Bildmaterial verwenden

Hallo,
es wäre interessant zu wissen wie das Urheberrecht bei der Verwendung fremden Bildmaterials mit Quellenangabe auf der eigenen Homepage greift.
Muss der Urheber erst sein Okay geben, oder reicht die Angabe der Quelle um zu kennzeichnen, dass es sich nicht um eigenes Material handelt.

Irgendwie erscheint auch Zweites logisch, da man z.B. beim Schreiben von Studien zu Thema xy ebenfalls Gebrauch von Textpassagen macht, die Personen zuvor geschrieben haben, um eigene Aussagen zu untermauern. Die Angabe der Quelle nach dem Zitat reicht in diesen Fällen aus um die Textpassage nicht als eigenes Gedankengut zu deklarieren.
Bitte um Aufklärung.

Merci :smile:

Hallo!

Muss der Urheber erst sein Okay geben

ja.

Irgendwie erscheint auch Zweites logisch

Nein.

da man z.B. beim
Schreiben von Studien zu Thema xy ebenfalls Gebrauch von
Textpassagen macht

Textpassagen, ja. Aber keine kompletten Werke.

lg,
Max

Hallo!

Es ist ein Unterschied, ob man ein Bild als „Zitat“ darstellt, z.B. in einem Lexikon, oder ob man es kommerziell „verwendet“.

Wenn z.B. jemand ein Foto meiner Gulaschkanone auf eine Internetseite stellt, um anderen zu zeigen, wie so ein Ding aussieht, dann habe ich nichts dagegen.

Wenn aber jemand meine Katalogfotos nimmt, um seine eigenen Produkte zu verkaufen, dann denke ich: „Na, na, na, eigentlich ist das aber nicht erlaubt!“

Ist doch auch logisch, oder?

Der Gesetzgeber sieht es ähnlich. Stichwort „Bildzitat“.

Grüße

Andreas

Hallo!

Es ist ein Unterschied, ob man ein Bild als „Zitat“ darstellt,
z.B. in einem Lexikon, oder ob man es kommerziell „verwendet“.

Hi, es es macht einen Unterschied in der Lizenzanalogie,
abgesehen davon ist aber ein Lexikon eine kommerzielle Verwertung.
Aber woher könnte ein Nutzer Wissen, dass gerade du mit der Nutzung einverstanden bist, soferne du der Urheber bist.
Er kann ja auf Anhieb sich nicht einmal sicher sein dass du der Rechteinhaber bist, nur weil du ein Gulaschkanonefoto verwendest, da du Gulaschkanonen vertreibst?

Wenn z.B. jemand ein Foto meiner Gulaschkanone auf eine
Internetseite stellt, um anderen zu zeigen, wie so ein Ding
aussieht, dann habe ich nichts dagegen.

Ja dann muß er Dich zuerst fragen ob du damit Einverstanden bist, wenn du nämlich gerade anderer Laune wärst (oder eben wer anderer wärst), bist du vielleicht nicht damit einverstanden. Zweitens wäre es auch wichtig abzuklären ob Du überhaupt der Rechteinhaber bist, oft ist der Nutzer selbst nur Lizenznehmer.

Da er dies ungefragt nicht in Erfahrung bringt, muss er also Anfragen und darf nicht davon ausgehen das er das darf.

Wenn aber jemand meine Katalogfotos nimmt, um seine eigenen
Produkte zu verkaufen, dann denke ich: „Na, na, na, eigentlich
ist das aber nicht erlaubt!“

Ist doch auch logisch, oder?

Nein bloß wenn mich ein Freund fragt ob ich Ihm mein Auto borge und ich damit im speziellen F,ll einverstanden bin, bin ich nicht generell damit einverstanden das er oder gar jeder, es sich ungefragt ausleiht.

Der Gesetzgeber sieht es ähnlich. Stichwort „Bildzitat“.

Nein hier liegt ein Missverständnis vor, ein Bildzitat wäre ganz was anderes.
Wo hast du das, in welchem Zusammenhang gelesen?

Offline

Hallo!

Es ist ein Unterschied, ob man ein Bild als „Zitat“ darstellt,
z.B. in einem Lexikon, oder ob man es kommerziell „verwendet“.

