Bilderveröffentlichung in einer Zeitschrift

Hallo liebe User,

ich habe hier mal einen interessanten Fall für den ich zwar ein Rechtsempfinden habe aber dabei bleibt’s auch…

Ein Hobbyfotograf hat Bilder auf einer Motorsportveranstaltung geschossen und sie dem Veranstalter mit seinem Wasserzeichen zur Verfügung gestellt.

Der Veranstalter bekam ein Angebot von einer Motorsportzeitung, dass sie gerne darüber berichten würde und Bilder vom Veranstalter haben würde.

Der Veranstalter schickte der Zeitschrift geschossene Fotos von zwei Fotografen zu und die Redaktion entschied, dass der Fotograf mit dem Wasserzeichen seine Bilder überarbeiten sollte (das Wasserzeichen raus), dann würden sie auch seine Bilder verwenden.

Der Fotograf nahm also sein Wasserzeichen raus und stellte dem Chef der Zeitschrift die Fotos zur Verfügung mit der Bitte um Erwähnung seiner www-Seite bei der Veröffentlichung.

Nun wurde die Zeitschrift gedruckt und als Quelle der Bilder wurden sowohl der andere Fotograf dessen Bilder der Veranstalter auch mitgeschickt hat namentlich genannt, als auch der Veranstalter (als „Veranstalter“) aber von der www - Seite keine Spur. Obwohl die Bilder des Fotografen der extra sein Wasserzeichen rausnahm als Kopfzeilen über beide Seiten verwendet wurden.

Was soll nun der Fotograf machen? Er möchte in diesem Fall einen Entschädigungsbetrag haben da er sich ohne die abgedruckte Internetadresse geschädigt fühlt. Dabei verlangt er für jedes der fünf Bilder 50 Euro was seiner Meinung nach angemessen und nicht zuviel ist. Der Zeitschriftenchef bietet ihm 150 Euro die der Fotograf aber für zuwenig hält.

Darüber hinaus hat der Zeitschriftenboss den Fotografen mit Wi***er bezeichnet und, dass seine Bilder eh die schlechtesten waren. Klar, darum wurden die auch ganz oben auf der Seite als Referenz abgedruckt. :frowning:

Was würdet ihr da machen wenn ihr der Fotograf wärt?

Hi, nächstes mal höher ansetzten, und vor allem die Bilder nicht verschenken.
Der Redakteur hat an dem lächerlichem Betrag gesehen dass der Fotograf keine Ahnung hat, und deshalb gleich noch einmal weniger vorgeschlagen.

was er tun kann? … hart bleiben bei der Preisverhandlung.

OL

Nun ja, die Frage ist nun, ob der Fotograf rechtliche Handhabe gegen den Redakteur hat da dieser seine Bilder ohne Nennung seines Namens veröffentlicht hat… obwohl ihn der Fotograf im Vorfeld darum gebeten hat.

Der Fotograf hat es aus Spaß an der Freude gemacht und war froh, dass sein Name/seine Internetseite in den Druckmedien veröffentlicht wird.

Es war kein Auftrag und der Fotograf hat dies eben als „Werbung“ nutzen wollen, daher bat er um die Nennung der Website statt dem Honorar.

Hi, ich kenne das so, das der Fotograf das Recht auf Herstellerbezeichnung hat, wird dieses verletzt steht ihm ein Zuschlag von 100 % vom Veröffentlichungshonorar zu.
so nun viel Spaß beim ausrechnen… deshalb verschenkt man keine Fotos, sonst wirds nur kompliziert.
0+100% ergibt ? das kanns ja nicht sein.
Den Redakteur mit den Honorarempfehlungen von MFM http://www.bvpa.org/MFM.php
konfrontieren, vielleicht hilft das, aber es geht um 100€ Differenz…
Da würde ich nicht zuviel Mühe investieren … verhandeln ist normal, aber vulgären Menschen würde ich aus dem Weg gehen.
Lieber von den 150 € 33 € in die Honorarempfehlungen investieren, und nächstes mal Wissen, was so die Preise sind. Die sind im MFM Buch eh niedrig angesiedelt.

OL

Der Fotograf um den es geht hat die Bilder als Privatperson und Hobbyfotograf erstellt und bearbeitet. Er hat vor, sein Hobby zum Nebengewerbe zu machen daher hat er sich die Bilder auch nicht honorieren lassen.

hi,
ja das ändert aber nichts

aber muss ich das verstehen?

Hobby zum Nebengewerbe zu machen daher hat er sich die Bilder
auch nicht honorieren lassen.

Aber egal wenn er kein Geld will; warum will er dann mehr?

OL

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Hi,

Aber egal wenn er kein Geld will; warum will er dann mehr?

Genau das war auch mein Gedanke.

Hobby, Spass an der Freude … und jetzt, wo er das „große Geschäft“ wittert, kommt das Jammern wegen der eigenen Unbedarftheit beim Abschluß des Geschäfts.

Rumburak

Der Fotograf hat auch noch das Urheberrecht von den Bildern. Daher würde ich da nicht zu naiv agieren.

Hi,
Ja aber er hat der kostenlosen Veröffenlichung zugestimmt (allerdings mit Herstellerbezeichnung)
natürlich hat er das Urheberrecht, aber es ist allgemein bekannt : wenn man den kleinen Finger reicht wird die ganze Hand genommen, und er hat halt wesentliche ihm zustehende Rechte verschenkt.

OL

Er wollte kein Geld, weil er die Veröffentlichung der Bilder als Referenz für die anstehende Gründung des Geschäftes gesehen hat.

Diese Art von Werbung war ihm mehr wert als dafür honoriert zu werden.

Nachdem sich die Redaktion aber nicht daran gehalten hat und lediglich den anderen Fotografen und den Veranstalter als Urheber angegeben hat, sieht er sich in seinen Rechten verletzt und fordert eine Entschädigung für den Verlust seiner Urhebernennung und der damit verbundenen Referenz.

Die Entschädigung sieht er darin, dass die Redaktion ihm nun die Bilder honoriert da sie schließlich damit auch Geschäft macht ohne ihn in kleinster Weise daran zu beteiligen.

Hi, ja und dann soll er einfordern.
wenn die nicht freiwillig zahlen (wie er es untermauert hab ich aufgezeigt), dann muss er es halt am Rechtsweg machen (falls er bzw. sein Anwalt Chancen sieht).
was ist nun die Frage schliesslich geht es doch um „nur“ 100€ Differenz, da wird man sich doch wohl vernünftig einigen können.

OL

Du hast möglicherweise (leichtgläubig und vorschnell) einen mündlichen Vertrag abgeschlossen.

Dabei hast Du vergessen, Deine berechtigten Interessen rechtssicher festzumachen.
So far.
Du kannst nun gerichtlich einfordern, was Du beweisen kannst.
Thats it.
Rumburak

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