Bilderverkauf - Kleinunternehmer & Steuernummer?
Hallo,
danke für die ausführliche Beschreibung. Sorry, aber ich bin vollkommener Neuling auf dem Gebiet. Daher hätte ich doch noch ein paar klitzekleine Fragen )
(1)
> Es ist sowohl eine einkommensteuerrechtliche
> als auch eine umsatzsteuerrechtliche Prüfung
> vorzunehmen.
Was bedeutet das? Wer prüft wo was wie?
(2)
Wer kann mir denn bzgl. all dieser Fragen fachlich (steuerlich, rechtlich) helfen?
Es ist ja nur eine Hobbytätigkeit, deswegen zum Steuerberater gehen, wird wohl schon finanziell in keinem Verhältnis stehen?! Oder wer oder was für eine Institution könnte einen da noch beraten? Das Finanzamt „berät“ ja in dem Sinne nicht …
(3)
> Steuerrechtlich gilt die Malerei als
> „Selbständige Arbeit“ nach § 18 EStG.
Auch, wenn man sie nebenberuflich als Hobby betreibt? Man ist ja nicht wirklich selbstständig, sondern hat ja einen ganz normalen regulären Beruf als „Hauptberuf“.
(4)
> Wenn diese Tätigkeit mit der Absicht betrieben
> wird, daraus Gewinn zu erzielen, ist sie
> steuerpflichtig. Wird allerdings nur ein Hobby
> ausgeübt, dass dauerhaft Verluste
> verschafft, so bezeichnet man dies als
> Liebhaberei.
Man verkauft ja nichts, was dauerhaft (!) Verluste bringt. Was, wenn geringfügig Gewinn rauskommt, sozusagen, dass auf jeden Fall die Materialkosten zum Malen herinnen sind und evtl. vielleicht noch kleiner Gewinn?
Sobald also mal übertrieben gesagt auch nur 1 Euro Gewinn rauskommt, dann braucht man also eine Steuernummer?
(5)
Wenn man „nur Verluste“ macht, Bilder verkauft, derjenige aber eine Rechnung mit MwSt. verlangt, was dann?
Wenn es a) Liebhaberei ist (wer legt das eigentlich fest?), hab ich keine Steuernummer und wenn ich b) unter die Grenze von 17.500 Euro falle, kann ich - wenn ich das richtig verstanden habe - keine MwSt. ausweisen.
Dann geht doch der Käufer auf die Barrikaden, wenn er eine Rechnung braucht, was tun?
(6)
Gewerbeschein ist bei selbstgemalten Bildern nicht notwendig.
Dieser wird erst dann notwendig, wenn man gewerblich die
Bilder (nicht selbst geschaffene) vertreibt.
ABER: sobald man nicht nur selbst gemalte Bilder verkauft, sondern z.B. zusätzlich auch für Künstler Webseiten erstellen würde, ist das Webseiten erstellen dann schon Gewerbe?
(7)
Nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG wären
dann monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. In diesen
wird auf die Vorderseite deine Umsätze und auf der Rückseite
deine Eingangsrechnungen (Vorsteuer) eingetragen.
Und was hieße das dann in der Praxis?
Monatlich diesen Bogen ausfüllen und muss man dann vorher was ans Finanzamt zahlen? Wie sieht das aus - ich hab wirklich null Ahnung auf dem Gebiet …
(8)
Bei geringen
Einkünften wird das Finanzamt keine separaten Vorauszahlungen
festsetzen. Sprengt der Gewinn allerdings den Rahmen etwas,
kann es passieren, dass auch noch Vorauszahlungen festgesetzt
werden.
Wo ist da die Grenze des „Rahmen sprengens“?
Also über die 17.500 Euro, gehen wir mal davon aus, kommt man bei hobbymäßiger Malerei, die man eh nicht regelmäßig betreibt, ganz sicherlich nicht.
(9)
Umsatzsteuerlich war der Betrag von € 17.500 bereits genannt.
Einkommensteuerrechtlich könnte evtl. auch nach § 22 Nr. 3
EStG in Frage kommen. Dort ist eine Freigrenze von € 256
jährlich geregelt.
Über 256 Euro jährlich kommt man aber mit dieser Tätigkeit, angenommen, schon.
Was heißt das dann „einkommenssteuerrechtlich“, wie du es beschrieben hast?
(10)
Nach den Definitionen im Schwarzarbeitsgesetz begehst du anch
grobem Überfliegen der Vorschriften bisher keine Taten. Dies
kann man aber sicherlich auch noch genauer nachlesen.
Wo könnte ich das Nachlesen? Hat jemand gute Links im Web dazu?
Wenn ich mit meinem „Laienwissen“ das richtig interpretiere, kann man jemandem Schwarzarbeit anlasten, der keine Rechnungen ausstellt und keine MwSt. angibt, oder?
Jedenfalls lese ich das z.B. immer wieder in EBAY-Auktionen. Da wird groß in der jeweiligen Auktion hingewiesen: „keine Schwarzarbeit - hier erhalten Sie eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Vielen Dank bereits für jede Info!!!
Holger