Bildet der Wohnraum, für den Wohngeld

… beantragt wird, für alle Personen, die den Wohnraum bewohnen, den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen?

Hallo Ihr Lieben, ich möchte Wohngeld beantragen, aber ich verstehe diese Frage hier nicht: Bildet der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt wird, für alle Personen, die den Wohnraum bewohnen, den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen? (Wenn nein,: Welche Person hat ihren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen nicht in Haushalt?)

Könnt Ihr sie mir erklären?

Vielen Dank im vorraus! LG

hallo ,

lach …diese frage ist in der tat ein wenig kompliziert formuliert ,

die wollen nur wissen ob es sich bei der wohnung für die wohngeld beantragt wird um den "hauptsitzwohnsitz "handelt und ob die personen die dem haushalt angehören auch dort hauptwohsitzlich gemeldet sind und dort leben (zb.kinder oder lebenspartner o.ä. )

lieben gruss nancy …sollten noch fragen sein ,enfach fragen)

aso, OK, dachte ich mir schon, aber dann hätten sie das ja auch einfcaher formulieren können :wink:
DANKE

Hallo Mambo13,
sind alle Personen, die den Wohnraum bewohnen, nur dort gemeldet,bzw. gibt es Beziehungen zu anderen Personen, die außerhalb des Wohnraums wohnen, liegen? (Möglicherweise wird ggf. ein Kind bereits bei anderen Person berücksichtigt,weil es z. B. in einer Lebenspartnerschaft in einer anderen Wohnung berücksichtigt wird). Klingt vielleicht etwas verwirrend, lieber hier genauere Mitteilung der Verhältnisse machen ABER unbedingt im Antrag wissentlich keine falschen Angaben machen,irgendwann kommt es durch Zufall oder Mißverständnisse doch heraus und dann ist
Ärger vorprogrammiert. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, das es immer vorteilhaft ist, direkt mit dem Bearbeiter des Antrags Kontakt aufzunehmen (steht entweder im Anschreiben oder fernmündlich über Behörde in Erfahrung bringen) Viel Glück.

Wenn für eine Person die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird, diese Wohnung nicht der Lebensmittelpunkt ist, kann das z.B. sein, dass in Kind sowohl bei der Mutter mit Hauptwohnsitz als auch beim Vater mit Nebenwohnsitz gemeldet ist (falls die Eltern getrennt sind). Dann kann z. B. der Vater durchaus Wohngeld beantragen und das Kind mit angeben. Er muss dann halt angeben, dass es hier nicht den Lebensmittelpunkt hat. Es wird beim Vater bei der Berechnung durchaus berücksichtigt.
Alles Gute!

Hallo, ich kann mir nur vorstellen das sie wissen wollen ob die Person die Wohngeld beantragt auch immer dort lebt oder vielleicht einen Lebenspartner hat und in dessen Wohnung einige Tage verbringt.
Würde es mit „ja“ beantworten. Es ist nicht zu glauben auf was die Politiker kommen nur um Geld zu sparen und das bei Menschen die nicht viel haben.
MfG. Christa Günther

Hallo, habe jetzt die Antwort eines anderen Mitglieds gelesen, leuchtet ein, das wußte ich nicht.

Also viel Glück beim beantragen.

Hallo mambo,
Alle Personen die dort gemeldet sind, bei der Stadt, sind damit gemeint.
Besucher haben natürlich nicht diesen Mittelpunkt der Lebensbeziehung.
Alles andere ist deine Privatsache, wie oft Besuch, wie oft Übernachtung, wie lange Verweildauer.

Mit freundlichem Gruß
Jürgen Stirnberg

Durch diese Frage soll festgestellt werden, ob jemand, der in einer Wohnung als Mieter gemeldet ist, in Wahrheit woanders wohnt. Der Gesetzgeber will also Missbrauch verhindern. Jeder, der den Mietvertrag unterschrieben hat, ist Mieter und kann Wohngeld beantragen.

Hallo mambo 13,
entschuldige, war im Krankenhaus und konnte daher Deine Anfrage nicht beantworten. Bin auf dem Sprung zur Reha. Hoffe, Du hast bereits anderweitig eine Antwort erhalten.
Viel Glück und Erfolg.
Puddelchen