Trotzdem rausgeworfenes Geld, völlig überflüssig, wenn du mich fragst. Aber das sagte ich ja schon.
Levay
Wurde das Bild kopiert und neu hochgeladen oder nur verlinkt?
Nur als Tipp, falls es verlinkt wurde (ich spreche da aus Erfahrung) - es ist eine Sache von 1 Minute ein komplett anderes Bild mit dem ursprünglichen Namen des verlinkten Bildes neu auf die Domaine zu laden, und beim originalen Bild einfach den namen zu ändern.
Falls es kopiert wurde, solltest Du schon beweisen könne,n dass du die Rechte des Bilds hast.
Hallo!
Das Problem habe ich auch oft! Seitdem ich aber in meine Bilder an zentraler Stelle meinen Ebay-Namen mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogramms einfüge, hat das stark nachgelassen.
Wenn dann jemand trotzdem solch ein Bild verwendet, reicht es meist, eine kurze Mail an ihn zu schicken (Urheberrecht bla bla) und das Bild verschwindet recht kurzfristig. Bilderdiebe sind wohl nur selten in der Lage, eine solche Markierung zu entfernen, obwohl das recht einfach wäre.
Auf einen Rechtsstreit würde ich mich deshalb nicht einlassen, aber ich finde es oft ärgerlich, wenn minderwertigere Ware mit Bildern von neuen Markenprodukten angeboten wird, ohne den Käufer auf diesen Umstand hinzuweisen. Deshalb schreibe ich meinen Bilderdieben auch gleich dazu, dass sie damit ihre Käufer täuschen, die darüber sicher ziemlich verärgert sein dürften. Es käme schließlich auch keiner auf die Idee, einen alten Fiat 500 mit einem Bild eines neuen Mercedes anzubieten und der Überschrift „Auto zu verkaufen“. Bei anderen Warengruppen sehen das einige Verkäufer nicht immer so eng
.
Viele Grüße
Anne
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Danke für eurte lehrreichen Antworten.Es geht mir sicherlich nicht darum den „Bilderdieb“ in die Pfanne zu hauen. Ich wollte lediglich mit ein paar Hintergrundinformationen diese Person davon abhalten weitere Bilder zu entwenden.Zumal diese Person ja auch noch fälschlicherweise felsenfest bahauptet hatte,daß dies sein Foto wäre.
Ich bin Privatverkäufer bei einem Auktionshaus und diese Person ebenfalls.Ich wollte auch nur wissen mit welcher Strafe diese Person eventuell zu rechnen hätte.
Gruß Pat