Da fehlt die dritte Möglichkeit: Eine nicht-kommerzielle Nutzung, die aber auch kein Bildzitat ist. Oder anders gesagt: Nicht jedee private Nutzung ohne kommerzielle Ansicht ist deswegen ein „Bildtzitat“

Wenn z.B. jemand ein Foto meiner Gulaschkanone auf eine
Internetseite stellt, um anderen zu zeigen, wie so ein Ding
aussieht, dann habe ich nichts dagegen.

Mag sein, daß Du nichts dagegen hast - aber die Kriterien für ein Bildzitat sehe ich hier nicht erfüllt. In der Rechtsprechung wird idR von Bildzitaten gesprochen, wenn es sich um eine Auseinandersetzung mit dem Werk geht - also zum Beispiel: „Die Gulaschknone in der Fotografie von Hillerkus bis Newton“. Das eine reine „Bebilderung“ eines nicht-wissenschaftlichen Werkes das Kriterium Bildzitat erfüllt, wäre mir neu.

Ist doch auch logisch, oder?

Nein, eigentlich nicht. So wie Du es darstellst wäre jede nichtkommerzielle Nutzung ein Bildzitat. Das ist aber nicht richtig.

vgl. dazu:
http://www.buch-pr.de/GLOSSAR/Bildzitat.html

lg,
Max

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Hallo,

Muss der Urheber erst sein Okay geben, oder reicht die Angabe
der Quelle um zu kennzeichnen, dass es sich nicht um eigenes
Material handelt.

darf man ein Fahrrad stehlen, solange man ein Schild daran befestigt, auf dem steht, dass man das Fahrrad eigentlich Max Mustermann gehört?

Gruß

S.J.

Hallo!

Da fehlt die dritte Möglichkeit: Eine nicht-kommerzielle
Nutzung, die aber auch kein Bildzitat ist.

Ich habe nicht behauptet, dass es nicht noch mehr Möglichkeiten gibt. Es war ein BEISPIEL.

Nicht jedee private Nutzung ohne kommerzielle Ansicht ist
deswegen ein „Bildtzitat“

Das habe ich auch nicht behauptet.

Das eine reine „Bebilderung“ eines
nicht-wissenschaftlichen Werkes das Kriterium Bildzitat
erfüllt, wäre mir neu.

Ich habe nicht behauptet, dass es ein nicht-wissenschaftliches Werk ist.

Ist doch auch logisch, oder?

Nein, eigentlich nicht.

Doch.

So wie Du es darstellst wäre jede
nichtkommerzielle Nutzung ein Bildzitat.

So stelle ich es nicht dar, und das habe ich auch nicht behauptet.

Grüße

Andreas

Hallo!

Aber woher könnte ein Nutzer Wissen, dass gerade du mit der
Nutzung einverstanden bist, soferne du der Urheber bist.
Er kann ja auf Anhieb sich nicht einmal sicher sein dass du
der Rechteinhaber bist, nur weil du ein Gulaschkanonefoto
verwendest, da du Gulaschkanonen vertreibst?

Darum geht es nicht.

Wenn z.B. jemand ein Foto meiner Gulaschkanone auf eine
Internetseite stellt, um anderen zu zeigen, wie so ein Ding
aussieht, dann habe ich nichts dagegen.

Ja dann muß er Dich zuerst fragen ob du damit Einverstanden
bist, wenn du nämlich gerade anderer Laune wärst (oder eben
wer anderer wärst), bist du vielleicht nicht damit
einverstanden.

Siehe Gesetzestext zum Bildzitat.

Zweitens wäre es auch wichtig abzuklären ob Du
überhaupt der Rechteinhaber bist, oft ist der Nutzer selbst
nur Lizenznehmer.

Darum geht es nicht.

Ist doch auch logisch, oder?

Nein.

Doch.

bloß wenn mich ein Freund fragt ob ich Ihm mein Auto
borge und ich damit im speziellen F,ll einverstanden bin, bin
ich nicht generell damit einverstanden das er oder gar jeder,
es sich ungefragt ausleiht.

Was soll das? Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun?

