Bildet ein U 25- Jähriger bei Einkommen seine eigene BG

Hallo,
bildet ein unter 25- Jähriger eine eigene BG wenn er ein Einkommen (400 EUR Job) hat, oder nicht? Er befindet sich im Moment in einer BG mit den Eltern, wo das Einkommen der Eltern angerechnet wird.

Gruß

jordon

keinen plan

Hi Jordon,

nein, tut er nicht. Er ist nur dann aus der gemeinsamen BG heraus zu nehmen, wenn er so viel Einkommen hat, das er seinen Regelsatz und die Kosten seiner Unterkunft alleine tragen könnte.

Gruß, DC

hALLO UND DANKE ERSTMAL FÜR DEIN VERTRAUEN

nein eine eigene BG bekommst du erst wenn du über 25 bist und ausgezogen bist! ansonsten wird dein einkommen also 400 euro bei dem einkommen in die BG angerechnet dh wenn du 400 euro verdiebst werden deinen eltern diese angerechnet und zwar werden dann 260euro abgezogen! weil 100euro darfst du behalten und von der restsumme noch 20% ! ich hoffe ich konnte dir helfen!! lg

Guten Tag jordon,

Ich interpretiere das so das die Eltern ebenfalls Leistungen der ARGE erhalten, da sie nicht genügend verdienen.
Somit bilden Eltern und Sohn gemeinsam eine BG in dem alle Einkünfte angerechnet werden, der 400€ job wird dort mit reingerechnet.
Allerdings darf er einen gewissen Freibetrag behalten, bzw. der Freibetrag wird nicht angerechnet.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Was meinen Sie mit BG?

Hallo,

ich kenen mich nicht so gut aus.
Sorry, alles gute

Gruss
D.

bildet ein unter 25- Jähriger eine eigene BG wenn er ein
Einkommen (400 EUR Job) hat, oder nicht? Er befindet sich im
Moment in einer BG mit den Eltern, wo das Einkommen der Eltern
angerechnet wird.

Gruß

jordon

Hallo,

Hallo,

ich kenen mich nicht so gut aus.
Sorry, alles gute

Gruss
D.

bildet ein unter 25- Jähriger eine eigene BG wenn er ein
Einkommen (400 EUR Job) hat, oder nicht? Er befindet sich im
Moment in einer BG mit den Eltern, wo das Einkommen der Eltern
angerechnet wird.

Gruß

jordon

Hallo,

also wenn Sie in der Whg. der Eltern einen eigenen Haushalt bilden und Miete bezahlen (Vertrag), sind Sie ihre eigene BG, klar.
Falls das Amt nachweisen kann, daß Sie ALG2-fremde Leistungen beziehen, etwa durch das *Hotel Mama*, sieht es jedoch eher schlechter aus.