Bilderklau für ebay-Auktion

Hallo liebes Forum.
Mal angenommen A hat sich ein Bildchen über die Bildersuche von Google gesucht und dieses dann bei einer privaten Auktion bei ebay benutzt.
Nun wurde A, natürlich zu Recht, abgemahnt. Die Auktion wurde von ebay sofort beendet. Der Rechteinhaber hat A gestern ein Einschreiben zukommen lassen das A allerdings noch nicht von der Post abholen konnte.

Nachdem A den Namen des Rechteinhabers gegoogelt habe, fand A leicht heraus, dass er immer wieder Abmahngebühren/Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro verlangt.
Natürlich war es falsch, dass A das Foto genommen hat. Natürlich soll der Rechteinhaber eine Entschädigung bekommen. Aber wieviel ist gerechtfertigt für eine 7-Tage Auktion mit einem Bild?
Gibt es da nicht mal endlich ein Standard-Richterspruch? Das Problem kommt ja meines Erachtens sehr oft vor.

Und ist google eigentlich berechtigt die Bilder über seine Bildersuche darzustellen?

Danke für Eure Hinweise

Hallo!

Aber wieviel ist gerechtfertigt für eine 7-Tage Auktion mit einem Bild?

Ein paar Hundert Euro sind m.E. schon in Ordnung. Der Urheber hat sicherlich viel Geld, Zeit und mehr in die Erstellung seines Bildes investiert, von dem der unrechtmäßige Nutzer nun profitiert. Dies ist aber nur meine Meinung. Gerichte sehen dieses Problem zum Teil etwas anders und beschränken die Höhe:

„Verwendet ein Privatverkäufer ein urheberrechtlich geschütztes Foto ohne Genehmigung bei einer Ebay-Auktion, so handelt es sich um einen „einfach gelagerten Fall außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG. Der Rechteinhaber kann deshalb Abmahnkosten nur bis zu einer Höhe von 100,00 Euro geltend machen.“
OLG Brandenburg, Urteil v. 03.02.2009, Az. 6 U 58/08
Link: http://www.telemedicus.info/urteile/710-6-U-5808.html

Das Problem kommt ja meines Erachtens sehr oft vor.

Dann sollte es ja bekannt sein, dass dies verboten ist. Siehe hierzu auch: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder…

Und ist google eigentlich berechtigt die Bilder über seine
Bildersuche darzustellen?

http://www.internetrecht-rostock.de/google-bildersuc…

Gruß
Falke

So. Nun habt A die Rechnung erhalten:

60€ für eine Woche ebay
+100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
+100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
+20€ Pauschale für Post u.ä.

Sind die „werblichen Zwecke“ so ok? Und werden die 100% jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€ „Grundgebühr“?

Endbetrag = 260€?

60€ für eine Woche ebay
+100% wg. Verwendung zu werblichen Zwecken
+100% wg. Nichtnennung des Rechteinhabers
+20€ Pauschale für Post u.ä.

Liest sich vernünftig. Der Aufschlag für die Nichtnennung ist auch branchenüblich.

Sind die „werblichen Zwecke“ so ok? Und werden die 100%
jeweils nach und nach gerechnet oder jeweils nur auf die 60€
„Grundgebühr“?

Das Honorar für die werbliche Nutzung des Bildes beträgt 120 Euro - wie er diese 120 Euro berechnet, ist da eher irrelevant. Darauf kommen 100 % Aufschlag.

Lg,
Max

Was genau sind „werbliche Zwecke“? Wo steht denn geschrieben, dass es dafür 100% Aufschlag gibt? Sonst könnte man sich ja noch ein paar „100%er“ ausdenken und die Kosten hochtreiben.

Hallo!

Halte die Rechnung auf für sehr human. Du kannst höchstens noch klären, ob du das Bild im Zuge eines gewerblichen oder privaten Verkaufs genutzt hast. Ansonsten bedanke dich bei ihm für die problemlose Klärung.

Gruß
Falke

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Hi, also normalerweise sind die Aufstellungen auf den Grundpreis bezogen somit komme ich auf 3 x 60
180 +20 = 200€

wenn man natürlich Zwischensummen rechnet kommt man auf 240+20€

logisch ist es aber anders, da ja unterlassene Herstellerbezeichnung ein Wert ist der sich auf den Grundpreis bezieht ebenso wie der Unerlaubtzuschlag.
eben jeweils mit 60€.

Ich würde das halt geschickt abklären indem ich die 200€ versuchen würde etwas runterzuhandeln, mit Entschuldigung und so blabla…

vielleicht so mit 150€ probieren, da 200 halt „arg viel ist“…

OL

Hi, In den diversen Honorarrichtlinien für diese Sparten zb.: MFM

OL

Hi, nebenbei halte ich auch seine Aufstellung so oder so für human.
Aber handeln probieren ist legitim.

OL