Der Gesetzgeber sieht es ähnlich. Stichwort „Bildzitat“.

Nein hier liegt ein Missverständnis vor.

Unsinn.

ein Bildzitat wäre ganz was anderes.

Wäre es nicht.

Wo hast du das, in welchem Zusammenhang gelesen?

Im Gesetz.

Grüße Andreas

Hallo!

darf man ein Fahrrad stehlen, solange man ein Schild daran
befestigt, auf dem steht, dass man das Fahrrad eigentlich Max
Mustermann gehört?

Und wenn man es trotzdem tut, darf man keine Veränderungen an dem Fahrrad vornehmen.

Grüße

Andreas

Hallo
Oho eine neue Antwort, naja viel besser ist auch die nicht.
Du vermittelst in deinem Beitrag leider deine persönliche Ansicht, die so einfach nicht stimmt, und versuchst diese beharrlich, ohne Untermauerung als gesetzlich so geregelt darzustellen.
Ich weiss schon dass es in speziellen Fällen Bildzitate geben kann,
aber ich möchte wissen worauf du dich in deinem Beispiel beziehst, das da sehr wohl vermittelt, dass ein Lexikoneintrag oder irgendwer auf seiner HP, solange er nur zeigen will wie eine GK aussieht, ein Bild von einer Gulaschkanone abbilden darf, ohne den Urheber zu fragen.
Auch wenn du das nur als Beispiel gebracht hast (und deine persönlich Ansicht wie du das siehst) hast du es dann noch als logisch und vom Gesetz gedeckt beschrieben.
Ich habe dich deshalb nach deiner Quelle befragt um nachzuvollziehen worauf sich dein Missverständnis begründet um es dir erklären zu können, du hättest dabei nur gewinnen können, bist aber aus welchen Gründen auch immer nicht bereit dein Wissen zu erweitern.
Weiters hattest du behauptet wo käme man da hin wenn jeder immer fragen würde, gut diese Antwort hast du wieder gelöscht aber ich will Dir trotzdem antworten, da ich es oft erlebt hatte, das Gejammere der Beklagten bei Gericht (ausgelöst nicht etwa durch Schuldbewustsein, sondern dem Verlust von einigen K€ wegen ein paar Bildern im www) das Sie vermeinten das zu dürfen weil Sie das von diesem und jenem so gehört hatten und gemeint hätten das wäre üblich.
Üblich ist es schon, genauso wie zu schnell fahren, bei rot über die Ampel zu gehen etc., nur wenn man erwischt wird muss man eben die Verantwortung dafür übernehmen.
Ich hatte genau deshalb deinem Artikel widersprochen da dieser in der Formulierung ganz einfach falsche Tatsachen vermittelt hatte, nicht weil ich dich irgendwie persönlich angreifen will, und so stehengelassen zu falschem Handeln verleitet.

Offline

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Hallo!

Du vermittelst in deinem Beitrag leider deine persönliche
Ansicht, die so einfach nicht stimmt.

Bitte unterlass diese unwahren Behauptungen! Sie stimmt! Was nicht stimmt, ist das, was du schreibst!

Und versuchst diese beharrlich, ohne Untermauerung als gesetzlich
so geregelt darzustellen.

Bitte unterlass auch diese unwahre Behauptung! Ich habe nie behauptet, dass meine Ansichten gesetzlich geregelt sind. Wo gibt es denn so was? Meine Ansichten sind meine Ansichten, es sind Beispiele, und ich habe lediglich geschrieben, der Gesetzgeber sehe das ÄHNLICH. Genaueres dazu kann jeder im Gesetz nachlesen.

das da sehr wohl vermittelt, dass ein Lexikoneintrag
oder irgendwer auf seiner HP, solange er nur zeigen will wie
eine GK aussieht, ein Bild von einer Gulaschkanone abbilden
darf, ohne den Urheber zu fragen.

Das habe ich nicht behauptet! Ich habe nur behauptet, dass ich nichts dagegen habe!

Auch wenn du das nur als Beispiel gebracht hast (und deine
persönlich Ansicht wie du das siehst) hast du es dann noch als
logisch und vom Gesetz gedeckt beschrieben.

Habe ich nicht! Lies mal GENAU nach!

Ich habe dich deshalb nach deiner Quelle befragt um
nachzuvollziehen worauf sich dein Missverständnis begründet um
es dir erklären zu können, du hättest dabei nur gewinnen
können, bist aber aus welchen Gründen auch immer nicht bereit
dein Wissen zu erweitern.

Noch eine unwahre Behauptung. Ob ich bereit bin, mein Wissen zu erweitern, weiß ich wohl selbst am besten.

Ich hatte genau deshalb deinem Artikel widersprochen da dieser
in der Formulierung ganz einfach falsche Tatsachen vermittelt
hatte.

Hatte er nicht. Deiner ab.

Nicht weil ich dich irgendwie persönlich angreifen
will.

Ich dich auch nicht.

So stehengelassen zu falschem Handeln verleitet.

Dafür bitte ich um Entschuldigung.

Grüße

Andreas

Super Rhetorik, die lass ich stehen!

Hallo,

darf man ein Fahrrad stehlen, solange man ein Schild daran
befestigt, auf dem steht, dass man das Fahrrad eigentlich Max
Mustermann gehört?

Und wenn man es trotzdem tut, darf man keine Veränderungen an
dem Fahrrad vornehmen.

ein Urheberechtsverstoß ist immer dann gegeben, wenn ein Werk ohne Genehmigung des Urhebers verwertet wird. Ob man das Werk verändert oder nicht spielt dabei keine Rolle.

Gruß

S.J.

Hallo!

Muss der Urheber erst sein Okay geben

ja.

Irgendwie erscheint auch Zweites logisch

Nein.

da man z.B. beim
Schreiben von Studien zu Thema xy ebenfalls Gebrauch von
Textpassagen macht

Textpassagen, ja. Aber keine kompletten Werke.

Und wenn das Bild Bestandteil einer Fotoserie, z.B. „Gärten in der Pfalz“, ist? Serien kommen ziemlich oft in der Fotografie vor. Dann ist das eine Bild von Garten xy auch nur ein „Auszug“ aus dem Gesamtwerk.

Bitte um Aufklärung.

Grüße

,

Hi, darum geht es gar nicht es darf bei einem Bild ja auch kein Ausschnitt vorgenommen werden.
Es ist das sogenannte Bildzitat etwas ganz anderes als beim Textzitat.
Beispielsweise ein Bild als untergeordnetes Beiwerk einer neuen Aufnahme.
Einen Ausschnitt aus einem Werk zu machen ist beim Bild genauso unzulässig wie jede andere Bearbeitung.
Auszug aus dem Gesamtwerk, eher eine Serie aus Einzelwerken.
Gesamtwerk ist so ein Begriff wie Lebenswerk etc. da käme auch niemand auf die Idee zu sagen es wäre erlaubt einen Teil des Lebenswerks zu vervielfältigen, veröffentlichen etc.
Bald sind Einzelteile einer Kunstsammlungdann auch keine Werke mehr, dann wäre die Kunstsammlung auch nur mehr eine Sammlung, da ja keine Kunst mehr vorhanden wäre.

Offline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Und wenn das Bild Bestandteil einer Fotoserie, z.B. „Gärten in
der Pfalz“, ist? Serien kommen ziemlich oft in der Fotografie
vor. Dann ist das eine Bild von Garten xy auch nur ein
„Auszug“ aus dem Gesamtwerk.

Auch dann nicht. Das wäre so, als würdest Du z.B. einen Band aus der Reihe „Werke der Weltliteratur“ nachdrucken.

Das Recht zum Bildzitat besteht wirklich nur in engen Grenzen. Ein Bildzitat wäre z.B. möglich, wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit über den Fotografen Helmut Newton verfasse und zur Erläuterung meiner These eines seiner Bilder zeige.

Eine reine „Bebilderung“ eines Textes z.B. aber mit Sicherheit nicht darunter.

Es gibt aber diverse freie Fotoarchive, die Bilder zum nicht-kommerziellen Gebrauch kostenlos anbieten. Dort kann man ganz legale Bilder herunterladen.

lg,
Max